Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Geschäftsjahr 2023/2024 führte die Energie AG im Rahmen des extern begleiteten Projektes „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ eine Wesentlichkeitsanalyse erstmals nach den Anforderungen der CSRD bzw. den Vorgaben der ESRS durch.
Dabei wurden nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Energie AG in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ermittelt und auf ihre Wesentlichkeit hin bewertet, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung zu bestimmen.
Bei dem Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ wird ein Nachhaltigkeitsaspekt sowohl hinsichtlich der positiven und negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) als auch der finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen wie Risiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit) betrachtet.
Die Wesentlichkeitsanalyse stützte sich auf die „Longlist“ aus den aktuellen ESRS (ESRS 1 Anhang A), eine Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.
In einem ersten Schritt wurde eine Benchmark-Analyse durchgeführt. Dabei wurden Nachhaltigkeitsberichte von Mitbewerbern aus den Sektoren Energie, Entsorgung und Wasser sowie der NFI-Bericht 2022/2023 der Energie AG im Hinblick auf ihre Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitsaspekten aus den ESRS untersucht. Dies ermöglichte die Bestimmung und Dokumentation von Berührungspunkten entlang der Wertschöpfungsketten und die anschließende Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Ein Kick-Off-Workshop mit Einführung in die Wesentlichkeitsanalyse diente zur Vervollständigung und Konkretisierung der Berührungspunkte sowie Auswirkungen, Risiken und Chancen für jeden Nachhaltigkeitsaspekt der „Longlist". Teilnehmer:innen waren Expert:innen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance aus unterschiedlichsten Konzernbereichen.
Die internen Interessensträger:innen der Energie AG, darunter das ESG-Team, ESG-Fachexpert:innen aus den Konzerneinheiten, Mitglieder des ESG-Labs und des ESG-Lenkungsausschusses, wurden je nach Thema in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse involviert. Die Wesentlichkeitsanalyse und deren Ergebnisse wurden vom Vorstand und Aufsichtsrat behandelt. Eine weitere Einbindung der internen und insbesondere der externen betroffenen Interessensträger:innen wurde konzipiert und soll ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 umgesetzt werden.
Negative und positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können auch finanzielle Folgen für die Energie AG haben (z. B. Reputationsschäden durch negative Auswirkungen). Diese Zusammenhänge wurden bei der Bestimmung von Risiken und Chancen entsprechend beachtet.
In den Workshops wurden zunächst die positiven und negativen Auswirkungen als potenziell oder tatsächlich eingestuft. Bei der Bewertung der Auswirkungen wurden der Grund, die Lokalisierung und der Zeithorizont angegeben, bevor eine quantitative Bewertung nach Ausmaß und Tragweite durchgeführt wurde. Bei negativen Auswirkungen wurde auch die Wiederherstellbarkeit und bei potenziellen Auswirkungen die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Für die Bewertung der Risiken und Chancen wurden der Zeithorizont festgelegt, bevor eine quantitative Bewertung nach Weiterverwendbarkeit von Ressourcen und/oder Verlässlichkeit in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und/oder Einfluss auf das zukünftige EBIT vorgenommen wurde. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die Nachhaltigkeitsrisiken wurden im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses von den Expert:innen anhand der einzelnen Bewertungskategorien bewertet. Anhand dieser Bewertung ergab sich eine Kennzahl, die die Höhe der Wesentlichkeit des einzelnen Themas beschreibt.
Es wurde ein Schwellenwert von 0,6 festgelegt, der sich aus der quantitativen Bewertung anhand der beschriebenen Kriterien auf einer Skala von 1 – 5 ergab. Ist das Ergebnis der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit oder der finanziellen Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspektes größer oder gleich dem Schwellenwert, so wurde dieser als wesentlich für die Energie AG eingestuft.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden vom ESG-Lenkungsausschuss und dem Vorstand überprüft und validiert, woraus sich die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen des Konzerns ergaben, die den Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS in der Energie AG bilden.
Das Konzern-Risikomanagement war im gesamten Prozess der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse involviert. Unter Einbindung des Konzern-Risikomanagements wurden Skalen zur Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit und der finanziellen Wesentlichkeit erstellt. Diese Bewertungsskalen dienten als Basis für die Bewertungsworkshops, die gesondert mit Expert:innen für die Themen Umwelt, Soziales und Governance stattfanden.
