2. Änderung von Rechnungslegungs­methoden

2.1. Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen

Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards mit Inkrafttreten am 01.01.2021 oder später:

  • IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 (Amendments: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2)
  • IFRS 4 (Amendments: Extension of the Temporary Exemption from Applying IFRS 9)
  • IFRS 16 (Amendments: Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021)

Die geänderten Standards haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

2.2. Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Im Konzernabschluss 2021/2022 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:

Inkrafttreten in der EU mit 01.01.2022 oder später:

  • IFRS 3 (Amendments: Reference to the Conceptual Framework)
  • IAS 37 (Amendments: Onerous Contracts – Costs of Fulfilling a Contract)
  • IAS 16 (Amendments: Property, Plant & Equipment: Proceeds before Intended Use)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Cycle (Amendments to IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 and IAS 41)
  • IFRS 17 (Insurance Contracts)
  • IFRS 17 (Amendements: Intitial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information)
  • IAS 1 (Amendments: Disclosure of Accounting Policies)
  • IAS 8 (Amendements: Definition of Accounting Estimates)
  • IAS 12 (Amendments: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction)

Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 01.01.2023 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:

  • IAS 1 (Amendments: Classification of Liabilities as Current or Non-current)
  • IFRS 16 (Amendments: Lease Liability in a Sale and Leaseback)
  • IAS 1 (Amendments: Non-Current Liabilities with Covenants)

Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.

Folgender Standard ist mit 01.01.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:

  • IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)

Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:

  • IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

2.3. Derivative Finanzinstrumente

Aktivposten aus derivativen Finanzinstrumenten wurden im Vorjahr im Posten „Übriges langfristiges Vermögen“ (TEUR 84.465,5) sowie im Posten „Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ (TEUR 287.236,5) ausgewiesen. Passivposten wurden im Posten „Übrige langfristige Schulden“ (TEUR 88.405,5) sowie „Übrige kurzfristige Schulden“ (TEUR 428.978,8) dargestellt. Zum 30.09.2022 erfolgt der Ausweis aufgrund der Wesentlichkeit jeweils in gesonderten Bilanzposten („Derivative Finanzinstrumente“), das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

2.4. Ökosoziale Steuerreform

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform wird unter anderem der Steuersatz für die Körperschaftsteuer verändert. Der bisher in Österreich anzuwendende Steuersatz in Höhe von 25 % reduziert sich im Kalenderjahr 2023 auf 24 % und ab dem Kalenderjahr 2024 auf 23 %. Die künftigen Steuersätze (24,25 % für 2022/2023; 23,25 % für 2023/2024; 23 % ab 2024/2025) wurden bei der Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern berücksichtigt. Die Anpassung führte zu einem erfolgswirksam erfassten Ertrag in Höhe von EUR 5,2 Mio. sowie einem erfolgsneutral erfassten Ertrag Höhe von EUR 5,7 Mio.

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