Energie- und klimapolitisches Umfeld

Die EU-Energiepolitik war im Berichtszeitraum erneut maßgeblich davon geprägt, durch sogenannte „Notfall-Verordnungen“ unmittelbare Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise sowie Aktivitäten zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit von Russland und Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungsicherheit zu implementieren.

Per 08.10.2022 wurde eine Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit werden befristete Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs zwischen 5 % und 10 % sowie eine Abschöpfung von Übergewinnen für Strom und ein Solidaritätsbeitrag für fossile Energieunternehmen bis Ende 2023 eingeführt. Ebenso wurde am 29.12.2022 die EU-Beschleunigungs-Verordnung vom Europäischen Rat veröffentlicht. Damit sollen vor allem Projekte der Energiewende durch vereinfachte Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Zur Verbesserung der Resilienz der EU-Gasversorgung erfolgte mit der Veröffentlichung einer Verordnung am 29.12.2022 die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten im Krisenfall, durch Regelungen zum grenzüberschreitenden Gasaustausch eine bessere Koordinierung in Form eines gemeinsamen Gaseinkaufs und zuverlässiger Preisbenchmarks bei der Gashandelsbörse Title Transfer Facility (TTF). Eine weitere Notfall-Verordnung des Rates, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, sieht die Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz überhöhter Gaspreise in der EU vor. Der Mechanismus gilt seit dem 15.02.2023 und wird automatisch aktiviert, wenn Gaspreise in der EU auftreten, die nicht die Weltmarktpreise widerspiegeln.

Parlament und Rat erreichten am 18.12.2022 eine politische Einigung zur Reform des EU- Emissionshandelssystems (EU-EHS). Kernelement ist eine deutliche Anhebung des Treibhausgas-(THG-)Minderungsziels bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 2005 von bislang -43 % auf -62 %. Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets konnte auch bei der Überarbeitung der Lastenteilungs-Verordnung eine politische Einigung erzielt werden. Darin werden für alle Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele in den Sektoren festgelegt, die nicht unter das EU-EHS fallen. Für Österreich ist damit bis 2030 eine Reduktion der THG-Emissionen von 48 % verbunden.

Die im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets sowie im „REPowerEU-Paket“ zur schnellen Verringerung der Abhängigkeit von russischen Gasimporten vorgesehenen Änderungen der Energieeffizienz-Richtlinie konnten im März 2023 in eine politische Einigung überführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen somit gemeinsam dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch im Jahr 2030 um mindestens 11,7 % sinkt, verglichen mit den Verbrauchsprognosen für 2030 aus dem Jahr 2020.

Die unzähligen Notfall-Verordnungen und die Verwerfungen auf den Energiemärkten führten auch in Österreich zu zahlreichen legislativen Maßnahmen:

Am 01.10.2022 trat die nationale CO2-Bepreisung für fossile Energie als zentrales Instrument der ökosozialen Steuerreform in Kraft. Damit bekommt der Ausstoß von CO2 in Österreich erstmals auch außerhalb des Emissionshandels einen Preis.

Zwei kleine Novellen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Oktober und Dezember 2022 regelten im Wesentlichen eine Verlängerung der Inbetriebnahmefristen bzw. Verbesserungen im Antragssystem und ein Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023. Die Begleitverordnung zur Vergabe von Marktprämien zur Förderung von größeren Erzeugungsanlagen für 2022 und 2023 wurde am 04.10.2022 erlassen. Die Verordnung über Investitionszuschüsse für 2023 für kleine erneuerbare Stromerzeugungsanlagen wurde am 15.03.2023 veröffentlicht. Zur Abfederung der stark gestiegenen Netzverlustentgelte für Entnehmer:innen wurden mittels einer kleinen Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Dezember 2022 Budgetmittel von EUR 260 Mio. im ersten Halbjahr 2023 vorgesehen. Zu Jahresende wurde auch das Stromverbrauchsreduktionsgesetz beschlossen, welches als Ziel 5 % Stromverbrauchsreduktion zu Spitzenzeiten vorsieht.

Auf Basis der EU-Notfall-Verordnung über Erlösabschöpfungen wurde das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom am 29.12.2022 kundgemacht. Damit wird der Erlös von inframarginalen Stromerzeugungsanlagen mit 140 EUR/MWh gedeckelt. Der maximale Erlös steigt auf 176 EUR/MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 begünstigte Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Abschöpfungsbetrag beträgt 90 % der Überschusserlöse und gilt ab 01.12.2022.

Zur Entlastung der Haushalte von gestiegenen Energiepreisen wurde das Stromkosten­zuschussgesetz (SKZG) beschlossen. Damit erhalten private Haushalte in Österreich einen Stromkostenzuschuss für einen Stromverbrauch von im Regelfall 2.900 kWh pro Jahr. Zusätzlich wurde für einkommensschwache Haushalte ein Netzkostenzuschuss eingeführt. Für energieintensive Unternehmen wurden mit dem Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG) Energiekostenzuschüsse von bis zu EUR 7 Mrd. vorgesehen.

Das Erneuerbare-Gas-Gesetz wurde am 15.02.2023 bis 29.03.2023 in eine öffentliche Begutachtung geschickt. Zentrale Regelungen sehen die verstärkte heimische Produktion von erneuerbaren Gasen bis 2030 im Umfang von mindestens 7,5 TWh vor. Eine jährliche verpflichtende Quote für Versorger wird dabei die notwendige Investitionssicherheit für österreichische Produzenten gewährleisten. Eine korrespondierende Investitionszuschüsse-Verordnung, welche für neu errichtete oder umgerüstete Biogasanlagen eine monetäre Unterstützung vorsieht, wurde zeitgleich in Begutachtung gebracht.

Im März 2023 wurde auch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) im Nationalrat beschlossen. Ziel der Novelle ist unter anderem eine Beschleunigung von Vorhaben, die im Rahmen der Energiewende notwendig sind (Fast Track). Die Novelle bringt eine bessere Strukturierung der Verfahren mittels Einführung von Verfahrensregeln und der Unzulässigkeit von Einwendungen, wenn diese nicht rechtzeitig erhoben wurden, mit sich.

Die am 22.03.2023 kundgemachte Gaswirtschaftsgesetz-(GWG-)Novelle sieht als zentrale Regelung eine Ausweitung des geschützten Kundenkreises auf Fernwärmeanlagen, welche Wärme an Haushalte, soziale Dienste oder Klein- und Mittelbetriebe liefern, vor und legt die Speicheranbindung Haidach an die Netzebene 1 fest.

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