Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und ihrer Umsetzung gemäß des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG 2017) veröffentlicht der Energie AG-Konzern zum zweiten Mal die geforderten Informationen in einem eigenständigen Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht). Dieser Bericht ist der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Energie AG Oberösterreich (Energie AG) gem. § 267a UGB.
Dieser Bericht wird jährlich veröffentlicht. Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich des NFI-Berichtes wurden mit externer Begleitung in Anlehnung an internationale Rahmenwerke erarbeitet. Neben dem vorliegenden NFI-Bericht stellt die Energie AG Informationen zu ihrer Unternehmensverantwortung im jährlichen Konzernlagebericht, im Halbjahresbericht sowie auf der Company Website zur Verfügung.
Bei Fragen zu diesem Bericht steht Michael Frostel MSc, Pressesprecher und Leiter der Konzernkommunikation zur Verfügung.
Der NFI-Bericht beinhaltet die Kapitel Wirtschaft, Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer und Compliance & Antikorruption (inkl. Achtung der Menschenrechte). Auf Angaben zu Themen von geringerer Relevanz wurde verzichtet.
In diesem Bericht über nichtfinanzielle Informationen werden die Aktivitäten der Energie AG und ihrer konsolidierten Konzernunternehmen sowie der anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen dargestellt. Dies gilt auch für die Berechnung der Kennzahlen. Abweichungen werden gesondert angemerkt.
Der Energie AG ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Zwecks besserer Lesbarkeit der Informationen wird entweder die maskuline oder feminine Form von Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.
Der Bericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und durch die direkt vom Aufsichtsrat beauftragte Konzernrevision der Energie AG geprüft. Der Aufsichtsrat berichtet darüber in der auf das Berichtsjahr folgenden Hauptversammlung.