Geschäftsbericht 2023/2024 Berichtsarchiv

Governance

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich besteht aus drei Mitgliedern, führt die Geschäfte und vertritt den Energie AG-Konzern nach außen. Neben dem österreichischen Aktiengesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Satzung sind für den Vorstand und den Aufsichtsrat die jeweiligen Geschäftsordnungen die Grundlage ihres Handelns. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder, die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie Geschäfte, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, geregelt. Die Geschäftsordnungen der Tochtergesellschaften bauen auf der Geschäftsordnung für den Vorstand auf und enthalten inhaltsgleiche bzw. ähnliche Regelungen. Die Geschäftsverteilung des Vorstands, welche vom Aufsichtsrat genehmigt ist, legt die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands, fest.

Vorstand

Dr. Leonhard SCHITTER, MA

Chief Executive Officer (CEO), Vorstandsvorsitzender

geb. 16.10.1967; Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften, Masterstudium Europäische Energiewirtschaft. 2023 Eintritt in die Energie AG und Bestellung zum CEO mit Wirkung zum 01.01.2023. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2027.

Organmandate in anderen Organisationen:

Gesellschaft

 

Funktion

Oesterreichs Energie

 

Vizepräsident

Verbund Hydro Power GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Industriellenvereinigung

 

Mitglied Bundesvorstand

Industriellenvereinigung OÖ

 

Vorstandsmitglied

Wirtschaftskammer Oberösterreich

 

Spartenvertreter im Wirtschaftsparlament, Sparte Industrie

Rat für Forschung und Technologie

 

Mitglied

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied,
Stellvertreter des Vorsitzenden

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied

Kommerzialrat (KommR) Mag. Dr. Andreas KOLAR

Chief Financial Officer (CFO), Mitglied des Vorstands

geb. 05.07.1961; Studium der Betriebswirtschaftslehre, Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. 1997 Eintritt in die Energie AG; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 01.01.2012. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2025.

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied,
Stellvertreter des Vorsitzenden

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied,
2. Stellvertreter des Vorsitzenden

Dipl.-Ing. Alexander KIRCHNER MBA

Chief Technology Officer (CTO), Mitglied des Vorstands ab 01.08.2024

geb. 08.11.1979; Diplomstudium „Industrieller Umweltschutz und Verfahrenstechnik“, Professional MBA „Controlling and Finance“. 2024 Eintritt in die Energie AG und Bestellung zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 01.08.2024. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.07.2029.

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied

Dipl.-Ing. Stefan STALLINGER MBA

Chief Operating Officer (COO), Mitglied des Vorstands bis 31.12.2023

geb. 28.02.1975; Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie, Global Executive MBA Program. 2003 Eintritt in die Energie AG; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 01.03.2017. Ende der Funktion: 31.12.2023 (Ausscheiden aus dem Unternehmen 31.03.2024)

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg Netz GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Mit 31.12.2023 schied Dipl.-Ing. Stefan STALLINGER MBA aus seiner Funktion als Technikvorstand der Energie AG aus dem Unternehmen aus. Als Nachfolger in der Funktion des Technikvorstandes hat der Aufsichtsrat der Energie AG in seiner Sitzung am 21.03.2024 Dipl.-Ing. Alexander KIRCHNER MBA mit Wirkung per 01.08.2024 bestellt.

Eigentümerstruktur

Die Energie AG Oberösterreich ist eine Aktiengesellschaft und wies im Geschäftsjahr 2023/2024 folgende Eigentümerstruktur auf:

OÖ Landesholding GmbH

 

52,71 %

Land Oberösterreich

 

0,10 %

Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste

 

10,36 %

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

 

8,28 %

Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (Konsortium)

 

13,98 %

Oberbank AG (Konsortium)

 

5,18 %

VERBUND AG

 

5,20 %

voestalpine Stahl GmbH

 

2,07 %

Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft

 

1,04 %

Sparkasse Oberösterreich Bank AG

 

0,52 %

Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft

 

0,52 %

Energie AG Belegschaft Privatstiftung

 

