Die österreichische Bundesregierung hat im November 2020 besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen. Die mittels Verordnung getroffenen, zeitlich befristeten Maßnahmen umfassen unter anderem eine Abstands- und Ausgangsregelung, massive Einschränkungen für das Gastgewerbe sowie für Beherbergungsbetriebe sowie für Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen. Kurzfristig ist es durch die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zu keinen wesentlichen Veränderungen der Preise auf den Energiemärkten gekommen. Aufgrund der anhaltenden COVID-19 Krise besteht jedoch weiterhin eine erhöhte Planungsunsicherheit in Hinblick auf die künftige Entwicklung von Absatzmengen sowie Beschaffungs- und Absatzpreisen.