2. Änderung von Rechnungslegungsmethoden

2.1. Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen

Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards mit Inkrafttreten am 1.1.2021 oder später:

  • IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 (Amendments: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2)
  • IFRS 4 (Amendments: Extension of the Temporary Exemption from Applying IFRS 9)
  • IFRS 16 (Amendments: Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021)

Die geänderten Standards haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

2.2. Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Im Halbjahresabschluss 2021/2022 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:

Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2022:

  • IFRS 3 (Amendments: Reference to the Conceptual Framework)
  • IAS 37 (Amendments: Onerous Contracts – Costs of Fulfilling a Contract)
  • IAS 16 (Amendments: Property, Plant & Equipment: Proceeds before Intended Use)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Cycle (Amendments to IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 and IAS 41)

Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2023:

  • IFRS 17 (Insurance Contracts)
  • IAS 1 (Amendments: Disclosure of Accounting Policies)
  • IAS 8 (Amendements: Definition of Accounting Estimates)

Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 1.1.2023 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:

  • IAS 1 (Amendments: Classification of Liabilities as Current or Non-current)
  • IAS 12 (Amendments: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction)
  • IFRS 17 (Amendements: Intitial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information)

Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.

Folgender Standard ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:

  • IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)

Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:

  • IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

2.3. Ökosoziale Steuerreform

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform wird unter anderem der Steuersatz für die Körperschaftsteuer verändert. Der bisher in Österreich anzuwendende Steuersatz in Höhe von 25 % reduziert sich im Kalenderjahr 2023 auf 24 % und ab dem Kalenderjahr 2024 auf 23 %. Die geänderten Steuersätze wurden bei der Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern berücksichtigt. Die Anpassung führte zu einem erfolgswirksam erfassten Ertrag in Höhe von EUR 3,5 Mio. sowie einem erfolgsneutral erfassten Aufwand Höhe von EUR –0,3 Mio.

2.4. Derivative Finanzinstrumente und Sicherheitsleistungen

Aktivposten aus derivativen Finanzinstrumenten wurden im Vorjahr im Posten „Übriges langfristiges Vermögen“ (TEUR 84.465,5) sowie im Posten „Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ (TEUR 287.236,6) ausgewiesen. Passivposten wurden im Posten „Übrige langfristige Schulden“ (TEUR 88.405,5) sowie „Übrige kurzfristige Schulden“ (TEUR 428.978,8) dargestellt. Zum 31.3.2022 erfolgt der Ausweis aufgrund der Wesentlichkeit jeweils in gesonderten Bilanzposten („Derivative Finanzinstrumente“), das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Zahlungen für Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Börsengeschäften (TEUR -288.701,2; Vorjahr: TEUR -3.157,3) wurden in der Kapitalflussrechnung zum 31.3.2021 in der Zeile „Sonstige Veränderung Working Capital“ gezeigt. Aufgrund der Wesentlichkeit des Betrages erfolgte nunmehr ein gesonderter Ausweis in der Zeile „Sicherheitsleistungen für Börsengeschäfte“. Die Kapitalflussrechnung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst.

Nicht Zahlungswirksame Posten aus Derivaten (TEUR -217.613,5; Vorjahr: TEUR -6.476,7) wurden in der Kapitalflussrechnung zum 31.3.2021 in der Zeile „Sonstige Posten“ gezeigt. Aufgrund der Wesentlichkeit des Betrages erfolgte nunmehr ein gesonderter Ausweis in der Zeile „Nicht zahlungswirksame Posten aus Derivaten“. Die Kapitalflussrechnung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst.

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