Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20.12.2017 wurde das Grundkapital der Energie AG mittels einer vereinfachten Kapitalherabsetzung von EUR 89.087.750,00 um EUR 308.095,00 auf EUR 88.779.655,00 durch Einziehung von 308.095 Stück eigenen, auf Namen lautenden Stückaktien in Form von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht herabgesetzt. Aufgrund dessen wurde auch die Satzung der Gesellschaft in § 4 entsprechend angepasst.
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Energie AG sieht in bestimmten Fällen das Recht bzw. die Pflicht vor, dass die Energie AG Mitarbeiteraktien erwirbt. Im Geschäftsjahr 2017/2018 haben sich aus diesem Titel folgende Bewegungen bei den eigenen Aktien ergeben:
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Eigene Anteile |
Anteil am Grundkapital |
Anteil am Grundkapital |
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Bestand an eigenen Anteilen per 30.09.2017 |
308.095 |
0,3 |
308,1 |
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Abgänge 2017/2018 |
-308.095 |
-0,3 |
-308,1 |
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Zugänge 2017/2018 |
50.449 |
0,06 |
50,4 |
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Bestand an eigenen Anteilen per 30.09.2018 |
50.449 |
0,06 |
50,4 |