0,04 %

Stand per 30.09.2024

Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Kapitalvertreter:innen

Landesrat KommR Markus ACHLEITNER, Vorsitzender, Aichkirchen
Rechtsanwalt Mag. Stefan LANG, LL.M., 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz
Generaldirektor Dr. Heinrich SCHALLER, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz
Stabstellenleiterin Dr. Miriam EDER, MBA, Linz
Vorstandsvorsitzender Mag. Dr. Erich ENTSTRASSER, Innsbruck
Direktorin Mag. Dr. Christiane FRAUSCHER, Linz
Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA, Linz
Generaldirektor Dipl.-Ing. Erich HAIDER, MBA, Linz
Generaldirektor-Stellvertreterin KommR Mag. Michaela KEPLINGER-MITTERLEHNER, Linz
Dr. Elisabeth KÖLBLINGER, Vöcklabruck
Vorstandsdirektorin Mag. Kathrin Renate KÜHTREIBER-LEITNER, MBA, Linz
Klubobmann LAbg. KommR Ing. Herwig MAHR, Linz
Gertrude SCHATZDORFER-WÖLFEL, Zipf
Thomas Peter STADLBAUER, MSc MBA MPA, Linz
Der Vorsitzende des höchsten Kontrollorgans, Landesrat KommR Markus Achleitner, ist keine Führungskraft im Energie AG-Konzern.

Arbeitnehmervertreter:innen

Ing. Peter NEISSL, MBA MSc, Betriebsratsvorsitzender, Hartkirchen
Pamela NEUER, Betriebsratsvorsitzende, Leonding (seit 25.01.2024)
Edith SCHATZDORFER, Betriebsratsvorsitzende, Pasching (ausgeschieden am 24.01.2024)
Edith SCHMID, Betriebsratsvorsitzende, Perg
Ing. Bernhard STEINER, Vorsitzender der Konzernvertretung, Ottensheim
Gerhard STÖRINGER, Zentralbetriebsratsvorsitzender, Zell am Pettenfirst
Christian STROBL, Betriebsratsvorsitzender, Gampern
Andreas WALZER, Betriebsratsvorsitzender, Wels

Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, zu Sitzungen zusammen. Der Aufsichtsrat nimmt keine operativen Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs und höchstens zwanzig (derzeit vierzehn) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) sowie den im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen, derzeit sieben). Die Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter:innen) werden rollierend von der Hauptversammlung gemäß § 87 Aktiengesetz (AktG) gewählt. Vor der Wahl haben die vorgeschlagenen Personen der Hauptversammlung ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das auf die Wahl bzw. Bestellung folgende vierte Geschäftsjahr beschließt, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht miteingerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen erfolgt gemäß § 110 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) sowie gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat (AR-VO).

Gemäß § 86 Abs 7 AktG müssen dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, wobei auf jeweils ganze Zahlen ab- bzw. aufzurunden ist. Das bedeutet für den Aufsichtsrat der Energie AG Oberösterreich derzeit eine Anzahl von insgesamt mindestens sechs Frauen, wobei die Kurie der Kapitalvertreter:innen jährlich für sämtliche Wahlen und Entsendungen im kommenden Geschäftsjahr einer Gesamtbetrachtung widerspricht, sodass die beiden Aufsichtsratskurien (Kapitalvertreter:innen und Arbeitnehmervertreter:innen) diese Quote getrennt zu erfüllen haben.

Der Aufsichtsrat hat derzeit einen ständigen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten besteht aus vier Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden. Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten ist in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Der vom Aufsichtsrat eingerichtete ständige Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a AktG besteht aus sechs Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden, sowie aus drei Arbeitnehmervertreter:innen, welche gemäß § 32a AR-VO von der Gesamtheit der Arbeitnehmervertreter:innen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit bestellt werden. Dem Prüfungsausschuss muss eine Person angehören, die über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen des Unternehmens und praktische Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen und in der Berichterstattung verfügt (Finanzexpert:in). Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses ist in § 92 Abs. 4a AktG bzw. in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Gemäß § 75 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Da die Energie AG Oberösterreich der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt, werden dabei die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes eingehalten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats trifft nach herrschender Ansicht gegenüber der Gesellschaft eine Treue- und Loyalitätspflicht, die das Wohl des Unternehmens gegenüber möglichen anderen Interessen in den Vordergrund stellt. Der Aufsichtsrat hat sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten und bei seinem Handeln stets das Unternehmsinteresse als oberste Leitschnur zu beachten.

Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedarf der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.

Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder

 

 

2023/2024
Kopfzahl

Anzahl der Mitglieder im Management

 

3

Anzahl der Mitglieder in Aufsichtsgremien

 

21

Gesamt

 

24

Geschlechtervielfalt

 

 

2023/2024
Kopfzahl

Männlich

 

16

Weiblich

 

8

Sonstige

 

0

Nicht angegeben

 

0

Gesamtzahl der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane

 

24

 

 

%

Männlich

 

66,7 %

Weiblich

 

33,3 %

Sonstige

 

0,0 %

Nicht angegeben

 

0,0 %

Geschlechtervielfalt 1)

 

50,0 %

1)

Diese Kennzahl wird als Verhältnis der weiblichen zu den männlichen Mitgliedern im Vorstand und Aufsichtsrat definiert. Die Geschlechtervielfalt beträgt 50 %, da es acht weibliche und sechzehn männliche Personen gibt: 8/16.

Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf die Aufsicht über das Verfahren zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Vorstand als letztverantwortliche Instanz für Nachhaltigkeitsthemen trifft Entscheidungen über die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns sowie über die damit verbundenen Ziele und wesentliche Maßnahmen. Das Thema Nachhaltigkeit und somit die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wird durch die Holdingeinheit Konzernstrategie koordiniert und in Abstimmung mit den Konzernbereichen weiterentwickelt.

Der Aufsichtsrat als Letztverantwortlicher für die Rechtmäßigkeit des nichtfinanziellen Berichts prüft den NFI-Bericht des Geschäftsjahres 2023/2024 mittels einer unabhängigen, freiwilligen, externen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, befasst sich mit strategisch relevanten Nachhaltigkeitsaspekten und zukünftig auch mit den nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen und berichtet darüber gemäß § 96 AktG an die Hauptversammlung.

Der NFI-Bericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde im Auftrag des Aufsichtsrats durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH in Form einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft.

Fachwissen und Fähigkeiten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte

Die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder verfügen über nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen in den für die Energie AG relevanten Nachhaltigkeitsbereichen wie beispielsweise Umweltschutz, Energieversorgung sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Die durch Berufserfahrung oder Aus- und Weiterbildung erworbenen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wurden im September 2024 u. a. mittels Fragebögen erhoben und dokumentiert.

Die Mitglieder vertiefen und entwickeln ihre Kompetenzen zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten kontinuierlich weiter. Im September 2024 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands seitens der Energie AG die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung geboten, um ihre Kenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit weiter auszubauen. Diese Veranstaltung behandelte Fachthemen wie beispielsweise Dekarbonisierung und Übergangsplan, Biodiversität und Diversität. Der Fokus lag darüber hinaus auf den Aufgaben des Aufsichtsrats im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie einer Einführung in den regulatorischen Rahmen inkl. Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD/ESRS und einschließlich des Zusammenspiels mit der EU-Taxonomie-VO und der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD).

Das fundierte Fachwissen und die laufende Information über aktuelle Entwicklungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Überwachung und das Management von Nachhaltigkeitsthemen im Energie AG-Konzern und die darauf bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen.

GOV-2– Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Führungskräfte der Energie AG wurden im Berichtszeitraum über Nachhaltigkeitsaspekte und über das Verfahren und das Ergebnis zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens informiert und teilweise in den Wesentlichkeitsprozess eingebunden. Siehe auch IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Im Zuge des konzernweiten Strategie- und Organisationsprojektes „LOOP“ wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 sowohl organisatorische als auch inhaltliche Schritte festgelegt, um die fristgerechte Umsetzung der CSRD im Konzern sicherzustellen. Im Dezember 2023 wurde zu diesem Zweck das umfangreiche Projekt „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ gestartet.

