2.1. Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen
IFRS 9 (Financial Instruments)
Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement). IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.
IFRS 9 wird im Geschäftsjahr 2018/2019 erstmalig angewendet. Das Wahlrecht, die Regelungen des IAS 39 zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften vorläufig beizubehalten wird nicht ausgeübt. IFRS 9 wird, soweit zulässig, prospektiv angewendet.
Entsprechend IAS 39 konnte bei nicht notierten Eigenkapitalinstrumenten, die als Available for Sale klassifiziert wurden, von einer Bewertung zum Fair Value abgesehen werden, wenn der Wert nicht verlässlich ermittelbar war. IFRS 9 sieht hingegen zwingend eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor. Dies führt zur Aufwertung eines unter den Sonstigen Beteiligungen (bisher AfS (at cost), Buchwert 30.09.2018: TEUR 8.534,4; neu FVOCI) ausgewiesenen Geschäftsanteils um TEUR 4.702,0. Die übrigen Auswirkungen sind von untergeordneter Bedeutung.
Eine Umbuchung von im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinnen bzw. Verlusten von Eigenkapitalinstrumenten in die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach IFRS 9 nicht mehr vorgesehen.
Wertpapiere, die nach IAS 39 als AFS klassifiziert wurden (Buchwert 30.09.2018: TEUR 17.972,8) werden nach IFRS 9 mit TEUR 14.892,1 der Kategorie FVOCI (Eigenkapitalinstrumente) zugeordnet sowie mit TEUR 3.080,7 (Schuldinstrumente) der Kategorie FVPL.
Die finanziellen Vermögenswerte der Kategorie LaR wurden nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) klassifiziert. Für erwartete Kreditverluste werden Wertberichtigungen gebildet. Hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes gebildet. Die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird abweichend davon in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gebildet. Hat sich das erwartete Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Das erwartete Ausfallsrisiko wird auf Basis von historischen Informationen über Zahlungsausfälle oder auf Basis von intern ermittelten bzw. von externen Finanzdienstleistern zur Verfügung gestellten laufzeitbezogenen Ausfallswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Die Erfassung von Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte hat zum 01.10.2018 zu einer Verringerung des Buchwerts der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR -120,5), der sonstigen Ausleihungen (TEUR ‑23,2), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR -266,7) und der Festgeldanlagen (TEUR ‑242,2) geführt.
Die Derivate mit Cashflow Hedge-Beziehung sowie die Derivate mit Fair Value Hedge-Beziehung sind auch nach IFRS 9 effektive Sicherungsgeschäfte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die ursprüngliche Bewertungskategorie und den Buchwert, der gemäß IAS 39 bestimmt wurde und die neue Bewertungskategorie und den Buchwert, der gemäß IFRS 9 bestimmt wurde, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9:
|
Kategorie nach IFRS 9 |
Buchwert IFRS 9 |
Kategorie nach IAS 39 |
Buchwert IAS 39 30.09.2018 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beteiligungen |
|
16.260,7 |
|
11.558,7 |
||||
Anteile an verbundenen Unternehmen |
FVOCI |
2.097,1 |
AfS (at cost) |
2.097,1 |
||||
Beteiligungen available for sale |
FVOCI |
– |
AfS |
927,1 |
||||
Sonstige Beteiligungen |
FVOCI |
14.163,6 |
AfS (at cost) |
8.534,5 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Sonstige Finanzanlagen |
|
65.174,1 |
|
65.318,8 |
||||
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
AC |
37,0 |
LaR |
37,0 |
||||
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
AC |
12.497,9 |
LaR |
12.618,4 |
||||
Sonstige Ausleihungen |
AC |
6.284,4 |
LaR |
6.307,6 |
||||
Wertpapiere |
AC |
– |
HtM |
1,0 |
||||
Wertpapiere |
FVOCI |
14.892,1 |
AfS |
17.972,8 |
||||
Wertpapiere |
FVPL |
31.462,7 |
AtFVP&L (FV Option) |
28.382,0 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (lang- und kurzfristig) lt. Bilanz |
|
292.055,3 |
|
292.321,0 |
||||
davon nicht-finanzielle Vermögenswerte |
|
31.140,5 |
|
31.140,5 |
||||
davon finanzielle Vermögenswerte |
|
260.914,8 |
|
261.180,5 |
||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC |
171.628,8 |
LaR |
171.895,5 |
||||
Forderungen an verbundene Unternehmen |
AC |
295,7 |
LaR |
295,7 |
||||
Forderungen an gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen |
AC |
23.517,8 |
LaR |
23.517,8 |
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung (Cashflow Hedge) |
n/a |
2.268,1 |
n/a |
2.268,1 |
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVPL |
33.806,4 |
AtFVP&L (Trading) |
33.806,4 |
||||
Übrige finanzielle Vermögenswerte |
AC |
29.398,0 |
LaR |
