Über diesen Bericht

Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und ihrer Umsetzung gemäß des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG 2017) veröffentlicht der Energie AG-Konzern seit dem Geschäftsjahr 2017/2018 die geforderten Informationen in einem eigenständigen Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht). Dieser Bericht ist der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Energie AG Oberösterreich (Energie AG) gem. § 267a UGB. Dieser Bericht wird jährlich im Rahmen des Geschäftsberichtes veröffentlicht. Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr 01.10.2020 bis 30.09.2021. Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich des NFI-Berichtes wurden mit externer Begleitung in Anlehnung an internationale Rahmenwerke berücksichtigt. Als Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung dienten die Standards der „Global Reporting Initiative“ (GRI). Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards, Option „Kern“, erstellt und geht darüber hinaus auf zusätzliche Leistungsindikatoren, unter anderem auf ausgewählte Indikatoren der GRI-Sector-Supplements für Unternehmen der Elektrizitätsbranche, ein. Der GRI-Inhaltsindex liefert eine Übersichtsangabe.

Neben dem vorliegenden NFI-Bericht stellt die Energie AG Informationen zu ihrer Unternehmensverantwortung im jährlichen Konzernlagebericht, im Halbjahresbericht sowie auf der Company-Website zur Verfügung.

Für Fragen zu diesem Bericht steht Michael Frostel MSc, Pressesprecher und Leiter der Konzernkommunikation zur Verfügung.

Der NFI-Bericht stellt in den Kapiteln Wirtschaft, Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer und Compliance (inkl. Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption) nichtfinanzielle Informationen zu den Aktivitäten der Energie AG und ihrer konsolidierten Konzernunternehmen sowie der anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen zur Verfügung. Auf Angaben zu Themen von geringerer Relevanz wurde verzichtet. Dies gilt auch für die Berechnung der Kennzahlen. Abweichungen werden gesondert angemerkt.

Der Energie AG ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Zum Zweck der besseren Lesbarkeit der Informationen wird entweder die maskuline oder feminine Form von Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.

Der Bericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und durch die direkt vom Aufsichtsrat beauftragte Konzernrevision der Energie AG geprüft. Der Aufsichtsrat berichtet darüber in der auf das Berichtsjahr folgenden Hauptversammlung.

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