Am 11.12.2020 einigte sich der Europäische Rat auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Anhebung des kollektiven Treibhausgasreduktionsziels der EU für 2030 auf -55 % im Vergleich zu 1990. Das erhöhte Klimaziel für 2030, welches als Zwischenschritt in Bezug auf die Realisierung des Green Deal bis 2050 zu verstehen ist, soll in einem nächsten Schritt rechtlich im Europäischen Klimagesetz verankert werden, wobei das Europäische Parlament eine Anhebung des Klimaziels auf -60 % forderte. Nach Abschluss des Berichtszeitraums wurde hier eine Einigung auf den Wert -55 % erzielt.
Um das neue, sehr ambitionierte Klimaziel der EU bis 2030 umzusetzen, wird die EU-Kommission im Jahr 2021 eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Anpassung der bestehenden EU-Klima- und Energiegesetzgebung vorlegen. Die Vorschläge betreffen im Wesentlichen die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, die Lastenteilungs-Verordnung für die nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz. In diesem Kontext ist mit einer signifikanten Erhöhung der jeweiligen Ziele und des Ambitionsniveaus in den verschiedenen überarbeiteten Richtlinien zu rechnen.
Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie vom Europäischen Parlament am 15.12.2020 angenommen wurde, erfolgt im nächsten Schritt die Umsetzung in nationales Recht. Zentrale Bestandteile der neuen Richtlinie sind die Sicherung des Zugangs zu Trinkwasser für EU-Bürger, die Anpassung der Qualitätsstandards für Trinkwasser sowie die Verbesserung der Informationen zum Trinkwasser für Verbraucher.
Die Europäische Kommission hat am 11.01.2021 eine öffentliche Konsultation zur Entwicklung rechtsverbindlicher EU-Ziele für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes gestartet. Ein Verordnungsvorschlag zur Umsetzung der Biodiversitätsziele wird voraussichtlich im letzten Quartal 2021 durch die Europäische Kommission vorgelegt.
Per 01.01.2021 trat in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz in Kraft. Laut diesem Gesetz liegt der Preis für Lieferanten von Diesel, Benzin, Heizöl oder Erdgas pro Tonne CO2, die von diesen Energieträgern emittiert wird, bei EUR 25. Bis 2025 wird dieser Preis stufenweise auf EUR 55/t CO2 angehoben.
Das in Österreich schon länger in Diskussion befindliche „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket“ wurde im September 2020 einer Begutachtung unterzogen. Aufgrund der Vielzahl von einzuarbeitenden Stellungnahmen und weil beihilfenrechtliche Abklärungen für einige Themen notwendig waren, konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden. Wegen des dringenden Handlungsbedarfs zur Thematik „Netzreserve“ wurde ein gesonderter Gesetzesbeschluss in die Wege geleitet. Die entsprechenden Regelungen, welche die Planungssicherheit für Betreiber thermischer Kraftwerke verbessern, wurden am 07.01.2021 im BGBl. I Nr. 17/2021 kundgemacht.
Zu den restlichen Teilen des umfangreichen Gesetzespakets wurde am 17.03.2021 ein Ministerratsbeschluss zur Regierungsvorlage gefasst. Zentrale Elemente im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket sind die Neugestaltung des Fördersystems durch eine Marktprämie und die Direktvermarktung des aus erneuerbaren Quellen produzierten Stroms. Ferner soll die niederschwellige Gründungsmöglichkeit von Energiegemeinschaften für eine Dezentralisierung der Energieversorgung und mehr lokale Akzeptanz sorgen. Der Netzzugang für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie wird durch Pauschalen im ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) vereinfacht. Diesbezügliche Evaluierungen bis Ende 2025 sollen für eine gerechte Verteilung der Kosten auf die Netznutzer sorgen. Bewilligungsfreistellungen im Starkstromwegerecht für Mittelspannungs-Verkabelungen führen zu einer Entbürokratisierung und Vereinfachungen im Leitungsbau.
Noch ausständig sind die politische Einigung wegen der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Parlament, die beihilfenrechtlichen Notifikationen sowie legistische Umsetzungen zum erneuerbaren Gas. Diesbezügliche Formulierungen zu Quote, Phase-Out von fossilem Gas oder Regelungen für Netzausbau und Netzverdichtung sollen in einem gesonderten Paket folgen.