Gesundheits­schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer wird als wesentlicher Erfolgsfaktor wahrgenommen und durch zielgerichtete Schwerpunktprogramme und interne Kampagnen gefördert.

Nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter können erfolgreich für ein Unternehmen tätig sein. Die Energie AG fördert das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeiter hinsichtlich Qualität und Arbeitssicherheit. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde dazu eine interne Kampagne unter dem Titel „100 % sicher“ lanciert, die Mitarbeiter auf mögliche Gefahren im Berufsumfeld hinweisen soll. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter im Rahmen dieser Kampagne aufgerufen, eigene Ideen einzubringen, deren Umsetzung die Arbeitssicherheit zusätzlich steigern kann.

Potenzielle Gefahren werden gemäß § 4 ArbeitnehmerInnenschutzgestz (ASchG) von den jeweiligen Frührungskräften (bzw. verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG)) mit Unterstützung der jeweiligen Sicherheitsfachkraft und den Arbeitsmedizinern ermittelt und beurteilt. Dies ist die Basis für die Festlegung von Maßnahmen (die Arbeitsplatzevaluierung). Das „Handbuch Sicherheit“ von Österreichs Energie stellt die Tätigkeitsevaluierung dar. Auftretende Missstände bei den laufenden Begehungen gemäß § 77a ASchG werden ebenfalls nach einer Risikomatrix gemäß ISO 45001:2018 bei den österreichischen Gesellschaften (exkl. Segment Entsorgung) bewertet. Die Mitarbeiter bewerten auch ihre Tätigkeiten nach einer Risikomatrix, die vom Sicherheitsmanagement in Form von Unterweisungsvorlagen zur Verfügung gestellt wird.

Arbeitsunfälle oder Vorfälle, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, werden gemäß ASchG vom Sicherheitsmanagement untersucht, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint. Daraus werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, wie beispielsweise eine Änderung von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, persönliche Schutzausrüstung oder verstärkte Unterweisungen.

Gefahren oder Risiken werden dem unmittelbaren Vorgesetzten gemeldet. Je nach Bedarf werden weitere Personen (Arbeitgeber, Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner etc.) eingebunden, um diese Gefahren zu erkennen und Risiken bestmöglich zu minimieren. Den Mitarbeitern stehen alle Tätigkeiten eines Arbeitsmediziners gemäß § 82 ASchG zur Verfügung.

Die Mitarbeiter werden gemäß ASchG durch die Einbindung von Sicherheitsvertrauenspersonen oder der jeweiligen Belegschaftsvertretung in Themen der Arbeitssicherheit eingebunden.

Die Kommunikation von sicherheitsrelevanten Themen an die Mitarbeiter erfolgt über den Arbeitgeber hierarchisch gemäß der jeweiligen Organisationsstruktur unter Einbindung der Sicherheitsvertrauensperson. Den österreichischen Mitarbeitern steht ein breites Schulungsangebot zu Arbeitssicherheit zur Verfügung (beispielsweise E-learning-Module zu vorbeugendem Brandschutz, Absturzsicherung, Arbeiten in Behältern; Präsenzveranstaltungen: Baustellenabsicherung, Arbeiten unter Spannung, Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen).

Durch vorbeugende Maßnahmen und Information werden arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden und die Mitarbeiter im Rahmen des Gesundheitsprojektes „energy@work“ zu einem bewussteren Umgang mit ihrer Gesundheit animiert. Sind bereits Erkrankungen aufgetreten, setzt das Unternehmen Maßnahmen, um die Rehabilitation zu fördern. Das betriebliche Gesundheitsmanagement der Energie AG ist mit dem Gütesiegel „Betriebliche Gesundheitsförderung bis 2022“ ausgezeichnet (ausgenommen die Segmente Entsorgung und Tschechien).

Zahlreiche Programme tragen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter bei (beispielsweise Webinar „Gestärkt während COVID-19-Pandemie“, Erste-Hilfe-Kurse, Nichtraucher-Seminar, Workshop „Schichtfit-Basis“).

In regelmäßigen Gesundheits-Jour-fixes werden unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung, der Arbeitsmedizin und des Sicherheitsmanagements aktuelle Themen besprochen und Lösungen erarbeitet. Wöchentliche Bewegungsangebote in mehreren Arbeitsstätten fördern das Gesundheitsbewusstsein. Das Betreuungsangebot der Arbeitsmedizin umfasst ausführliche Beratungen in den Sprechstunden sowie Impfaktionen. Bei persönlichen Problemen bzw. Konflikten steht als Unterstützung die „Arbeitspsychologische Serviceline“ für alle österreichischen Mitarbeiter zur Verfügung. Im Frühjahr 2021 wurde eine konzernweite MitarbeiterInnenbefragung durchgeführt. Mit den Inhalten zu psychischen Belastungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen wurde diesmal für die österreichischen Unternehmen auch die gesetzlich geforderte „Evaluierung psychischer Belastungen“ abgedeckt. Weiters wurden Fragen zur Erhebung des HWI („Human Work Index“) sowie spezifische Fragen zu Projekten und Themenschwerpunkten gestellt.

