Rahmenbedingungen
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen 1)
Volkswirtschaftlich war das Geschäftsjahr 2023/2024 (01.10.2023 bis 30.09.2024) der Energie AG Oberösterreich (Energie AG) von einer Rezession der Wirtschaft aufgrund einer schwachen Konsum- und Investitionsnachfrage und eines Einbruchs der Exportnachfrage, begleitet von hohen Zinssätzen bestimmt.
Das Institut für Höhere Studien (IHS), das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) sowie der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnen für den Euroraum im Jahr 2024 mit einem moderaten Wirtschaftswachstum von +0,7 % bzw. +0,8 % (Vorjahr: +0,4 %).
Der IWF sowie die heimischen Wirtschaftsinstitute IHS und WIFO erwarten für das Kalenderjahr 2024 eine leichte Rezession der österreichischen Wirtschaft im Ausmaß von -0,6 %. Die österreichische Wirtschaft steckt somit im zweiten Jahr in Folge in einer leichten Rezession (Vorjahr: -0,9 %). Nicht nur die Investitionsflaute und die schwache Nachfrage nach Investitionsgütern und Maschinen, sondern auch die anhaltende Exportschwäche trägt ihren Teil zur Stagnation der konjunkturellen Entwicklung bei. Im Jahr 2024 gingen zudem die Warenexporte nach Deutschland deutlich zurück. Die Inflationsrate soll im heurigen Kalenderjahr schneller sinken, als von den Wirtschaftsinstituten noch im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/2024 prognostiziert und auf 3,0 % fallen (Vorjahr: 7,8 %).
Im für die Energie AG relevanten Markt Tschechien wird für das Kalenderjahr 2024 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung in der Größenordnung von +1,1 % erwartet (Vorjahr: -0,1 %), somit wird dieser höher ausfallen als im Durchschnitt des gesamten Euroraums.
Energie- und klimapolitisches Umfeld
Im ersten Berichtshalbjahr war die EU-Energiepolitik wesentlich davon geprägt, eine Abfederung der Energiepreise zu erreichen sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu implementieren.
Auf EU-Ebene trat am 20.11.2023 eine umfassende Novelle der bestehenden Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) in Kraft. Damit werden die Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau in der EU bis 2030 von 32,0 % auf 42,5 % erhöht.
Von 30.11.2023 bis 13.12.2023 fand in Dubai die Klimakonferenz „COP 28“ statt. Zentrales Ergebnis der COP 28 ist die Einigung der Weltgemeinschaft, die zu einem „Übergang weg von fossilen Energieträgern in den Energiesystemen" aufruft. Ferner ist im Beschlusstext vorgesehen, die Kapazität der erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und das Tempo bei der Energieeffizienz in diesem Zeitraum zu verdoppeln.
Im Bereich der Klimapolitik hat die EU-Kommission im Februar 2024 ein Treibhausgas-(THG-)-Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 vorgestellt. Der Ausstoß von THG soll bis 2040 um 90,0 % niedriger sein als im Jahr 1990.
Zwei Jahre nach dem REPowerEU-Paket bewertete die EU-Kommission den Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) und veröffentlichte am 15.05.2024 Leitlinien, um Genehmigungsverfahren für den Erneuerbaren-Ausbau in der EU weiter zu beschleunigen, EE-Beschleunigungsgebiete auszuweisen und eine Optimierung des EE-Ausschreibungsdesigns vorzusehen.
Die überarbeitete Gebäudeeffizienz-Richtlinie ist formal mit 28.05.2024 in Kraft getreten und soll im Sinne des Green Deal zu einer CO2-Reduktion im Gebäudebereich beitragen. Das europäische Gesetzgebungsverfahren über eine Reform des zukünftigen europäischen Strommarktdesigns trat mit 16.07.2024 in Kraft, womit es bis zum 17.07.2026 einer nationalen Umsetzung bedarf. Gegenstand der Überarbeitung waren unter anderem die Strombinnenmarkt-Verordnung und die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie.
Die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) wurde mit 25.07.2024 wirksam und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie verankert Menschenrechtsbelange und Umweltaspekte in den globalen Wertschöpfungsketten von Unternehmen.
Durch die formale Veröffentlichung des EU-Gaspakets im Amtsblatt der EU trat die Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff mit 04.08.2024 in Kraft und gilt ab 05.02.2025. Die Richtlinie ist bis zum 05.08.2026 in nationales Recht umzusetzen.
Zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor trat am 04.08.2024 die Methanemissions-Verordnung in Kraft. Damit werden in der EU erstmals verbindliche Vorschriften hinsichtlich der Vermeidung bzw. Verringerung von Methanemissionen gelten. Betreiber einer Gasinfrastruktur müssen beispielsweise ihre Methanemissionen systematisch erfassen oder ein Programm zur Leckageerkennung und -behebung entwickeln.
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur trat am 18.08.2024 in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass sich Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mind. 20,0 % des EU-Territoriums und bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme erstrecken. Auch in Bezug auf das für die Wasserkraft relevante Ziel zur Wiederherstellung von 25.000 frei fließenden Flusskilometern ist zukünftig mit Einschränkungen bei der Stromerzeugung zu rechnen.
Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheit in Bezug auf Erdgaslieferungen aus Russland nach Österreich erfolgte im Oktober 2023 im Nationalratsplenum die Beschlussfassung einer Gaswirtschaftsgesetz- (GWG-) und Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz-(ElWOG-)Novelle. Damit soll die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve des Bundes bis 01.04.2026 verlängert und die Vorhaltung von Gasreserven für geschützte Kund:innen und für die Stromerzeugung aus Erdgas gewährleistet werden.