Nach Projektabschluss werden die entsprechenden Rollen durch die Linienorganisation wahrgenommen. Neben der Implementierung des ESG-Nachhaltigkeitsmanagements in der Konzernstrategie und des ESG-Datenmanagements für S- und G-Themen in der Holdingeinheit Controlling und Risikomanagement bzw. für E-Themen in der Holdingeinheit Technisches Management sind weitere Organisationseinheiten eng eingebunden.

Die Umsetzung der strategischen Ziele im Bereich Nachhaltigkeit wird durch die enge Verknüpfung mit dem strukturierten jährlichen Strategieprozess sichergestellt. Die Verantwortung für die Umsetzung der ESG-Strategien in den Geschäfts- und Servicebereichen obliegt dabei der jeweiligen Geschäftsführung.

Um den laufenden Austausch zwischen Holding und Geschäfts- und Servicebereichen im Zusammenhang mit ESG-Themen sicherzustellen, wurde die ESG-Partner:innen-Plattform mit den – bereits in allen Konzernbereichen etablierten ESG-Partner:innen – eingerichtet.

Als beratende Gremien für den Vorstand wurden der ESG-Lenkungsausschuss und das ESG-Lab zur Entscheidungsvorbereitung auf Holdingebene konzipiert und erforderliche Schnittstellen definiert.

Der ESG-Lenkungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 fünfmal einberufen und über aktuelle ESG-Themen sowie den Projektstatus informiert. Das ESG-Nachhaltigkeitsmanagement berichtete im Rahmen der Vorstandssitzungen an den Vorstand und dieser in der Folge an den Aufsichtsrat.

Die Berichterstattung an den Vorstand über die ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Basis der ESRS-Wesentlichkeitsanalyse erfolgte im April und im Juli 2024. Die Ergebnisse der ESRS-Wesentlichkeitsanalyse wurden dem Aufsichtsrat im September 2024 vorgelegt.

Die künftige Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen soll einmal jährlich gemeinsam mit den Ergebnissen der aktuellen Wesentlichkeitsanalyse erfolgen. Die wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen werden im Rahmen des bereits seit Jahren etablierten, strukturierten Risikomanagement-Prozesses seitens Risikomanagement vierteljährlich an den Aufsichtsrat berichtet, siehe Anhang zum Konzernabschluss, Chancen- und Risikomanagement.

Eine Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich der Vorstand der Energie AG im Berichtszeitraum befasst hat, ist im Kapitel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell abgebildet.

GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Im Energie AG-Konzern sind Führungskräfte mit Budgetverantwortung unterhalb des Vorstandes der Energie AG, d. h. Vorstände/Geschäftsführer:innen, Holdingleiter:innen und Abteilungsleiter:innen, in das „Management by Objectives“-(MbO-)Systems einbezogen, siehe S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, „Management by Objectives“ (MbO). Diese Führungskräfte können aufbauend auf den für das jeweilige Geschäftsjahr fixierten Zielen und den sich nach den Zielbewertungen ergebenden Zielerreichungsgraden jährliche MbO-Prämien (variable Vergütungen) lukrieren.

Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Energie AG war im Geschäftsjahr 2023/2024 weder ein nachhaltigkeitsbezogenes noch ein auf sonstige Kennzahlen ausgerichtetes monetäres Anreizsystemen etabliert.

Hinsichtlich der Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Anreizsystemen des Unternehmens wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 im Zuge des Strategie- und Organisationsprojektes „LOOP“ erste Schritte gesetzt. Beispielsweise wurden konkrete, aus der „LOOP“-Strategie 2035 abgeleitete Ziele den verantwortlichen Führungskräften (Ebene V-1 Geschäftsführer:innen und Holdingleiter:innen, Ebene V-2 Abteilungsleiter:innen) zugeordnet und als persönliche Ziele im MbO-System verankert.

Der Vorstand des Energie AG-Konzerns genehmigt und aktualisiert die Bedingungen von Anreizsystemen.

