Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen 1)Quellen: IMF (International Monetary Fund): World Economic Outlook, October 2019. IHS (Institut für Höhere Studien): Presseinformation, 04.10.2019. WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung): Wirtschaftsdaten, URL: www.energieag.at/19-101, 17.10.2019. WKO (Wirtschaftskammer Österreich): Aussendung Wirtschaftslage und Prognose, 10/2019, sowie Wirtschaftsprofil Tschechien, 10/2019.
Das Geschäftsjahr 2018/2019 (01.10.2018 bis 30.09.2019) war sowohl international als auch in Österreich von einem gegenüber dem Vorjahr merklich langsameren Wachstum geprägt. Entsprechend der Prognosen des Internationalen Währungsfonds IWF dürfte das weltweite Wachstum im Jahr 2019 aufgrund zunehmender Handelskonflikte und geopolitischer Risiken sowie des Klimawandels das langsamste seit der globalen Finanzkrise 2008 werden.
Im Euroraum verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum im Berichtszeitraum ebenfalls merklich, sodass Experten nach einer zweijährigen Hochkonjunktur für das Jahr 2019 von einem durchschnittlichen Wachstum in Höhe von 1,1 % bis 1,2 % und für 2020 von 1,2 % bis 1,5 % ausgehen (2018: 1,9 %). Neben den genannten wirtschaftspolitischen Unsicherheiten stellt insbesondere die Gefahr eines ungeordneten Brexit ein beträchtliches Abwärtsrisiko sowohl für den Euroraum als auch für die heimische Wirtschaftsentwicklung dar.
Für die österreichische Wirtschaft korrigierten die Experten ihre Prognosen zuletzt ebenfalls nach unten, wenngleich das österreichische Wachstum auch im Jahr 2019 deutlich über jenem der Eurozone liegen dürfte. Konkret erwarten die Wirtschaftsforscher für Österreich 2019 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,5 % bis 1,7 % und für 2020 zwischen 1,3 % und 1,4 % (2018: 2,7 %). Vor allem die heimischen Exporte verloren zuletzt beträchtlich an Schwung, während der Privatkonsum mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiterhin wuchs. Die Inflation dürfte sich für 2019 und 2020 bei durchschnittlich 1,6 % einpendeln.
Im Marktgebiet Tschechien wird für 2019 ein leicht gesunkenes BIP-Wachstum von durchschnittlich 2,6 % (Vorjahr 3,0 %) prognostiziert.
Energiepolitisches Umfeld
Im Berichtszeitraum konnte das EU-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ nach über zweijährigen Verhandlungen finalisiert werden. Ziel des sogenannten „Strommarktdesigns“ ist die genauere Rollendefinierung der Marktteilnehmer für die zukünftige Entwicklung des liberalisierten Elektrizitätsmarkts, wobei nun die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit neuer Marktakteure (aktive Kunden, Energiegemeinschaften, Aggregatoren, Speicher) geschaffen wurde. Aufgrund der nationalen Umsetzungsfristen der Mitgliedsstaaten bis spätestens 30.06.2021 wird daher im Jahr 2020 mit einer intensiven Diskussion über die Umsetzung des neuen Strommarktdesigns, von Energieeffizienzzielen sowie der Förderung von erneuerbaren Energien in Österreich zu rechnen sein.
Ende November 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre langfristige Dekarbonisierungsstrategie „A Clean Planet for All“ für die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU bis 2050. Anhand einer Reihe verschiedener Szenarien werden mögliche Wege zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 skizziert.
Um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren, wurden im Berichtszeitraum neue, strengere CO2-Flottengrenzwerte für PKWs mit -37,5 % und für Nutzfahrzeuge mit -31,0 % unter den bereits beschlossenen Emissionslimits von 2021 in der EU ab dem Jahr 2030 beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass damit alternative, emissionsfreie Antriebe weiter an Bedeutung gewinnen werden.
Die Umsetzung des von der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Sommer 2019 präsentierten „Green Deals“ rückt mit einer weiteren Verschärfung der CO2-Reduktionsziele, dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und anderen Vorschlägen eine ambitionierte Klimapolitik noch weiter in den Fokus.
Ende Jänner 2019 wurde in Deutschland ein Fahrplan zum schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 verabschiedet, was auch den österreichischen Strommarkt weiterhin beeinflussen wird.