Eine regelmäßige Überprüfung der Bewertung der ESRS-Wesentlichkeit ist geplant.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der Energie AG wurden in der Vergangenheit in einer Wesentlichkeitsmatrix von „wichtig“ bis „sehr wichtig“ eingestuft. Auf Basis dieser Einstufung wurden die zu erhebenden quantitativen und qualitativen Leistungsindikatoren festgelegt. Bis zum Geschäftsjahr 2022/2023 wurde über folgende wesentliche Nachhaltigkeitsthemen berichtet: Partner für Eigen- und Fremdkapitalgeber, zukunftsfähige Geschäftsmodelle & Innovation, Klimaschutz & Ressourcenschonung, Versorgungssicherheit und -qualität, Kundenorientierung und -zufriedenheit, regionale Verantwortung & gesellschaftliches Engagement, verantwortungsvoller Arbeitgeber, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und Legal Compliance und Korruptionsprävention.
IRO-2 – In ESRS enthaltene, vom NFI-Bericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Infolge der Bewertung der Wesentlichkeit wurden folgende Themen als nicht wesentlich identifiziert: E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und S3 Betroffene Gemeinschaften.
Für die Definition von Berührungspunkten und die Bewertung der Themen aus E2 Umweltverschmutzung (Unterthemen: Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung, besorgniserregende Stoffe, besonders besorgniserregende Stoffe, Wasserverschmutzung, Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen und Mikroplastik) wurden die seitens der EU-Gesetzgebung vorgegebene Listen mit Schwellenwerten herangezogen. Die Energie AG berichtet über das Thema E2 Umweltverschmutzung nicht, da kein Wert aus der vorgegebenen Liste den Grenzwert überschreitet. Eine genaue Analyse dieser Grenzwerte wurde im Rahmen des ESG-Umsetzungsprojekts durchgeführt.
Die Energie AG berichtet zum gesamten Themenblock E3 Wasser- und Meeresressourcen (Unterthemen: Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in die Ozeane und Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen) nicht, da teilweise keine Berührungspunkte identifiziert wurden (sämtliche Punkte betreffend Meeresressourcen) bzw. die Punkte Wasserverbrauch und -entnahme sowie Ableitung von Wasser aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken als nicht wesentlich eingestuft wurden. Der Wasserverbrauch von Endverbraucher:innen, die von der Energie AG versorgt werden, wurde im Bereich S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen mitbewertet.
Die Energie AG hat den gesamten Themenblock S3 Betroffene Gemeinschaften (Unterthemen: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften wie angemessene Unterbringung, angemessene Ernährung, Wasser- und Sanitäreinrichtungen, bodenbezogene Auswirkungen, sicherheitsbezogene Auswirkungen und Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger sowie Rechte indigener Völker wie Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung, Selbstbestimmung und kulturelle Rechte) nicht zu berichten, da alle Subthemen aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht wesentlich sind. Einige Subthemen wurden durch andere „Longlist“-Themen wie E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme und S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen abgedeckt.
Folgende Unterthemen wurden als nicht wesentlich bewertet:
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts (Klimawandel, invasive gebietsfremde Arten, Umweltverschmutzung, Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen, direkte Ausbeutung, Sonstige), Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen (Landdegradation, Wüstenbildung), Auswirkungen auf den Zustand der Arten wie z. B. Populationsgröße, Ausrottungsrisiko; E5 Kreislaufwirtschaft: Abfälle; S1 Arbeitskräfte des Unternehmens: Arbeitsbedingungen (angemessene Entlohnung, sozialer Dialog), Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung), sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessene Unterbringung, Datenschutz); S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Arbeitsbedingungen (sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung, Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben), Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Schulungen und Kompetenzentwicklung, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Vielfalt), sonstige arbeitsbezogene Rechte (angemessene Unterbringung, Wasser- und Sanitäreinrichtungen, Datenschutz); S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen: informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen (Datenschutz, Meinungsfreiheit), persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen (Gesundheitsschutz und Sicherheit, persönliche Sicherheit, Kinderschutz), soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen (Nichtdiskriminierung, verantwortliche Vermarktungspraktiken); G1 Unternehmensführung: Tierschutz, politisches Engagement, Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken, Korruption und Bestechung (Vorkommnisse).
Die erste ESRS-Wesentlichkeitsanalyse im Energie AG-Konzern wurde im ersten Quartal des Kalenderjahres 2024 mit Unterstützung eines externen Beraters durchgeführt. Die CSRD verlangt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ basiert. Das heißt, dass ein berichtendes Unternehmen sowohl die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen, die sich daraus ergeben, bei der Bestimmung der wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen hat. Diese Aspekte bilden die Grundlage für die Auswahl der offenzulegenden Informationen.