Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften schriftlich und mündlich berichtet und mit diesen Organen alle wichtigen Geschäftsfälle erörtert. Insgesamt wurden in regelmäßigen Abständen im Geschäftsjahr 2020/2021 vier ordentliche Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und zwei ordentliche Sitzungen des Prüfungsausschusses abgehalten. Die Organe haben sämtliche – zu bestimmten Geschäftsfällen erforderlichen – Zustimmungen erteilt. Im Zuge der allgemeinen Überwachungstätigkeit und der Abschlussprüfung wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Der Jahresabschluss der Energie AG Oberösterreich für das Geschäftsjahr 2020/2021 vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 – erstellt nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften – wurde unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft. Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und festgestellt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und dass der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde und im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Abschlussprüfer hat daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. September 2021 samt Anhang und Lagebericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Jahresabschluss zum 30. September 2021 samt Anhang und Lagebericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung ebenfalls geprüft, darüber einen schriftlichen Bericht erstattet und dem Aufsichtsrat empfohlen, den Bericht des Abschlussprüfers, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den vorliegenden Jahresabschluss zum 30. September 2021 samt Anhang und Lagebericht zu genehmigen und zu billigen und damit den Jahresabschluss zum 30. September 2021 festzustellen. Weiters hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, sich dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung anzuschließen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Prüfungsausschusses und des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem gemäß § 96 AktG erstatteten Lagebericht und dem Vorschlag für die Gewinnverwendung einverstanden erklärt und den Jahresabschluss zum 30. September 2021 gebilligt, der damit festgestellt ist.
Der für das Geschäftsjahr 2020/2021 vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss wurde ebenfalls von der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft. Der Konzernabschlussprüfer hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und festgestellt, dass der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde und im Einklang mit dem Konzernabschluss steht. Der Konzernabschlussprüfer hat daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend geprüft. Der Prüfungsausschuss hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht ebenfalls eingehend geprüft, darüber einen schriftlichen Bericht erstattet und dem Aufsichtsrat empfohlen, den Bericht des Abschlussprüfers, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, sowie den vorliegenden Konzernabschluss zum 30. September 2021 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Prüfungsausschusses und des Konzernabschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind.
Durch die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ist die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften befreit.
Der gemäß § 267a UGB aufzustellende konsolidierte nichtfinanzielle Bericht, welcher als separater Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht wird, wurde vom Vorstand entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstellt. Die Konzernrevision der Energie AG Oberösterreich hat den nichtfinanziellen Bericht im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und festgestellt, dass der nichtfinanzielle Bericht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend aufgestellt wurde. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfergebnis der Konzernrevision angeschlossen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Festgehalten wird, dass gemäß § 243c UGB keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichtes und gemäß § 243d UGB auch keine Verpflichtung zur Erstellung eines Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen besteht.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens wird für die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 der Dank ausgesprochen.
Linz, 17. Dezember 2021
Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
Landesrat Markus Achleitner