Klimabezogene Kennzahlen (KPIs) wurden in die Vergütung der Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane nicht einbezogen.

GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die folgende Übersicht gibt Aufschluss darüber, in welchen Abschnitten des NFI-Berichtes sich die Kernelemente der Sorgfaltspflicht wiederfinden:

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

 

Abschnitte im NFI-Bericht

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

 

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

 

GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Jeweilige Abschnitte zu Konzepten im Zusammenhang mit den themenbezogenen Angabepflichten

Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

 

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

 

Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

 

Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“ und „Parameter und Ziele“

Im Zuge des Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ wurden die einzelnen Schritte und Teilprozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt sowie begonnen, die wesentlichen Risiken und Kontrollen auszuarbeiten. Im Geschäftsjahr 2024/2025 werden diese weiterentwickelt und dokumentiert.

Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sind in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln beschrieben.

Das Steuerungsmodell des Energie AG-Konzerns basiert darauf, dass das Handeln im Konzern insbesondere durch Beschlussfassung der Organe, durch Satzungen und Geschäftsordnungen sowie durch Konzernrichtlinien definiert wird. Durch Konzernrichtlinien werden konkrete Steuerungsmaßnahmen, einheitliche Rahmenbedingungen bzw. Regelungen für bestimmte Sachverhalte, einheitliche Strukturen oder Prozesse und dergleichen für den in der Konzernrichtlinie definierten Geltungsbereich festgelegt.

Die Konzernrichtlinie „Regeln für die Erstellung und Abänderung von Konzernrichtlinien“ regelt den Prozess der Begutachtung aller Konzernrichtlinien der Energie AG. Dabei wird der Entwurf einer neuen oder abgeänderten Richtlinie an die betroffenen Holdingleiter:innen und Geschäftsführer:innen gesendet sowie an die Konzernvertretung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme versandt. Der Stellungnahmeprozess wird durch ein begleitendes Protokoll dokumentiert. Nach Finalisierung der Konzernrichtlinie und des Stellungnahmeprotokolls werden diese dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Als Qualitätsanbieter sind für die Energie AG Kundennähe, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abläufe oberstes Gebot. Die Energie AG ist in Österreich vollständig und in Tschechien in zwei Gesellschaften entsprechend dem internationalen Standard für ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifiziert.

In die Steuerungssysteme des Energie AG-Konzerns (exkl. Segment Tschechien) ist ein integriertes Qualitäts-, Sicherheits- und Umwelt-(QSU-)Managementsystem mit Fokus auf Nachhaltigkeit und größtmögliche Effizienz eingebunden. Als Teil der Due-Diligence-Maßnahmen wird die Norm ISO 9001:2015 für Qualitätsmanagementsysteme als konzernweiter Standard angewendet, um die betrieblichen Abläufe und Prozesse effizient zu gestalten, laufend zu verbessern und transparent darzustellen.

Für alle vom Anwendungsbereich umfassten Konzerngesellschaften und Holdingeinheiten ist mindestens ein:e QSU-Ansprechpartner:in nominiert, der/die für die operative Umsetzung des QSU-Managementsystems zuständig ist.

Um die Einhaltung von relevanten Umwelt- und Arbeitssicherheitsanforderungen zu gewährleisten, sind in den nicht nach ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 zertifizierten Gesellschaften die Erfahrungswerte der Umweltmanagementnormen ISO 14001:2015 und EMAS („Eco Management and Audit Scheme“) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß ISO 45001:2018 aus den bereits zertifizierten Gesellschaften unterstützend, da diese als nützliche Leitlinien dienen.

Das integrierte QSU-Managementsystem sorgt durch aktives Einbeziehen von Führungskräften, Beschäftigten sowie Kund:innen für eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungen des Energie AG-Konzerns. Die regelmäßige Prüfung mittels interner Audits sowie durch unabhängige, externe, entsprechend akkreditierte Zertifizierungsorganisationen gewährleistet beste Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie optimale Abläufe für Kund:innen und Partner. Das hohe Niveau des QSU-Managementsystems wurde durch ein Rezertifizierungsaudit von 22.03. bis 27.05.2024 durch die TÜV Süd Landesgesellschaft Österreich GmbH bestätigt.

