37. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Kurz nach Ende des Berichtszeitraums wurden am 03.10.2021 seitens der österreichischen Bundesregierung die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform vorgestellt, die ab dem Jahr 2022 schrittweise in Kraft treten soll. Neben Steuerentlastungen wird damit eine Ökologisierung des Steuersystems in Form von CO2-Bepreisungen für Energieanwendungen bei Gebäuden und Verkehr sowie Unternehmen außerhalb des Emissionshandels ab Mitte 2022 einhergehen.

Am 11.12.2020 einigte sich der Europäische Rat auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Anhebung des Treibhausgasreduktionsziels der EU für 2030 von -55 % im Vergleich zu 1990. Das erhöhte Klimaziel, welches als Zwischenschritt zur Klimaneutralität in Bezug auf die Realisierung des Green Deal bis 2050 zu verstehen ist, wurde am 21.04.2021 im Europäischen Klimagesetz verankert. Damit konnte das Klimagesetz noch per Ende Juni 2021 vor den ersten konkreten Legislativvorschlägen im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets in Kraft treten. Die Bewertung der Nachhaltigkeit von Erdgas wurde bisher von der Europäischen Kommission bei der Verabschiedung der delegierten Rechtsakte zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung ausgeklammert und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Die Werthaltigkeit der thermischen Erzeugungsanlagen ist, unter anderem aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten, aus derzeitiger Sicht gewährleistet. Eine Anpassung der Restnutzungsdauer erscheint aufgrund des Alters der Anlagen nicht erforderlich. Das Gasnetz ist vor dem Hintergrund der noch ausstehenden finalen Gesetzgebung in Bezug auf Erdgas, dem langfristig möglichen Ersatz von Erdgas durch klimafreundliche Alternativen wie zum Beispiel Grünes Gas sowie dem derzeitigen regulatorischen Umfeld werthaltig. Eine Anpassung der Nutzungsdauern erscheint aus aktueller Sicht ebenfalls nicht erforderlich.

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