Dieser Posten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungsposten aus dem Verkauf von Ansprüchen aus Mindestabfallmengen. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ist der Konzern verpflichtet, bestimmte Abfallmengen zu übernehmen. Dem Konzern steht dabei – unabhängig von der tatsächlich angelieferten Menge – das Entgelt für eine im Voraus bestimmte Mindestabfallmenge zu. Die Ansprüche aus diesen Mindestabfallmengen bis 30.9.2021 wurden veräußert, wobei mit dem Vertragspartner ein über die gesamte Laufzeit fixer Zinssatz in Höhe von 4,2868 % vereinbart wurde. Der Betrag wurde als erhaltene Anzahlung passiviert.