Jene Teilbereiche der Energie AG, die diese extern zertifizierten Qualitäts-, Sicherheits-, Umwelt- sowie Gesundheitsmanagementsysteme installiert haben, verfügen über strukturierte Prozesse, in denen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen identifiziert und in weiterer Folge entsprechend verhindert bzw. gemildert werden.

Alle Beschäftigten in Österreich und Norditalien arbeiten in nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015 zertifizierten Gesellschaften. 27,10 % der österreichischen und italienischen Mitarbeiter:innen sind in nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 zertifizierten Gesellschaften beschäftigt. Außerdem arbeiten 28,90 % der österreichischen Beschäftigten in nach dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS und 42,80 % der konzernweit Beschäftigten in nach ISO 45001:2018 zertifizierten Bereichen. Für das Segment Entsorgung, in dem 26,73 % der österreichischen Mitarbeiter:innen tätig sind, wurden mit ISO 14001:2015 und EMAS seit 2010 bzw. 2013 zwei zusätzliche und spezifische Normen bzw. Standards etabliert. Siehe S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Das Segment Netz ist nach QS-GNB 200 (Qualitätsanforderungen für Gasnetzbetreiber) und TSM P100 (Technisches Sicherheitsmanagement im Stromnetz) der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) zertifiziert. Dabei handelt es sich um branchenspezifische Anforderungen zur Überprüfung von Gas- bzw. Stromnetzbetreibern hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereichs. Weitere Zertifizierungen der Netz Oberösterreich GmbH (Netz OÖ GmbH) erfolgten nach ISO 9001:2015 und seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 gemäß ONR 192500:2011 Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen (CSR). Die CSR-Ziele sind eng mit dem QSU-Managementsystem der Netz OÖ GmbH verbunden. Wie beim QSU-Managementsystem wird auch im CSR-Bereich mittels regelmäßiger interner sowie externer Audits die Einhaltung der Norm geprüft und die Zertifizierung aufrechterhalten bzw. erneuert. Darüber hinaus liegt eine Zertifizierung nach ISO 17025:2018 (Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien) vor. Durch die Überprüfung des Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001:2013 im Zuge eines Überwachungsaudits konnte das hohe Niveau im Bereich der Sicherheit für Informationssysteme in der Netz OÖ GmbH bestätigt werden. Die Netz OÖ GmbH unterliegt auch dem NIS-Gesetz (Netz- und Informationssicherheitsgesetz) mit dem Scope „Sektor Energie für den Betrieb eines Stromverteilernetzes“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich. Dies bildet eine solide Basis für den geplanten Umbau des Energiesystems. Zudem wurde die Netz OÖ GmbH im Geschäftsjahr 2022/2023 als erster österreichischer Netzbetreiber nach der ÖVGW QS-GNB 300 (Qualitätsanforderungen für Gasnetzbetreiber zur Brennwertermittlung) zertifiziert.

Das Segment Entsorgung ist im Bereich Qualität (ISO 9001:2015), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISO 45001:2018), Umwelt (ISO 14001:2015) sowie als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) basierend auf der Regelung zu Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) zertifiziert. Bereits seit 2013 hat die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (Umwelt Service GmbH) als erstes österreichweit tätiges Entsorgungsunternehmen für alle Standorte die EMAS-Zertifizierung (Verordnung [EG] Nr. 1221/2009) in der geltenden Fassung umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Umwelt Service GmbH nach EU-VO-Nr.333/2011 (Abfallende Verordnung Schrott für die Standorte Ötztal und Timelkam), SURE („Sustainabe Resources Verification System“), RAL-Gütezeichen (für die Rückproduktion von Kühlgeräten in Timelkam) sowie nach ISO 14024:2018 (Ressourcenpotenzial für die Rückproduktionsanlage von Kühlgeräten in Timelkam) zertifiziert. Die WDL-Wasserdienstleistungs GmbH (WDL GmbH) unterliegt auch dem NIS-Gesetz mit dem Scope „Bereiche Wassergewinnung und leitungsgebundene Wasserverteilung“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich.