Zwei Novellen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Dezember 2023 und im März 2024 regeln Steuerbefreiungen als Investitionsanreize für Photovoltaik-(PV-)Anlagen sowie ein Aussetzen der Erneuerbaren-Förderkosten für das Jahr 2024. Darüber hinaus führte im Dezember 2023 eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes zu einer rechtlichen Umsetzung der Revision der Emissionshandelsrichtlinie.
Das mit 30.06.2024 auslaufende Stromkostenzuschussgesetz wurde im Dezember 2023 um ein halbes Jahr bis Ende 2024 verlängert. Aufgrund der gefallenen Strompreise erfolgte eine Anpassung der Entlastungsobergrenze. Die entsprechende Verordnung wurde am 28.05.2024 kundgemacht.
Das auf einer EU-Notfall-Verordnung für Erlösabschöpfungen basierende Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, welches mit Ende 2023 ausgelaufen ist, wurde im Februar 2024 um ein Jahr verlängert und der Absetzbetrag für Investitionen in die Energiewende ausgeweitet.
Ende Februar 2024 trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Kraft. Das damit vorgesehene gesetzliche Einbauverbot gilt für sämtliche fossilen Heizungsanlagen in Neubauten. Im März 2024 wurden die EAG-Begleitverordnungen zur Vergabe von Marktprämien bis Ende 2025 sowie für Investitionszuschüsse für das Jahr 2024 erlassen.
Der neu geschaffene österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) wurde am 08.04.2024 veröffentlicht und zeigt die benötigte nationale Erzeugung aus erneuerbaren Energien und Szenarien zum zukünftigen Energieverbrauch bis 2040 auf. Davon wird der Transportbedarf im Strom- und Gasbereich, inklusive einer entstehenden Wasserstoffinfrastruktur, abgeleitet. Der ÖNIP trägt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei und wurde einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen.
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 17.06.2024 veröffentlicht und sieht EUR 40,0 Mio. Investitionszuschüsse für die Errichtung von Anlagen (Neubau und Umrüstung) zur Umwandlung von erneuerbarem Strom in erneuerbaren Wasserstoff oder synthetisches Gas für 2024 vor.
Das Bundesgesetz zur Finanzierung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop, ausgegeben am 22.07.2024 sieht Bundesmittel bis zu EUR 70,0 Mio. vor. Ziel des Projektes ist die Verringerung der Abhängigkeit der Gasversorgung Österreichs von Erdgas, das aus Russland importiert wird, indem Transportkapazitäten im West-Ost-Betrieb durch die Errichtung eines parallelen wasserstofftauglichen Leitungsstrangs der West-Austria-Gasleitung zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden ausgebaut werden.
Am 26.06.2024 hat der Ministerrat die österreichische Carbon Management Strategie (CMS) beschlossen. Zentraler Inhalt ist die Zulassung der geologischen Speicherung im Bundesgebiet von schwer bis nicht vermeidbaren CO2-Emissionen in „Hard-to-abate“- Sektoren wie etwa der thermischen Abfallverwertung.
Das Erneuerbare-Gas-Gesetz (EGG), welches eine verpflichtende Grün-Gas-Quote für Versorger vorsieht, scheiterte im Juni 2024 im Nationalratsplenum an der Zweidrittelmehrheit. Jene Teile des Gesetzes, die keine Zweidrittelmehrheit erfordern, wurden an den Bundesrat weitergeleitet, welcher das lückenhafte EGG an den Nationalrat zurückwies.
Das am 04.07.2024 im BGBl. veröffentlichte Wasserstoffförderungsgesetz stellt die gesetzliche Fördergrundlage für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs in Österreich dar. Durch die Einführung eines wettbewerblichen Bietermechanismus werden in den Jahren 2024 bis 2026 Bundesmittel im Ausmaß von insgesamt EUR 820,0 Mio. in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs zur Verfügung gestellt. Zudem wurde mit Fristende 09.07.2024 die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff in Begutachtung gebracht.
Durch eine weitere Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011, des Gasdiversifizierungsgesetzes 2022 sowie des Energielenkungsgesetzes 2012 werden Gasversorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten dazu verpflichtet, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen.
Am 06.07.2024 ist das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Fall von marktbeherrschenden Energieversorgern als Krisenfolgengesetz in Kraft getreten. Damit wurde nach deutschem Vorbild eine Beweislastumkehr zu Lasten der Energieversorgungsunternehmen eingeführt.
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) zeigt auf, wie die rechtlich verbindlichen Ziele bis 2030 erreicht werden müssen, und wurde am 20.08.2024 vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Europäischen Kommission vorgelegt. Der NEKP sieht vor, dass Österreich seine klimaschädlichen Emissionen bis 2030 um 48,0 % in den NON-ETS-Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen) senken muss.
Das oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutzgesetz wurde novelliert. Dabei wurden Anforderungen aus der RED-III aufgegriffen und einige weitere Anpassungen an die praktischen Erfordernisse vorgenommen. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Vorhaben kritischer Infrastruktur, die vor 1983 fertiggestellt wurden und für die allenfalls Bewilligungen oder Feststellungen erforderlich gewesen wären, naturschutzrechtlich rechtmäßig sind.
1) 1) Quellen: IHS (Institut für Höhere Studien): Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024 – 2025, 08.10.2024. IWF (Internationaler Währungsfonds): World Economic Outlook Database: October 2024 (imf.org), 22.10.2024. WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung): WIFO-Wirtschaftsdaten, 08.10.2024.