2.1. Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen
Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards und Interpretationen mit Inkrafttreten am 1.1.2019 oder später:
IFRS 16 (Leases)
Der im Jänner 2016 veröffentlichte IFRS 16 ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der neue Standard sieht vor, dass alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Die bisherige unterschiedliche Behandlung von Operating- und Finance-Leasingverhältnisses nach IAS 17 beim Leasingnehmer entfällt. Der Leasingnehmer aktiviert ein Nutzungsrecht an dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswert und erfasst gleichzeitig eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen. Die Abzinsung erfolgt mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz, sofern sich dieser nicht bestimmen lässt wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Als Grenzfremdkapitalzinssatz werden laufzeitabhängig 1,2 % bzw. 1,7 % angenommen. Das Nutzungsrecht ist in der Folge planmäßig zu amortisieren und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuführen.
IFRS 16 wird nicht für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse angewendet, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Eine freiwillige Anwendung auf immaterielle Vermögenswerte entsprechend IFRS 16.4 erfolgt nicht. Die Anwendung erfolgt rückwirkend, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung bilanziert wird. Die erstmalige Anwendung erfolgt im Geschäftsjahr 2019/2020. Der Konzern wendet IFRS 16 auf alle Verträge an, die vor dem 1.10.2019 abgeschlossen wurden und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Bisherige Finance-Leasingverhältnisse werden weitergeführt, es erfolgt lediglich eine Umbuchung der Vermögenswerte in ein Nutzungsrecht.
Die wesentlichste Änderung betrifft die Konzernzentrale in Linz. Die Nutzung der Konzernzentrale erfolgt auf Basis eines Leasingverhältnisses. Zum 1.10.2019 werden ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von EUR 39,9 Mio. angesetzt. Im Segment Entsorgung wurden Bestandsverträge über Liegenschaften lokalisiert, welche zur Bilanzierung eines Nutzungsrechtes sowie einer entsprechenden Verbindlichkeit in Höhe von EUR 25,7 Mio. führen.
Im Segment Entsorgung wurden im Geschäftsjahr 2007/2008 Vermögenswerte des Sachanlagevermögens verkauft und über einen Zeitraum von 15 Jahren zurückgemietet („Sale-and-Leaseback“). Das Leasingverhältnis wurde nach IAS 17 als Finanzierungs-Leasingverhältnis eingestuft. Mit 1.10.2019 wurde der Buchwert der Vermögenswerte in Höhe von EUR 19,3 Mio. in ein Nutzungsrecht umgebucht. Die Verbindlichkeit beträgt EUR 46,2 Mio.
Mit 1.10.2019 werden in den Sachanlagen Nutzungsrechte in Höhe von EUR 93,0 Mio. sowie in den Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten in Höhe EUR 120,0 Mio. angesetzt.
Zum 31.3.2020 beträgt die Leasingverbindlichkeit EUR 116,7 Mio. (bis zu 1 Jahr: EUR 6,9 Mio., 1-5 Jahre EUR 57,2 Mio., über 5 Jahre EUR 52,6 Mio.).
Die Überleitung der Verpflichtungen aus Miet- Pacht- und Leasingverhältnissen zur Leasingverbindlichkeit zum Erstanwendungszeitpunkt zeigt folgendes Bild:
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Mio EUR |
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Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen zum 30.09.2019 |
49,2 |
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Verbindlichkeit aus dem Sale-and-Leaseback-Leasingverhältnis aus dem Jahr 2007/08 im Segment Entsorgung |
46,2 |
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Unterschied aus der Einschätzung des Verpflichtungszeitraumes und der Laufzeit des Leasingverhältnisses nach IFRS 16 sowie der Kaufoption der Konzernzentrale in Linz |
35,3 |
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Sonstige Posten |
-7,1 |
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123,6 |
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Abzinsungseffekt |
-3,6 |
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Leasingverbindlichkeit zum 01.10.2019 |
120,0 |
Sonstige Änderungen
- IFRS 9 (Amendments: Prepayment Features with Negative Compensation)
- IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments)
- IAS 28 (Amendments: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures)
- IAS 19 (Amendments: Plan Amendment, Curtailment or Settlement)
- Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle (Amendments to IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 and IAS 23)
Die übrigen geänderten Standards und Interpretationen haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.
2.2. Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen
Im Halbjahresabschluss 2019/2020 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:
Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2020:
- Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards
- IAS 1, IAS 8 (Amendments: Definition of Material)
- IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 (Amendments: Interest Rate Benchmark Reform)
- IFRS 3 (Amendments: Definition of a Business)
Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 1.1.2020 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:
- IFRS 17 (Insurance Contracts)
- IAS 1 (Amendments: Classification of Liabilities as Current or Non-current)
Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.
Folgender Standard ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:
- IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)
Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:
- IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.