Seitens der österreichischen Bundesregierung wurden am 18.11.2022 die Eckpunkte der geplanten nationalen Umsetzung der von der EU-Kommission vorgegebenen EU-Notfallmaßnahmenverordnung zur Abschöpfung und Umverteilung von Überschusserlösen bekanntgegeben. Für Stromerzeuger ist künftig eine Erlösobergrenze von EUR 140,0/MWh vorgesehen, die bei nachgewiesenen direkten Mehrkosten darüber liegt. Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz können durch einen Absetzbetrag berücksichtigt werden. Die Vorgaben treten in Österreich mit 01.12.2022 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2023. Ein Initiativantrag für das neue Energiekrisenbeitragsgesetz wurde im Nationalrat bereits eingebracht und es ist mit einer Beschlussfassung im Dezember zu rechnen.