Konzernstruktur

Konzernstruktur Energie AG (Organigramm)

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich führt die Geschäfte und vertritt den Energie AG-Konzern nach außen. Neben dem österreichischen Aktiengesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Satzung sind für den Vorstand und den Aufsichtsrat die jeweiligen Geschäftsordnungen die Grundlage ihres Handelns. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Zusammenarbeit des Vorstands, die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie Geschäfte, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, geregelt. Die Geschäftsordnungen der Tochtergesellschaften bauen auf die Geschäftsordnung für den Vorstand auf und enthalten inhaltsgleiche Regelungen. Die Geschäftsverteilung des Vorstands, welche vom Aufsichtsrat genehmigt ist, legt die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands, fest. Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Verantwortung des Gesamtvorstands und wird im Rahmen des Strategieprozesses durch die Holdingeinheit Konzernstrategie gesteuert. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan hat im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen auch den NFI-Bericht zu prüfen und darüber an die Hauptversammlung zu berichten.

Wesentliche Änderungen in der Konzernstruktur stellen die Auflösung der Holdingfunktion Arbeitssicherheit per 01.10.2020 sowie die Auflösung der Holdingfunktion Konzern-IT-Steuerung per 01.07.2021 dar. Die Aufgaben der aufgelösten Einheiten werden nunmehr von der Holdingeinheit „Technisches Management“ (Arbeitssicherheit) bzw. von der Energie AG Oberösterreich Business Services GmbH (Business Services GmbH/Konzern-IT-Services) wahrgenommen.

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