Die tschechischen Gesellschaften befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des Konzern-QSU-Managementsystems der Energie AG. Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften im Segment Tschechien sind die zwei tschechischen Gesellschaften ČEVAK a.s. und VaK Beroun a.s. nach den internationalen Normen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 zertifiziert. Damit arbeiten knapp über zwei Drittel der tschechischen Beschäftigten in nach Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheits-Managementsystemnormen zertifizierten Gesellschaften.

Die Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH (Erzeugung GmbH) dokumentiert seit Dezember 2022 die Einhaltung der RED-II-Kriterien für nachhaltig erzeugte Biomasse im Rahmen des freiwilligen Zertifizierungssystems SURE. Der Kraftwerksstandort Timelkam ist außerdem nach ISO 14001:2015 im Bereich Umweltmanagement zertifiziert und die Umwelterklärung erfüllt die Anforderungen der EMAS-Verordnung. Die GuD Timelkam, die Netz OÖ GmbH sowie die Abteilungen IT und Digitalisierung und Telco (ehemalige Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH (Telekom GmbH)) der Energie AG Oberösterreich Services und Digital Solutions GmbH (Services und Digital Solutions GmbH) sind zusätzlich nach der Informationstechnologie-Sicherheitstechniknorm ISO 27001:2013 bzw. 27001:2022 zertifiziert. Die Erzeugung GmbH unterliegt auch dem NIS-Gesetz mit dem Scope „Betrieb des GuD am Standort Timelkam/Betriebsführung der GuD-Anlage Timelkam“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich.

Zertifizierungen der Energie AG 2022/2023 (Grafik)
1) Die tschechischen Gesellschaften ČEVAK a.s. und VaK Beroun a.s. sind nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 45001:2018 zertifiziert.
2) Exkl. Energie AG Oberösterreich Trading GmbH (Trading GmbH) und Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH (Vertrieb GmbH).
3) Kraftwerksstandort Timelkam
4) GuD Timelkam
5) Umwelt Service GmbH
6) inkl. WDL GmbH
7) WDL GmbH und Energie AG Südtirol Umwelt Service GmbH (Südtirol Umwelt Service GmbH)
8) Abteilung IT und Digitalisierung sowie Abteilung Telco (ehemalige Telekom GmbH) der Services und Digital Solutions GmbH

ISO 27001:2013, TSM P100, ÖVGW QS-GNB 200, ÖVGW QS-GNB 300, ISO 17025:2018, RAL-Gütezeichen, ISO 14024:2018 und SURE werden gesondert und nicht im Rahmen der QSU-Matrixzertifizierung auditiert bzw. zertifiziert.

Das Governance-Risk-Compliance-(GRC-)Management-Tool ist nach der Implementierung im Geschäftsjahr 2019/2020 nun im geplanten Umfang in Verwendung. Die Prozesse der Konzerngesellschaften (mit Ausnahme des Segments Tschechien) sind inkl. Erfolgsfaktoren in diesem GRC-Management-Tool abgebildet. Seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 werden sowohl die internen als auch externen Audits mit der dazugehörigen Maßnahmenverfolgung über dieses Werkzeug bearbeitet.

GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aufgrund der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für das unternehmerische Handeln werden ESG-Aspekte zunehmend in die Risikosteuerung integriert. Diese Verantwortung liegt beim konzernweiten Risikomanagementsystem, das potenzielle Risiken und Chancen frühzeitig erkennt und steuert.

