2.1. Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen

IFRS 16 (Leases)

Der im Jänner 2016 veröffentlichte IFRS 16 ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der neue Standard sieht vor, dass alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Die bisherige unterschiedliche Behandlung von Operating- und Finance-Leasingverhältnissen nach IAS 17 beim Leasingnehmer entfällt. Der Leasingnehmer aktiviert ein Nutzungsrecht am dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswert und erfasst gleichzeitig eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen. Die Abzinsung erfolgt mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz, sofern sich dieser nicht bestimmen lässt wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Als Grenzfremdkapitalzinssatz wurden per 1.10.2019 laufzeitabhängig 1,2 % bzw. 1,7 % angenommen. Das Nutzungsrecht wird in der Folge planmäßig amortisiert und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortgeführt.

IFRS 16 wird nicht für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse angewendet, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Eine freiwillige Anwendung auf immaterielle Vermögenswerte entsprechend IFRS 16.4 erfolgt nicht. Die Anwendung erfolgt rückwirkend, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung bilanziert wird. Die erstmalige Anwendung erfolgt im Geschäftsjahr 2019/2020. Der Konzern wendet IFRS 16 auf alle Verträge an, die vor dem 1.10.2019 abgeschlossen wurden und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Bisherige Finance-Leasingverhältnisse werden weitergeführt, es erfolgt lediglich eine Umbuchung der Vermögenswerte in ein Nutzungsrecht. Es wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht bei Leasingverhältnissen auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten und stattdessen unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung zu überprüfen, ob es sich um einen belasteten Vertrag handelt. Darüber hinaus wurde die Laufzeit von Leasingverhältnissen, die eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption vorsehen, rückwirkend bestimmt.

Die Erstanwendung von IFRS 16 führte zu folgenden zusätzlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss: 

AKTIVA

 

01.10.2019
Mio. EUR

A.

Langfristiges Vermögen

 

 

 

II.

Sachanlagen

 

 

 

 

Aktivposten IFRS 16

 

93,1

 

 

Technische Anlagen und Maschinen

 

-19,3

 

 

 

 

73,8

 

 

 

 

73,8

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

B.

Langfristige Schulden

 

 

 

I.

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

Leasingverbindlichkeit IFRS 16

 

112,8

 

 

Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing

 

-43,4

 

 

 

 

69,4

B.

Kurzfristige Schulden

 

 

 

I.

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

Leasingverbindlichkeit IFRS 16

 

7,2

 

 

Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing

 

-2,8

 

 

 

 

4,4

 

 

 

 

73,8

Der Konzern hat die Liegenschaft Böhmerwaldstraße 3, Linz, auf der sich die Konzernzentrale befindet, von der Power Tower GmbH seit dem Jahr 2008 geleast. Der Konzern hält einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 1 % an der Gesellschaft.

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt nicht durch den Konzern. Der Leasingvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung durch den Leasingnehmer ist erstmals 20 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen 23 Jahre nach Vertragsbeginn zulässig. Der Konzern hat das einseitige Recht, aber keine Verpflichtung, die Power Tower GmbH 15 oder 20 Jahre nach Leasingbeginn zu erwerben.
Die Leasingrate ist an die Zinsentwicklung gekoppelt. Der Konzern ist verpflichtet, die laufende Instandhaltung der Liegenschaft vorzunehmen und alle gesetzlichen Auflagen, die auch den Eigentümer betreffen können, zu erfüllen. Darüber hinausgehende Risiken bestehen nicht. Der Leasingvertrag wurde in der Vergangenheit als operativer Leasingvertrag nach IAS 17 eingestuft. Die Power Tower GmbH ist als strukturierte Gesellschaft nach IFRS 12 anzusehen, aber mangels Beherrschung nicht als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum 1.10.2019 werden ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von EUR 39,9 Mio. entsprechend IFRS 16 angesetzt.

Im Segment Entsorgung wurden Bestandsverträge über Liegenschaften lokalisiert, welche zur Bilanzierung von Nutzungsrechten sowie entsprechender Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 25,7 Mio. führen.

