Geschäftsbericht 2023/2024 Berichtsarchiv

Grundlagen für die Erstellung

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des NFI-Berichtes

Entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union (EU) zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und ihrer Umsetzung gemäß des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG 2017) veröffentlicht der Energie AG-Konzern seit dem Geschäftsjahr 2017/2018 die geforderten Informationen in einem eigenständigen Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht).

Seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 ist der Energie AG-Konzern zur Offenlegung von Informationen zu ökologisch nachhaltigen Umsätzen, Investitionen (CapEx) und operativen Kosten (OpEx) laut der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) (EU-Taxonomie-VO) verpflichtet. Die Anwendung von Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO auf Basis der erlassenen delegierten Rechtsakte sowie die Offenlegungspflichten der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist im Kapitel Umweltinformationen, Taxonomie-Verordnung beschrieben. Im vorliegenden Bericht werden für Umsatz, CapEx und OpEx die jeweiligen Anteile der taxonomiefähigen und der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten dargestellt.

Die Energie AG ist im Geschäftsjahr 2023/2024 noch nicht zur Berichterstattung nach der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) verpflichtet, berücksichtigt jedoch bereits im vorliegenden NFI-Bericht über das Geschäftsjahr 2023/2024 freiwillig die Struktur und ausgewählte Angabepflichten der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) in den Bereichen „Environment, Social, Governance“ (ESG). Darüber hinaus wird auf ausgewählte Indikatoren der Sector-Supplements G4 Sector Disclosures „Electric Utilities“ der „Global Reporting Initiative“ (GRI) eingegangen. Dieser NFI-Bericht erhebt nicht den Anspruch, vollständig GRI- oder ESRS-konform zu sein.

Dieser Bericht ist der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Energie AG Oberösterreich (Energie AG) gemäß § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr 01.10.2023 bis 30.09.2024.

Der NFI-Bericht wird jährlich im Rahmen des Geschäftsberichtes veröffentlicht. Die Veröffentlichung für das Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte am 18.12.2024. Der davor zuletzt veröffentlichte Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2022/2023 erschien am 20.12.2023.

Die Energie AG adressiert mit dem vorliegenden Bericht sämtliche ihrer Stakeholder. Der NFI-Bericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

Der Bericht über das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde einer unabhängigen und freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH unterzogen. Die Prüfung des NFI-Berichtes 2023/2024 erfolgt anhand des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitäts­verbesserungsgesetzes. Der Aufsichtsrat berichtet am 17.12.2024 an die auf das Berichtsjahr 2023/2024 folgenden Hauptversammlung.

Für Fragen zu diesem Bericht steht Karin Strobl M.A., Konzernsprecherin und Leiterin der Konzernkommunikation, karin.strobl@energieag.at, +43 5 9000-3775, zur Verfügung.

Konsolidierungskreis

Entsprechend der Vorgaben der ESRS BP-1, Z5 wurde der vorliegende NFI-Bericht der Energie AG auf konsolidierter Basis für den Konzern erstellt. Der Berichtskreis für den NFI-Bericht umfasst somit den Konsolidierungskreis für Konzernabschlüsse. Details zum Finanzkonsolidierungskreis siehe Anhang zum Konzernabschluss, Punkt 3. Konsolidierungskreis. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der ESRS wurden somit alle nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) und Unternehmensgesetzbuch (UGB) vollkonsolidierten Tochterunternehmen in den konsolidierten NFI-Bericht einbezogen. Unternehmen, an denen die Energie AG Anteile hält, die jedoch im Konzernabschluss nicht vollkonsolidiert werden, werden im vorliegenden Bericht entsprechend der ESRS-Vorgaben für ihre Kategorie bei den entsprechenden Angabepflichten berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die Kategorien „unter operativer Kontrolle stehend“ und Unternehmen, die aufgrund einer vorliegenden Geschäftsbeziehung Teil der Wertschöpfungskette der Energie AG sind. Weitere Kategorien sind Joint-Operations, welche im Konzernabschluss als gemeinschaftliche Tätigkeit einbezogen werden sowie at equity-konsolidierte Unternehmen, welche nicht der operativen Kontrolle unterliegen und nicht Teil der Wertschöpfungskette sind.

Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette siehe Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette.

Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, von der Offenlegung auszuschließen, wurde in diesem Bericht kein Gebrauch gemacht.