In einem interaktiven Prozess wurden in der Vergangenheit auf Basis internationaler Standards gemeinsam mit den relevanten Geschäftsbereichen die wesentlichen Auswirkungen der Aktivitäten der Energie AG in Bezug auf die NaDiVeG-Anforderungen evaluiert. Die dabei identifizierten Chancen und Risiken wurden mit einem konzernweit einheitlichen Bewertungsschema qualitativ bewertet. Es wurden eine Nettodarstellung dieser Chancen und Risiken erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Chancen und Risiken beziehen sich dabei auf Ereignisse außerhalb des „normalen“ Geschäftsbetriebs, die potenziell positive oder negative Auswirkungen haben können. Weitere Informationen zum konzernweiten Risikomanagement sowie zu den Chancen und Risiken der Energie AG finden sich im Konzernlagebericht, und im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Abschnitt Chancen- und Risikomanagement.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 lag der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung des ESG-Risikomanagements im Hinblick auf die ESRS-Anforderungen. Der Wesentlichkeitsanalyseprozess nach dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ gemäß den neuen ESRS-Vorgaben wird im Kapitel IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen detailliert erläutert.

Das Team des Risikomanagements der Holdingeinheit Controlling und Risikomanagement (Konzern-Risikomanagement) war während des gesamten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. In Zusammenarbeit mit dem Konzern-Risikomanagement wurden Skalen entwickelt, um die Auswirkungen sowie die finanzielle Relevanz zu bewerten. Diese Skalen bildeten die Grundlage für die Bewertungsworkshops, die separat mit Expert:innen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance durchgeführt wurden.

Informationen zum internen Kontrollsystem der Energie AG sind im Konzernlagebericht, Internes Kontrollsystem enthalten.

Der NFI-Bericht wird im Rahmen eines Stellungnahmeprozesses auf Holding-Ebene begutachtet, bevor er dem Vorstand zur Verabschiedung vorgelegt wird.

Einerseits besteht das Risiko, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung unvollständig ist, da nicht alle wesentlichen Themen identifiziert wurden, und andererseits, dass falsche Daten in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen und damit die Berichtsinhalte nicht korrekt dargestellt sind.

Einzelne Teilprozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden bereits festgelegt und es wurde damit begonnen wesentliche damit zusammenhängende Prozessrisiken zu identifizieren und mitigierende Kontrollen (ESG-Kontrollen) auszuarbeiten. Im Geschäftsjahr 2024/2025 werden diese im Sinne des bereits im Konzern etablierten „Internen Kontrollsystems“ (IKS) des Konzerns weiterentwickelt und dokumentiert.

Im Zuge der zyklischen IKS-Audits durch die Holdingeinheit Konzernrevision werden zukünftig auch die ESG-Kontrollen hinsichtlich deren Kontrolldesign und Effektivität geprüft.

Über den Status des IKS – einschließlich der ESG-Kontrollen – wird im strukturierten, standardisierten Reporting an Vorstand und Aufsichtsgremien berichtet.

Die Konzernrevision berichtet im Zuge der zweimal jährlich stattfindenden Prüfungsausschusssitzungen über die Ergebnisse ihrer Prüftätigkeit und über den Zustand und die Wirksamkeit des IKS im Konzern.

Bzgl. des verwendeten Ansatzes zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken siehe Kapitel Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Im aktuellen Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte die Erfassung und Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken in Form eines Projekts, das einen kontinuierlichen Austausch zwischen den verschiedenen Abteilungen und Projektmitgliedern sicherstellte. Dieser interdisziplinäre Ansatz ermöglichte eine umfassende Sicht auf potenzielle Risiken und deren Auswirkungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens. In Zukunft ist geplant, die Risikobewertung in eine fortlaufende Berichterstattung zu überführen, um eine noch engere Integration in die Geschäftsprozesse zu gewährleisten und eine regelmäßige Überwachung der Nachhaltigkeitsrisiken sicherzustellen. Dadurch soll die Transparenz erhöht und das Risikomanagement weiter gestärkt werden.

Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien siehe Kapitel Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, Kapitel Strategie, und die jeweiligen Angaben zu Strategien, Maßnahmen, Ziele in den themenbezogenen Kapiteln.

Eine regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und der damit verbundenen Risikobewertung und ihrer internen Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Leitungs- und Aufsichtsorgane wird in den kommenden Geschäftsjahren in den einschlägigen Funktionen und Prozessen integriert.