Im Segment Entsorgung wurden darüber hinaus im Geschäftsjahr 2007/2008 Vermögenswerte des Sachanlagevermögens verkauft und über einen Zeitraum von 15 Jahren zurückgemietet („Sale-and-Leaseback“). Das Leasingverhältnis wurde nach IAS 17 als Finanzierungs-Leasingverhältnis eingestuft. Die Vermögenswerte wurden bis 30.9.2019 weiterhin in der Bilanz aktiviert, der Barwert der Mindestleasingzahlungen wurde passiviert. Der Leasinggeber hat am Ende der Vertragslaufzeit ein Andienungsrecht zum aushaftenden Darlehensbetrag. Während der Vertragslaufzeit ist die Weitervermietung an Dritte nicht gestattet. Mit 1.10.2019 wurde der Buchwert der Vermögenswerte in Höhe von EUR 19,3 Mio. in ein Nutzungsrecht umgebucht. Die korrespondierende Verbindlichkeit beträgt EUR 46,2 Mio..

Zum 30.9.2020 beträgt die Leasingverbindlichkeit EUR 113,1 Mio. (bis zu 1 Jahr: EUR 7,2 Mio., 1-5 Jahre EUR 55,3 Mio., über 5 Jahre EUR 50,6 Mio.). Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 betragen die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse TEUR 8.719,6. Der Aufwand für Leasingverhältnisse, welche nicht nach IFRS 16 bilanziert werden, beträgt TEUR 3.561,0.

Die Überleitung der Verpflichtungen aus Miet- Pacht- und Leasingverhältnissen zur Leasingverbindlichkeit zum Erstanwendungszeitpunkt zeigt folgendes Bild:

 

 

Mio. EUR

Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen zum 30.09.2019

 

49,2

Verbindlichkeit aus dem Sale-and-Leaseback-Leasingverhältnis aus dem Jahr 2007/08 im Segment Entsorgung

 

46,2

Ausübungspreis für Kaufoptionen, deren Wahrnehmung hinreichend sicher ist

 

31,3

Sonstige Posten

 

-3,1

 

 

123,6

Abzinsungseffekt

 

-3,6

Leasingverbindlichkeit zum 01.10.2019

 

120,0

Im Posten Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte enthalten:

2019/2020

 

Grundstücke und Bauten
TEUR

 

Technische Anlagen und Maschinen
TEUR

 

Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
TEUR

 

Fahrzeuge
TEUR

 

Summe
TEUR

Erstmalige Erfassung

 

71.374,2

 

837,2

 

84,1

 

1.453,7

 

73.749,2

Finanzierungsleasing

 

 

19.303,7

 

 

 

19.303,7

01.10.2020

 

71.374,2

 

20.140,9

 

84,1

 

1.453,7

 

93.052,9

Währungsdifferenzen

 

2,1

 

 

 

 

2,1

Zugänge

 

1.211,0

 

10,3

 

35,9

 

359,4

 

1.616,6

Abgänge

 

-233,0

 

-613,2

 

 

-295,4

 

-1.141,6

Abschreibungen

 

-4.177,3

 

-3.141,1

 

-57,2

 

-491,3

 

-7.866,9

30.09.2020

 

68.177,0

 

16.396,9

 

62,8

 

1.026,4

 

85.663,1

Sonstige neu anzuwendende Standards

Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards und Interpretationen mit Inkrafttreten am 1.1.2019 oder später:

  • IFRS 9 (Amendments: Prepayment Features with Negative Compensation)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle (Amendments to IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 and IAS 23)
  • IAS 19 (Amendments: Plan Amendment, Curtailment or Settlement)
  • IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments)
  • IAS 28 (Amendments: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures)

Die erstmalige Anwendung führt zu keinen wesentlichen Änderungen.

2.2. Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Im Konzernabschluss 2019/2020 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:

Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2020:

  • IFRS 3 (Amendments: Definition of a Business)
  • IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 (Amendments: Interest Rate Benchmark Reform)
  • IAS 1, IAS 8 (Amendments: Definition of Material)
  • Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards

Inkrafttreten in der EU am 1.6.2020

  • IFRS 16 (Amendments: Leases Covid-19-Related Rent Concessions)

Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 1.1.2021 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:

  • IFRS 17 (Insurance Contracts including Amendments)
  • IAS 1 (Classification of Liabilities as Current or Non current including Deferral of Effective Date)
  • IFRS 3 (References to the Conceptual Framework)
  • IAS 37 (Onerous Contracts Costs of Fulfilling a Contract)
  • IAS 16 (PP&E: Proceeds before Intended Use)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Cycle (Amendments: IFRS 1, IFRS 9 , IFRS 16 und IAS 41)
  • Amendments to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2

Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.

Folgender Standard ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:

  • IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)

Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:

  • IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)

Aus der erstmaligen Anwendung werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.