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Neuer Aufbau des NFI-Berichtes 2023/2024

Für die Berichtsperiode 2023/2024 hat die Energie AG eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß der Anforderungen der ESRS durchgeführt. Auf Basis der neuen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt und der NFI-Bericht 2023/2024 freiwillig anhand der Struktur der ESRS gegliedert.

Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht zum Geschäftsjahr 2023/2024 werden, soweit möglich, entsprechend der ESRS offengelegt. Abweichungen werden gesondert angemerkt. Vergleichswerte aus den Vorjahren werden nicht angegeben, da es sich um eine erstmalige an ESRS angelehnte Berichterstattung handelt. Die textlichen Angaben entsprechen, soweit verfügbar, den ESRS-Anforderungen. Auf Angaben zu Themen von geringerer Relevanz wurde verzichtet.

Die Offenlegung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgt gesammelt im Kapitel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.

Zeithorizonte

Die Zeithorizonte für die Berichterstattung stimmen mit den Vorgaben der ESRS überein, somit legt der Energie AG-Konzern folgende Zeiträume für die Berichterstattung fest:

  • für den kurzfristigen Zeithorizont: Berichtszeitraum, somit ein Jahr
  • für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
  • für den langfristigen Zeithorizont: mehr als fünf Jahre

Im Zuge des Strategie- und Organisationsprojektes „LOOP“ wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 die zuvor bis zum Jahr 2030 geltenden Erneuerbaren-Ausbau-Ziele des Konzerns einer genauen Evaluierung unterzogen bzw. die weitere Ambition bis 2035 erarbeitet. Die im NFI-Bericht erläuterten Strategien umfassen somit im Wesentlichen den Zeitraum bis zum Jahr 2035. Abweichungen werden gesondert vermerkt.

Details zur Nachhaltigkeitsstrategie des Energie AG-Konzerns können im Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette nachgelesen werden.

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Um die Genauigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten, wurden reale Daten verwendet. In Fällen, in denen keine realen Daten verfügbar waren, wurden fundierte Schätzungen herangezogen, siehe E1 Klimawandel, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen und E1 Klimawandel, Treibhausgas-Bilanz.

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Die Angaben im vorliegenden Bericht beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den oben erläuterten Konsolidierungskreis entsprechend der ESRS-Vorgaben. Es ergeben sich dadurch Veränderungen gegenüber dem bisherigen NFI-Bericht insbesondere in der Einbeziehung von nicht vollkonsolidierten Unternehmen, an denen die Energie AG Anteile hält. Diese wurden bisher grundsätzlich anteilsmäßig einbezogen. Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben wird nunmehr für diese Unternehmen auf die oben erläuterten Kategorisierungen „unter operativer Kontrolle stehend“, „Teil der Wertschöpfungskette“ sowie „Joint-Operations“ Bezug genommen, sodass diese Unternehmen entsprechend dieser Kategorien in die jeweilige Angabepflicht miteinbezogen werden. Dies betrifft beispielsweise im Fall von vorliegender operativer Kontrolle insbesondere die Einbeziehung der nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen in die Treibhausgas-Emissionen lt. ESRS E1-6, den Energieverbrauch lt. ESRS E1-5 sowie Biodiversitätsangaben lt. ESRS E4. Die ebenfalls von der Angabepflicht ESRS E1-5 umfassten Energieerzeugungsmengen werden analog zu den Treibhausgas-Emissionen in den vorliegenden Bericht einbezogen. Auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wird im Unterschied zu früheren NFI-Berichten nunmehr beispielsweise in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.

Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen

Richtigstellungen von Informationen aus vorherigen NFI-Berichten sind in den jeweiligen Kapiteln angeführt.

Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Es wird auf ausgewählte GRI-Indikatoren der Sector-Supplements G4, Sector-Disclosures „Electric Utilities“, eingegangen.

Aufnahme von Informationen mittels Verweis

Kapitel im NFI-Bericht

 

Verweis

BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des NFI-Berichtes

 

Konzernabschluss

GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen des NFI-Berichtes

 

Konzernlagebericht

SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

 

Konzernlagebericht
Konzernlagebericht, Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Veränderungen

Neben dem vorliegenden NFI-Bericht stellt die Energie AG Informationen zu ihrer Unternehmensverantwortung im jährlichen Konzernlagebericht, Konzernabschluss, im Halbjahresbericht sowie auf der Konzernwebsite zur Verfügung.