2.1.Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen

Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards und Interpretationen mit Inkrafttreten am 1.1.2018 oder später:

  • IFRS 9 (Financial Instruments)
  • IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers)
  • IFRS 2 (Amendments: Classification and Measurement of Share-based Payments Transactions)
  • IAS 40 (Amendments: Transfer of Investment Property)
  • IFRS 4 (Amendments: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle (Amendments to IFRS 1 and IAS 28)
  • IFRIC 22 (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration)

IFRS 9 (Financial Instruments)

IFRS 9 (Financial Instruments) wird ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet und ersetzt die bestehenden Regelungen in IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement). Das Wahlrecht, die Regelungen von IAS 39 zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften vorläufig beizubehalten, wird nicht ausgeübt. IFRS 9 wird, soweit zulässig, prospektiv angewendet.

Sonstige Beteiligungen, welche nach IAS 39 als AFS (at cost) eingestuft waren (Buchwert 30.9.2018: TEUR 8.534,4), werden nunmehr als FVOCI klassifiziert. Daraus ergab sich per 1.10.2018 eine Aufwertung in Höhe von TEUR 4.702,0.

Wertpapiere, die nach IAS 39 als AFS klassifiziert wurden (Buchwert 30.9.2018: TEUR 17.972,8) werden nach IFRS 9 mit TEUR 14.892,1 der Kategorie FVOCI (Eigenkapitalinstrumente) zugeordnet sowie mit TEUR 3.080,7 (Schuldinstrumente) der Kategorie FVPL.

Die finanziellen Vermögenswerte der Kategorie LaR wurden nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) klassifiziert. Für erwartete Kreditverluste werden Wertberichtigungen gebildet. Hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes gebildet. Die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird abweichend davon in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Hat sich das erwartete Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Das erwartete Ausfallsrisiko wird auf Basis von historischen Informationen über Zahlungsausfälle oder auf Basis von intern ermittelten bzw. von externen Finanzdienstleistern zur Verfügung gestellten laufzeitbezogenen Ausfallswahrscheinlichkeiten ermittelt.

Die Erfassung von Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte hat zum 1.10.2018 zu einer Verringerung des Buchwerts der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR -120,5), der sonstigen Ausleihungen (TEUR ‑23,2), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR -266,7) und der Festgeldanlagen (TEUR ‑242,2) geführt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die ursprüngliche Bewertungskategorie und den Buchwert, der gemäß IAS 39 bestimmt wurde und die neue Bewertungskategorie und den Buchwert, der gemäß IFRS 9 bestimmt wurde, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9:

 

 

Kategorie nach IFRS 9

 

Buchwert IFRS 9
01.10.2018
TEUR

 

Kategorie nach IAS 39

 

Buchwert
30.09.2018
TEUR

Beteiligungen

 

 

 

16.260,7

 

 

 

11.558,7

Anteile an verbundenen Unternehmen

 

FVOCI

 

2.097,1

 

AfS (at cost)

 

2.097,1

Beteiligungen available for sale

 

FVOCI

 

 

AfS

 

927,1

Sonstige Beteiligungen

 

FVOCI

 

14.163,6

 

AfS (at cost)

 

8.534,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzanlagen

 

 

 

65.174,1

 

 

 

65.318,8

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

 

AC

 

37,0

 

LaR

 

37,0

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

 

AC

 

12.497,9

 

LaR

 

12.618,4

Sonstige Ausleihungen

 

AC

 

6.284,4

 

LaR

 

6.307,6

Wertpapiere

 

AC

 

 

HtM

 

1,0

Wertpapiere

 

FVOCI

 

14.892,1

 

AfS

 

17.972,8

Wertpapiere

 

FVPL

 

31.462,7

 

AtFVP&L (FV Option)

 

28.382,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) lt. Bilanz

 

 

 

292.055,3

 

 

 

292.321,0

davon nicht-finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

31.140,5

 

 

 

31.140,5

davon finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

260.914,8

 

 

 

261.180,5

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

AC

 

171.628,8

 

LaR

 

171.895,5

Forderungen an verbundene Unternehmen

 

AC

 

295,7

 

LaR

 

295,7

Forderungen an gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen

 

AC

 

23.517,8

 

LaR

 

23.517,8

Derivate mit Hedge-Beziehung (Cashflow Hedge)

 

n/a

 

2.268,1

 

n/a

 

2.268,1

Derivate ohne Hedge-Beziehung

 

FVTPL

 

33.806,4

 

AtFVP&L (Trading)

 

33.806,4

Übrige finanzielle Vermögenswerte

 

AC

 

29.398,0

 

LaR

 

29.397,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen

 

AC

 

140.910,3

 

LaR

 

141.152,5

Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen

 

FVPL

 

39.917,6

 

AtFVP&L (FV Option)

 

39.917,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

AC

 

101.436,6

 

LaR

 

101.436,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

624.614,1

 

 

 

620.564,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)

 

 

 

455.112,6

 

 

 

455.112,6

Anleihen

 

FLAC

 

302.125,1

 

FLAC

 

302.125,1

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

FLAC

 

29.266,0

 

FLAC

 

29.266,0

Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing

 

IAS 17

 

48.972,8

 

IAS 17

 

48.972,8

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

FLAC

 

74.748,7

 

FLAC

 

74.748,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lieferantenverbindlichkeiten (kurzfristig)

 

FLAC

 

157.632,7

 

FLAC

 

157.632,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Schulden (lang- und kurzfristig) lt. Bilanz

 

