Energie- und klimapolitisches Umfeld

Im Berichtszeitraum war die EU-Energiepolitik erneut wesentlich davon geprägt, eine Abfederung der Energiepreise zu erreichen sowie Aktivitäten zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu implementieren. Es wurden daher im Dezember 2023 drei EU-Notfallverordnungen, die im Kontext der Energiekrise im Dezember 2022 verabschiedet wurden, jeweils um ein Jahr verlängert.

Auf EU-Ebene ist im Oktober 2023 eine umfassende Novelle der bestehenden Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) beschlossen worden, die am 20.11.2023 in Kraft trat. Mit der RED III werden die Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau in der EU bis 2030 von 32,0 % auf 42,5 % erhöht. Ein besonderes Augenmerk wird auf eine verstärkte Energieraumplanung und Verfahrensbeschleunigung gelegt.

Mit der Einigung zum EU-Gaspaket im Dezember 2023 konnte ein horizontales Unbundling zwischen Erdgas- und Wasserstoffnetzbetreibern weitgehend verhindert werden, da es grundsätzlich nur für Fernleitungsnetzbetreiber gelten wird. Die De-minimis-Ausnahme für die vertikale Entflechtung von Verteilnetzbetreibern gilt, wenn Wasserstoff und Erdgas zusammen 100.000 Anschlussstellen nicht übersteigen. Durch eine neue, unabhängige EU-Einrichtung für Wasserstoffnetzbetreiber wird künftig die Förderung einer EU-weiten Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung sowie der Aufbau von Verbindungsleitungen vorangetrieben.

Im Bereich der Klimapolitik hat die EU-Kommission im Februar 2024 ein Treibhausgas-(THG-)Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 vorgestellt. Der Ausstoß von THG soll bis 2040 um 90,0 % niedriger sein als im Jahr 1990.

Auch die im März 2024 im EU-Parlament beschlossene Gebäudeeffizienz-Richtlinie soll im Sinne des Green Deal zu einer CO2-Reduktion im Gebäudebereich beitragen, welcher laut EU-Kommission für 36,0 % aller Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich ist. Die Richtlinie sieht vor, dass bis spätestens 2030 alle neuen Gebäude in der EU emissionsfrei sein sollen. Bis 2040 soll ein vollständiger Ausstieg aus Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, Nicht-Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse zu sanieren. Zum Vorantreiben der Energiewende ist in neuen Gebäuden ein E-Ladepunkt und ab 2030 eine Solaranlage verpflichtend vorzusehen.

Die Reform des zukünftigen europäischen Strommarktdesigns wurde im März 2024 noch nicht final abgeschlossen, da die Verabschiedung der Trilogeinigung und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch ausständig sind. Das neue Strommarktdesign wird neben einer Verordnung auch durch die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie umgesetzt, womit es einer nationalen Umsetzung bedarf.

Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheit in Bezug auf Erdgaslieferungen aus Russland nach Österreich erfolgte im Oktober 2023 im Nationalratsplenum die Beschlussfassung einer Gaswirtschaftsgesetz-(GWG-) und Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz-(ElWOG-)Novelle. Damit soll die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve des Bundes bis 01.04.2026 verlängert werden. Durch die Vorhaltung von Gasreserven wird für geschützte Kund:innen ab 01.10.2024 bis 30.09.2026 die Gasversorgung von jeweils 01. Oktober bis 01. März für bis zu 45 Tage gewährleistet sein.

Auch für die Stromerzeugung aus Erdgas sind im ElWOG analog zum GWG Regelungen vorgesehen. Des Weiteren wurden im GWG Regelungen beschlossen, die zu mehr Preistransparenz und einer Stärkung des Wettbewerbs führen sollen.

Eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Dezember 2023 regelt eine Mehrwertsteuerbefreiung bis Ende 2026 für kleine Photovoltaik-(PV-)Anlagen bis zu einer Höchstleistung von 35 kWp. Die Verlängerung von Inbetriebnahmefristen für Wind- und Wasserkraftanlagen, Änderungen durch die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung und ein Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags für 2024 wurden ebenso festgelegt. Durch eine weitere Novelle im März 2024 wurde klargestellt, dass umsatzsteuerbefreite Unternehmen, die nicht von der Steuerbefreiung profitieren, weiterhin eine Förderung erhalten können.

Das mit 30.06.2024 auslaufende Stromkostenzuschussgesetz wurde per Parlamentsbeschluss im Dezember 2023 um ein halbes Jahr bis Ende 2024 verlängert. Aufgrund der gefallenen Strompreise erfolgte eine Anpassung der Obergrenze von ct 40/kWh auf ct 25/kWh, bis zu der eine Entlastung durch den Bund für einen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh durchgeführt wird.

Darüber hinaus führte im Dezember 2023 eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes zu einer rechtlichen Umsetzung der Revision der Emissionshandelsrichtlinie, wodurch der verwaltungsrechtliche Rahmen für die nationale Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems (EHS) 2 geschaffen wurde. Anlagen, die Siedlungsabfälle verbrennen, werden in das EHS-Berichtswesen aufgenommen.

Zur vollständigen Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie besteht beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Bereich des Energiewirtschaftsrechts Handlungsbedarf. Das entsprechende Begutachtungsverfahren wurde im Jänner 2024 gestartet. Eine Beschlussfassung im Parlament soll bis Sommer 2024 stattfinden.

Das Erneuerbare-Gas-Gesetz wurde im Februar 2024 im Ministerrat beschlossen und als Regierungsvorlage an das Parlament übermittelt. Als zentrale Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf wurde eine Reduktion der Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der Versorgungsquoten von ct 20/kWh auf ct 15/kWh vorgesehen. Weiters wurde eine Bestimmung inkludiert, die es den Versorgern erlaubt, die Mehrkosten in der Beschaffung aufgrund der Substitutionsverpflichtung an die Kund:innen weiterzuverrechnen.

Das auf einer EU-Notfall-Verordnung für Erlösabschöpfungen basierende Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, welches mit Ende 2023 ausgelaufen ist, wurde im Februar 2024 durch Beschluss im Parlament um ein Jahr verlängert. Im Zuge dessen erfolgte eine Ausweitung des Absetzbetrags, womit dem massiven Investitionsbedarf der Versorger in die Energiewende seitens des Gesetzgebers Rechnung getragen wurde.

Ende Februar 2024 trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Kraft. Das damit vorgesehene gesetzliche Einbauverbot gilt für sämtliche fossile Heizungsanlagen in Neubauten. Seit 01.01.2024 wird in Bestandsgebäuden mit erhöhten Förderungen der Umstieg auf alternative Heizsysteme mit durchschnittlich 75,0 % der Investitionskosten gefördert.

Im März 2024 wurden die Begleitverordnung zur Vergabe von Marktprämien zur Förderung von größeren erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen bis Ende 2025 sowie die Verordnung für Investitionszuschüsse für das Jahr 2024 erlassen. Die Förderung für PV wurde aufgrund des Preisverfalls reduziert, wobei andere Technologien eine inflationsbedingte Erhöhung erfuhren.

Für das Wasserstoffförderungsgesetz wurde ein Begutachtungsverfahren mit Stellungnahmefrist bis 25.03.2024 eingeleitet. Damit wird die Grundlage für eine Beteiligung Österreichs an den Auktionen des Innovationsfonds für die Europäische Wasserstoffbank geschaffen.