Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen 1)Quellen: IHS (Institut für Höhere Studien): Presseinformation 29.03.2019. WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung): Monatsberichte 02/2019 sowie 03/2019. WKO (Wirtschaftskammer Österreich): Aussendung Wirtschaftslage und Prognose 03/2019 sowie Wirtschaftsprofil Tschechien 02/2019.
Die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2018/2019 (01.10.2018 bis 31.03.2019) war von einem gegenüber dem Vorjahr wirtschaftlich abgeschwächten, aber immer noch soliden konjunkturellen Umfeld geprägt.
Das Wirtschaftswachstum im Euroraum verlangsamte sich im Berichtszeitraum, sodass Experten nach einer zweijährigen Hochkonjunktur für das Jahr 2019 von einem durchschnittlichen Wachstum in Höhe von 1,3 % bis 1,9 % und für 2020 von 1,6 % bis 1,7 % ausgehen (2018: 1,9 %). Vor allem die außenwirtschaftlichen Unsicherheiten, insbesondere die weiterhin offene Ausgestaltung des Brexits, sowie drohende handelspolitische Konflikte stellen beträchtliche Abwärtsrisiken sowohl für den Euroraum als auch für die heimische Wirtschaft dar.
Während die österreichische Wirtschaft im Jahr 2018 deutlich stärker als jene des Euroraums gewachsen ist, dürfte sich das Wachstumstempo im Jahr 2019 angleichen. Für Österreich erwarten die Wirtschaftsforscher für 2019 ein Bruttoinlandsprodukt-(BIP)-Wachstum von 1,5 % bis 1,7 % und für 2020 zwischen 1,6 % und 1,8 % (2018: 2,7 %).
Für den für die Energie AG relevanten Markt Tschechien wird für 2019 ein gleichbleibendes BIP-Wachstum von 3,0 % prognostiziert.
Energiepolitisches Umfeld
Im Berichtszeitraum wurde das EU-Winterpaket „Clean Energy for all Europeans“ nach über zweijährigen Verhandlungen finalisiert. Das neue EU-Strommarktdesign sieht vor, dass verschärfte Regeln für neue Kapazitätsmechanismen sowie neue Prozesse für Preiszonen und Mindestkapazitäten für den grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stehen müssen. Ferner wird nun EU-weit klar geregelt, dass Strom aus erneuerbaren Energien bei Netzengpässen Vorrang hat. Ebenso werden neue Marktrollen wie Aggregatoren und Bürgerenergiegemeinschaften geschaffen sowie der Prosumer-Gedanke gestärkt. Von hoher Relevanz ist dabei, dass ein sogenanntes „Level Playing Field“, also gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle (neue und bestehende) Marktakteure geschaffen wurde. E-Ladestationen und Speicher sollen zukünftig grundsätzlich dem Markt überlassen werden und nur in Ausnahmefällen bei negativen Markttests von den Netzbetreibern betrieben werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinien in Österreich ist im Zuge des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020 und im Zuge einer umfangreichen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz-(ElWOG)-Novelle im Jahr 2020 geplant.
Ende November 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre langfristige Dekarbonisierungsstrategie „A Clean Planet for all“ für die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU bis 2050.
Um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren, wurden Ende 2018 und zu Beginn des Jahres 2019 neue strengere Flottengrenzwerte für PKWs und Nutzfahrzeuge in der EU beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass damit alternative emissionsfreie Antriebe an Bedeutung gewinnen werden.
Die von der deutschen Bundesregierung beauftragte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat Ende Jänner 2019 den Abschlussbericht vorgelegt, der einen Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Der Wegfall der thermischen Kohlekraftwerkskapazitäten soll dabei teilweise durch neue Gaskraftwerke kompensiert werden. Der beschlossene deutsche Kernenergieausstieg bis 2022 bleibt davon unberührt. Es ist zu erwarten, dass sich der Kohleausstieg in Deutschland auch signifikant auf den österreichischen Strommarkt und dessen Preise auswirken wird.
Mit der Veröffentlichung einer Punktation im Zuge einer Ministerratsvorlage der Bundesregierung wurden im Dezember 2018 die Umsetzungsarbeiten zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020 (EAG 2020) in Österreich gestartet. Zentrale Säulen des Gesetzes werden ein neues wettbewerbsorientiertes Fördermodell für Ökostrom, Rahmenbedingungen für „Grünes Gas“ sowie mehr Systemverantwortung für die Marktteilnehmer sein. Es ist geplant, bereits Teile aus dem EU-Winterpaket (Erneuerbaren-Richtlinie und Strombinnenmarktpaket im Bereich Marktdesign) im EAG 2020 und als Begleitmaßnahmen im ElWOG und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) umzusetzen.
Im Berichtszeitraum hat ferner der österreichische Gesetzgeber relevante rechtliche Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung und -umsetzung für Infrastrukturunternehmen erlassen. Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen Möglichkeiten für die Verfahrensbeschleunigung bei standortrelevanten Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP)-Projekten geschaffen werden.
In Reaktion auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs mussten die innerstaatlichen Verfahrensbeteiligungsregelungen in relevanten Umweltmaterien angepasst werden. Der Bundesgesetzgeber hat das im Aarhus-Beteiligungsgesetz für die Bereiche Wasser- und Luftreinhaltung sowie Abfallrecht geregelt. Noch ausständig sind die ebenfalls erforderlichen Anpassungen in den Naturschutzgesetzen der Länder. Kernelement der neuen Regelungen ist die Ausweitung der Verfahrensbeteiligungen bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten für anerkannte Umweltorganisationen in Verfahren außerhalb des UVP-Bereichs.
Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum eine Novelle des UVP-Gesetzes wirksam. Mit dieser Novelle wurden ein Standortanwalt eingerichtet, neue Verfahrensregelungen eingeführt und neue Anforderungen an Umweltorganisationen festgelegt.