29.397,0 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen |
AC |
140.910,3 |
LaR |
141.152,5 |
||||
Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen |
FVPL |
39.917,6 |
AtFVP&L (FV Option) |
39.917,6 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC |
101.436,6 |
LaR |
101.436,6 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Summe finanzielle Vermögenswerte |
|
624.614,1 |
|
620.564,7 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) |
|
455.112,6 |
|
455.112,6 |
||||
Anleihen |
FLAC |
302.125,1 |
FLAC |
302.125,1 |
||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
FLAC |
29.266,0 |
FLAC |
29.266,0 |
||||
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing |
IAS 17 |
48.972,8 |
IAS 17 |
48.972,8 |
||||
Übrige Finanzverbindlichkeiten |
FLAC |
74.748,7 |
FLAC |
74.748,7 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Lieferantenverbindlichkeiten (kurzfristig) |
FLAC |
157.632,7 |
FLAC |
157.632,7 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Übrige Schulden (lang- und kurzfristig) lt. Bilanz |
|
458.026,4 |
|
458.026,4 |
||||
davon nicht-finanzielle Schulden |
|
241.629,5 |
|
241.629,5 |
||||
davon finanzielle Schulden |
|
216.396,9 |
|
216.396,9 |
||||
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
FLAC |
18.219,1 |
FLAC |
18.219,1 |
||||
Verbindlichkeiten gegenüber gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen |
FLAC |
92.821,3 |
FLAC |
92.821,3 |
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung (Cashflow Hedge) |
n/a |
14.287,1 |
n/a |
14.287,1 |
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVPL |
33.361,9 |
AtFVP&L (Trading) |
33.361,9 |
||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC |
57.707,5 |
FLAC |
57.707,5 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Summe finanzieller Schulden |
|
829.142,2 |
|
829.142,2 |
Buchwerte nach Bewertungskategorien |
gemäß IFRS 9 |
|
gemäß IAS 39 |
|||
---|---|---|---|---|---|---|
Financial Assets at Amortised Cost (AC) |
486.006,5 |
Loans and Receivables (LaR) |
486.658,1 |
|||
|
|
Held to Maturity Investments (HtM) |
1,0 |
|||
Financial Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) |
31.152,8 |
Available for Sale Financial Assets (AFS) |
29.531,5 |
|||
Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL) |
33.806,4 |
Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (Trading)) |
33.806,4 |
|||
Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL) |
71.380,3 |
Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (FV Option)) |
68.299,6 |
|||
Financial Liabilities at Amortised Cost (FLAC) |
732.520,4 |
Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (FLAC) |
732.520,4 |
|||
Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (FVPL) |
33.361,9 |
Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (AtFVP&L (Trading)) |
33.361,9 |
Die Finanzinstrumente, welche per 30.09.2018 als AtFVP&L (FV Option) eingestuft wurden, sind gemäß IFRS 9 verpflichtend als FVPL einzustufen.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf das Eigenkapital stellt sich wie folgt dar:
|
IAS 39 Available for Sale (AfS)- Rücklage |
IFRS 9 Other Comprehensive Income (OCI)-Rücklage |
Gewinn-rücklage |
Gesamt |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Reklassifzierung von Beteiligungen (AfS) in die Kategorie (FVOCI) |
-805,6 |
5.065,3 |
442,3 |
4.702,0 |
||||
Latenz |
201,4 |
-1.266,3 |
-110,6 |
-1.175,5 |
||||
Reklassifzierung von Wertpapieren (AfS) in die Kategorie (FVPL) |
-264,2 |
– |
264,2 |
– |
||||
Latenz |
66,1 |
– |
-66,1 |
– |
||||
Reklassifzierung von Wertpapieren (AfS) in (FVOCI) |
-11.204,1 |
11.204,1 |
– |
– |
||||
Latenz |
2.801,0 |
-2.801,0 |
– |
– |
||||
Erfassung von erwarteten Verlusten |
– |
– |
-652,6 |
-652,6 |
||||
Latenz |
– |
– |
159,6 |
159,6 |
||||
Summe Umgliederungen/Umwertung |
-12.273,9 |
16.269,4 |
53,9 |
4.049,4 |
||||
Summe Latenz |
3.068,5 |
-4.067,3 |
-17,1 |
-1.015,9 |
IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers)
Der im Mai 2014 herausgegebene IFRS 15 ersetzt die bestehenden Regelungen des IAS 18, IAS 11, IFRIC 13, IFRIC 15 und IFRIC 18. IFRS 15 wird erstmals im Geschäftsjahr 2018/2019 angewendet.
Unternehmen müssen anhand eines Fünf-Schritte-Modells bestimmen, zu welchem Zeitpunkt (bzw. Zeitraum) und in welcher Höhe sie Umsatzerlöse erfassen. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt (oder über den Zeitraum) des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf Kunden mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat. Abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien werden Umsatzerlöse wie folgt erfasst:
- Über einen Zeitraum derart, dass die Leistungserbringung des Unternehmens widergespiegelt wird, oder
- zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übergeht.
