12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
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2023/2024 |
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2022/2023 |
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Steuern |
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41.752,8 |
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7.973,5 |
Fremdleistungen |
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67.521,4 |
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68.624,1 |
Reisespesen |
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9.982,3 |
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9.223,0 |
Versicherungsprämien |
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14.228,4 |
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11.752,3 |
Porto und Telekommunikation |
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6.222,3 |
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6.999,8 |
Miet- und Pachtaufwand |
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2.166,0 |
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2.096,0 |
Abschreibung von Forderungen |
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1.325,4 |
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1.559,2 |
Zuweisung Wertberichtigung und erwartete Verluste zu Forderungen |
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456,5 |
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1.961,6 |
KFZ-Aufwand |
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20.515,4 |
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20.089,9 |
Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
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1.803,7 |
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2.097,0 |
Reparaturen |
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36.050,7 |
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33.774,0 |
Sonstige Aufwendungen |
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53.795,4 |
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65.804,4 |
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255.820,3 |
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231.954,8 |
Die Steuern betreffen im Wesentlichen den Energiekrisenbeitrag-Strom, Grundsteuer, Standortabgabe, Elektrizitätsabgabe sowie Altlastensanierungsbeitrag. Die Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH für Prüfungsleistungen und sonstige Bestätigungsleistungen für Gesellschaften des Energie AG Oberösterreich-Konzerns betragen TEUR 722,3 (Vorjahr: TEUR 597,5). Weiters hat der Konzernabschlussprüfer sonstige Beratungsleistungen im Wert von TEUR 37,9 (Vorjahr: TEUR 0,4) für den Energie AG Konzern erbracht.
Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zuweisungen zu Rückstellungen, Transaktionskosten, Aufwendungen für Marketing sowie Honorare.
Nach Ablauf einer seitens Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH abgegebenen Preisgarantie für Stromkunden wurde im Jänner 2023 eine Preisanpassung aufgrund stark gestiegener Bezugskosten vorgenommen. Vor dem Hintergrund der unsicheren Rechtslage innerhalb der gesamten Branche durch die neuen Preisanpassungsregelungen für Strom haben sich die Energie AG und Interessensvertretungen verständigt, gegen Leistung einer Einmalzahlung auf die Einbringung von Klagen zu verzichten und so einen langjährigen Rechtsstreit zu vermeiden. Die von der per 2.1.2023 durchgeführten Preiserhöhung Strom betroffenen Kunden erhalten abhängig vom Verbrauch eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 25,00, EUR 50,00 oder EUR 100,00. Die sonstigen Aufwendungen des Vorjahres enthalten aus diesem Sachverhalt einen Betrag in Höhe von EUR 20,5 Mio.