In der Berichtsperiode hat man sich im September 2019 in Deutschland auf ein umfangreiches Klimapaket 2030 geeinigt, um die Erreichung des CO2-Reduktionsziels in Höhe von -38 % bis 2030 gegenüber dem Jahr 2005 sicherzustellen. Zentrales Element ist ein stufenweise steigender CO2-Preis für den Ausstoß von CO2-Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude ab 2021.
Die im September 2019 beschlossene Novelle des österreichischen Ökostromgesetzes dient vorrangig der Regelung von bestehenden Problemen bei der operativen Umsetzung der Ökostromförderung und führt zu einem Abbau der Warteliste von eingereichten Wind-, Photovoltaik- und Wasserkraftprojekten. Daneben wurde aufgrund der fehlenden Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung der Nachfolgetarife für die Biomasseförderung ein Bundesgrundsatzgesetz zur Biomasseförderung beschlossen, das der Umsetzung in den Bundesländern mit Ausführungsgesetzen bedarf.
Das in Österreich für 2019 geplante „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“, das einerseits das bestehende Ökostromgesetz ablösen soll, andererseits die Themen „Greening the Gas“ und „Integration der Systemverantwortung im Marktdesign“ behandelt, musste aufgrund der politischen Entwicklungen verschoben werden. Mit einer Begutachtung des Gesetzesentwurfs ist im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen.
Als weitere zentrale Umsetzungsschritte der österreichischen Klima- und Energiestrategie „#mission2030“ wurde im Berichtszeitraum an einer Wärme- und Wasserstoffstrategie gearbeitet. Die Wärmestrategie unterstützt die CO2-Zielerreichung im Bereich außerhalb des Emissionshandels für Österreich mit geplanten Einsparungszielen in Höhe von -36 % bis 2030. Ziel der Wasserstoffstrategie ist die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, um im Zuge der Sektorkopplung CO2-freien Wasserstoff verstärkt zum Einsatz zu bringen.
Fristgerecht wurde von der österreichischen Bundesregierung mit Ende 2018 ein „Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan 2030“ der EU-Kommission als Entwurf übermittelt. Wesentliche Ziele sind der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Senkung der Treibhausgasemissionen von Sektoren außerhalb des Emissionshandels, die Steigerung der Energieeffizienz und eine Verringerung der Importabhängigkeit von fossiler Energie. Parallel dazu wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus im Sommer 2019 eine Konsultation zur „Erarbeitung einer langfristigen Klimastrategie für ein klimaneutrales Österreich 2050“ gestartet, deren Ergebnis, wie der finale „Energie- und Klimaplan 2030“, bis Jahresende 2019 der Kommission vorzulegen ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil C-664/15 vom 20.12.2017 in der Rechtssache „Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation“ umfassende Parteistellung und gerichtliche Überprüfungsrechte für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Nachbarn in einem wasserrechtlichen Verfahren eingeräumt. Der österreichische Gesetzgeber ist aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfs tätig geworden und hat das Aarhus-Beteiligungsgesetz vorgelegt. Damit wird die Beteiligung von NGOs in den Bereichen des Wasserrechts, des Abfallwirtschaftsrechts sowie des Luftreinhaltegesetzes geregelt. Zusätzlich haben einige Bundesländer, darunter Oberösterreich, die Naturschutzgesetze im Berichtszeitraum an die Rechtsprechung des EuGH angepasst.
Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat der österreichische Gesetzgeber ferner relevante rechtliche Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung und -umsetzung für Infrastrukturunternehmen erlassen. Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen Möglichkeiten für die Verfahrensbeschleunigung bei standortrelevanten Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP)-Projekten geschaffen werden.
Nach langer Diskussion ist mit 01.08.2019 die Abfallwirtschaftsgesetz-(AWG)-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 in Kraft getreten. Damit erfolgen Neuerungen und Vereinfachungen im Abfallrecht, die Ergebnis eines Rechtsbereinigungsprozesses zur Verwaltungsvereinfachung sind. Diese umfassen unter anderem Erleichterungen und Deregulierungen im Anlagenrecht wie beispielsweise den Entfall der Anzeigepflicht bei Maschinentausch, Neuerungen im Erlaubnisrecht wie zum Beispiel die Genehmigung von Abfallartenpools sowie verfahrensrechtliche Neuerungen im AWG-Feststellungsverfahren.