 

 

458.026,4

 

 

 

458.026,4

davon nicht-finanzielle Schulden

 

 

 

241.629,5

 

 

 

241.629,5

davon finanzielle Schulden

 

 

 

216.396,9

 

 

 

216.396,9

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

 

FLAC

 

18.219,1

 

FLAC

 

18.219,1

Verbindlichkeiten gegenüber gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen

 

FLAC

 

92.821,3

 

FLAC

 

92.821,3

Derivate mit Hedge-Beziehung (Cashflow Hedge)

 

n/a

 

14.287,1

 

n/a

 

14.287,1

Derivate ohne Hedge-Beziehung

 

FVTPL

 

33.361,9

 

AtFVP&L (Trading)

 

33.361,9

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (lang- und kurzfristig)

 

FLAC

 

57.707,5

 

FLAC

 

57.707,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe finanzieller Schulden

 

 

 

829.142,2

 

 

 

829.142,2

Buchwerte nach Bewertungskategorien

 

 

gemäß IFRS 9

 

 

 

gemäß IAS 39

Financial Assets at Amortized Costs (AC)

 

486.006,5

 

Loans and Receivables (LaR)

 

486.658,1

 

 

 

 

Held to Maturity Investments (HtM)

 

1,0

Financial Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI)

 

31.152,8

 

Available for Sale Financial Assets (AFS)

 

29.531,5

Financial Assets at Fair Value Trading through Profit or Loss (FVTPL)

 

33.806,4

 

Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (Trading))

 

33.806,4

Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)

 

71.380,3

 

Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (FV Option)

 

68.299,6

Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC)

 

732.520,4

 

Financial Liabilities Measured at Amortized Cost (FLAC)

 

732.520,4

Financial Liabilities at Fair Value Trading through Profit or Loss (FVTPL)

 

33.361,9

 

Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (Trading))

 

33.361,9

Die Finanzinstrumente, welche per 30.9.2018 als AtFVP&L (FV Option) eingestuft wurden, sind gemäß IFRS 9 verpflichtend als FVPL einzustufen.

IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers)

Hinsichtlich der Analyse der Auswirkung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss dürfen wir auf den Konzernabschluss zum 30.9.2018 verweisen. IFRS 15 führt zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 15 werden zusätzliche Angaben im Anhang zum 30.9.2019 offengelegt.

Sonstige Änderungen

Die übrigen geänderten Standards und Interpretationen haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

2.2.Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Im Halbjahresabschluss 2018/2019 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:

Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2019:

  • IFRS 16 (Leases)
  • IFRS 9 (Amendments: Prepayment Features with Negative Compensations)
  • IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments)

Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 1.1.2018 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:

  • Amendments References to the Conceptual Framework in IFRS Standards
  • IFRS 3 (Amendments: Definition of business plan)
  • IAS 1 (Amendments), IAS 8 (Amendments: Definition of material)
  • IFRS 17 (Insurance Contracts)

Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.

Inkrafttreten mit 1.1.2016, Übernahme durch die Europäische Union aber auf unbestimmte Zeit verschoben:

  • IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)
  • IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)

IFRS 16 (Leases)

Der im Jänner 2016 veröffentlichte IFRS 16 ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der neue Standard sieht vor, dass zukünftig alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Die bisherige unterschiedliche Behandlung von Operating- und Finance-Leasingverhältnisses nach IAS 17 entfällt damit. Der Leasingnehmer aktiviert zukünftig ein Nutzungsrecht an dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswert und erfasst gleichzeitig eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht ist in der Folge planmäßig zu amortisieren und die Leasingverbindlichkeit mit der Effektivzinsmethode fortzuführen. Erleichterungen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert.

Derzeit wird eine IT-Lösung zur Unterstützung der Berechnung implementiert. Die relevanten Verträge werden hinsichtlich der Bilanzierung nach IFRS 16 analysiert und im Berechnungstool erfasst.

Die wesentlichste Änderung betrifft die Konzernzentrale in Linz, die derzeit auf Basis eines Operating Leasingverhältnisses genutzt wird. Unter den derzeit vorherrschenden Verhältnissen wird erwartet, dass ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit daraus in Höhe von EUR 40,2 Mio. angesetzt werden. Darüber hinaus bestehen im Segment Entsorgung (Österreich) Bestandsverträge über Liegenschaften, welche aus derzeitiger Sicht zur Bilanzierung eines Nutzungsrechtes sowie einer entsprechenden Verbindlichkeit in Höhe von EUR 17,4 Mio. führen. Die übrigen Leasingverhältnisse sind aus aktueller Sicht sowohl einzeln als auch in Summe von untergeordneter Bedeutung.

Bisherige Finance-Leasingverhältnisse werden weitergeführt, es erfolgt lediglich eine Umbuchung der Vermögenswerte in ein Nutzungsrecht. Davon sind im wesentlichen Anlagen im Segment Entsorgung betroffen, welche im Geschäftsjahr 2007/08 verkauft und über einen Zeitraum von 15 Jahren zurückgemietet wurden („Sale-and-Leaseback“). Der Buchwert dieser Anlagen beträgt zum 30.9.2018 EUR 22,3 Mio.

IFRS 16 wird nicht für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse angewendet, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Eine freiwillige Anwendung auf immaterielle Vermögenswerte entsprechend IFRS 16.4 erfolgt nicht. Die Anwendung erfolgt rückwirkend, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung bilanziert wird. Die erstmalige Anwendung erfolgt im Geschäftsjahr 2019/2020.