Die wesentlichsten Komponenten der Umsatzerlöse sind:
- Umsätze aus der Lieferung von elektrischer Energie
- Umsätze aus dem Verkauf von Erdgas
- Umsätze aus dem Strom- und Gasnetz
- Umsätze aus der Entsorgung (Sammlung, Verwertung, Aufbereitung)
- Umsätze aus der Lieferung von Wasser und der Übernahme von Abwasser
Im Konzern bestehen Verträge, deren Leistungsverpflichtung eigenständig abgrenzbare Güter bzw. Dienstleistungen umfasst. Da die unterschiedlichen Komponenten bereits bisher gesondert eingepreist, erfasst und abgerechnet werden, ergab die Erstanwendung von IFRS 15 keine Änderung.
IFRS 15 fordert darüber hinaus qualitative und quantitative Angaben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit der Umsatzerlöse sowie Cashflows aus Verträgen mit Kunden zu verstehen.
Erlöse aus Baukostenzuschüsse in Höhe von EUR 26,6 Mio. wurden bisher nach den Regelungen von IFRIC 18 verteilt über die Nutzungsdauer in den Umsatzerlösen erfasst. Künftig werden die Baukostenzuschüsse nach den Regelungen des IFRS 15 bilanziert. Es kommt dadurch zu keiner Veränderung im Ausweis und der Bewertung von Baukostenzuschüsse im Vergleich zu IFRIC 18.
Die Erstanwendung erfolgt rückwirkend, wobei etwaige kumulierte Anpassungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung zum Zeitpunkt der Erstanwendung erfasst werden (modifiziert retrospektive Anwendung). Die Erstanwendung von IFRS 15 führte zu keinen Anpassungsbeträgen.
Sonstige neu anzuwendende Standards
Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards und Interpretationen mit Inkrafttreten am 01.01.2018 oder später:
- IFRS 2 (Amendments: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions)
- IAS 40 (Amendments: Transfer of Investment Property)
- IFRS 4 (Amendments: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts)
- Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle (Amendments to IFRS 1 and IAS 28)
- IFRIC 22 (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration)
Die erstmalige Anwendung führt zu keinen wesentlichen Änderungen.
2.2. Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen
Im Konzernabschluss 2018/2019 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:
Inkrafttreten in der EU mit 01.01.2019:
- IFRS 16 (Leases)
- IFRS 9 (Amendments: Prepayment Features with Negative Compensation)
- IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments)
- IAS 28 (Amendments: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures)
- IAS 19 (Amendments: Plan Amendment, Curtailment or Settlement)
- Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle (Amendments to IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 and IAS 23)
Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 01.01.2020 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:
- Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards
- IFRS 3 (Amendments: Definition of a Business)
- IAS 1, IAS 8 (Amendments: Definition of Material)
- IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 (Amendments: Interest Rate Benchmark Reform)
- IFRS 17 (Insurance Contracts)
Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.
Folgender Standard ist mit 01.01.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:
- IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)
Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:
- IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)
Mit Ausnahme von IFRS 16 (Leases) werden aus der erstmaligen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet
IFRS 16 (Leases)
Der im Jänner 2016 veröffentlichte IFRS 16 ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der neue Standard sieht vor, dass zukünftig alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Die bisherige unterschiedliche Behandlung von Operating- und Finance-Leasingverhältnisses nach IAS 17 beim Leasingnehmer entfällt. Der Leasingnehmer aktiviert zukünftig ein Nutzungsrecht an dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswert und erfasst gleichzeitig eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht ist in der Folge planmäßig zu amortisieren und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuführen. Erleichterungen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert.
Aus heutiger Sicht betrifft die wesentlichste Änderung die Konzernzentrale in Linz. Die Nutzung der Konzernzentrale erfolgt derzeit auf Basis eines Operating Leasingverhältnisses. Unter den derzeit vorherrschenden Verhältnissen wird erwartet, dass ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit daraus in Höhe von EUR 40,2 Mio. (Leasingverbindlichkeit per 01.10.2019) angesetzt werden. Darüber hinaus wurden im Segment Entsorgung Bestandsverträge über Liegenschaften lokalisiert, welche aus derzeitiger Sicht zur Bilanzierung eines Nutzungsrechtes sowie einer entsprechenden Verbindlichkeit in Höhe von EUR 25,6 Mio. führen.
Der Konzern wendet IFRS 16 auf alle Verträge an, die vor dem 01.10.2019 abgeschlossen wurden und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Bisherige Finance-Leasingverhältnisse werden weitergeführt, es erfolgt lediglich eine Umbuchung der Vermögenswerte in ein Nutzungsrecht. Davon sind im wesentlichen Anlagen im Segment Entsorgung betroffen, welche im Geschäftsjahr 2007/2008 verkauft und über einen Zeitraum von 15 Jahren zurückgemietet wurden („Sale-and-Leaseback“). Der Buchwert dieser Anlagen beträgt zum 30.09.2019 EUR 19,3 Mio.
Die übrigen Leasingverhältnisse sind aus aktueller Sicht sowohl einzeln als auch in Summe von untergeordneter Bedeutung.
IFRS 16 wird nicht für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse angewendet, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Eine freiwillige Anwendung auf immaterielle Vermögenswerte entsprechend IFRS 16.4 erfolgt nicht. Die Anwendung erfolgt rückwirkend, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung bilanziert wird. Die erstmalige Anwendung erfolgt im Geschäftsjahr 2019/2020.