4. Konsolidierungs­methoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung des beizulegenden Zeitwertes der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen mit dem anteiligen, neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt ihres Erwerbes. Die nicht beherrschenden Anteile werden mit dem beizulegenden Zeitwert der auf sie entfallenden identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens bewertet (Partial-Goodwill-Methode).

Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden entsprechend IFRS 3 angesetzt. Die erworbenen Firmenwerte basieren im Wesentlichen auf künftigen Ertragserwartungen sowie Synergieeffekten. Die Werthaltigkeit wird mindestens einmal jährlich nach IAS 36 getestet. Passive Unterschiedsbeträge nach IFRS 3 werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss vollkonsolidiert bzw. anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der vollkonsolidiert einbezogenen Unternehmen, der gemeinschaftlichen Tätigkeiten, der Gemeinschaftsunternehmen sowie der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt bzw. werden Zwischenabschlüsse erstellt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert.

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