Die Ergebnisse der Evaluierung psychischer Belastungen zeigen, dass alle österreichischen Geschäfts- und Servicebereiche sowie die Holdingeinheiten und die ČEVAK a.s. aus dem Segment Tschechien in allen vier Dimensionen besser als der Österreich-Benchmark liegen. Beim HWI liegt die Energie AG (alle österreichischen Geschäfts- und Servicebereiche sowie die Holdingeinheiten) genau im Österreich-Benchmark. Das größte Beteiligungsunternehmen in Tschechien, die ČEVAK a.s., liegt in allen Kategorien über dem Benchmark. In einem nächsten Schritt werden Maßnahmen abgeleitet und zur Umsetzung gebracht.

Arbeitssicherheit

 

 

Einheit

 

2020/2021

 

2019/2020

 

2018/2019

Arbeitsunfälle

 

Anzahl

 

70

 

80

 

101

Unfallrate

 

 

14,80

 

16,20

 

20,63

Ausfalltage pro Arbeitsunfall

 

Anzahl

 

29,20

 

32,40

 

24,37

LTIF 1)

 

 

 

9,70

 

9,35

 

11,85

Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen

 

Anzahl

 

0

 

1

 

0

Arbeitsstätten- und Baustellen­begehungen 2)

 

Anzahl

 

169

 

52

 

85

1)

Lost-Time-Injury-Frequency-Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden

2)

Arbeitsstätten- und Baustellenbegehungen 2019/2020 und 2018/2019 exkl. Segment Entsorgung und Segment Tschechien, 2020/2021 exkl. Segment Tschechien

Die Energie AG sorgt dafür, dass das Arbeitnehmerschutzgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen konzernweit konsequent eingehalten und entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen werden. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020/2021 wurden im Konzern (exkl. Segment Tschechien) als Teil der Due-Diligence-Maßnahmen 169 angekündigte und unangekündigte Arbeitsstätten- und Baustellenbegehungen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gemeinsam mit den örtlichen Verantwortlichen und/oder mit dem Management des Energie AG-Konzerns durchgeführt. Büroarbeitsplätze wurden in Bezug auf ergonomische Gestaltung kontrolliert und nachjustiert, um Erkrankungen des Bewegungsapparates der Mitarbeiter möglichst zu vermeiden.

Insgesamt wurden 70 meldepflichtige Arbeitsunfälle (Vorjahr: 80) registriert, dies entspricht einer Unfallrate von 14,8 ‰ (Vorjahr: 16,20 ‰) (Unfälle pro 1.000 Mitarbeiter) 1). Der Unfall-Schweregrad lag bei 29,2 Ausfalltagen pro Arbeitsunfall (Vorjahr: 32,40). Auf eine internationale Kenngröße umgelegt, bedeutet dies eine LTIF (LTIF – Lost-Time-Injury-Frequency – Unfallhäufigkeitsrate pro 1.000.000 Arbeitsstunden) von 9,70 (Vorjahr: 9,35). Es ereignete sich kein tödlicher Arbeitsunfall (Vorjahr: 1).

Bei näherer Betrachtung der Arbeitsunfälle ergibt sich ein differenziertes Bild nach nationalen Gesichtspunkten und besonders nach den unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten des Energie AG-Konzerns. Das Segment Entsorgung weist eine deutlich höhere Unfallrate und eine höhere Unfallschwere auf als die restlichen Segmente.

Im gesamten Energie AG-Konzern werden regelmäßig die gesetzlich erforderlichen Unterweisungen zu Gefahren, Sicherheit und Gesundheit sowie zu Maßnahmen der Gefahrenverhütung durchgeführt. Die Kurzunterweisungen wurden um mehrere Themen erweitert und stehen für die Mitarbeiter online zur Verfügung.

Neben den Unterweisungen wurde im Berichtszeitraum als eine der Due-Diligence-Maßnahmen eine Vielzahl an themenspezifischen Schulungen durchgeführt, die im Bedarfsfall auch von Mitarbeitern externer Auftragnehmer im technischen und elektrotechnischen Bereich besucht werden können. Neben Ausbildungen zum Thema Arbeiten unter Spannung und Verfügungserlaubnisberechtigung wurden auch Schulungsblöcke zur Schalt- und Schaltauftragsberechtigung in den Bereichen Nieder- und Hochspannung sowie zu anderen sicherheitsrelevanten Themen, wie z. B. Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, abgehalten.

Ziel der Sicherheitsfachkräfte in Bezug auf Unfallrate und Unfallschwere ist naturgemäß die Zahl 0, wobei größtes Augenmerk auf mögliche Arbeitsunfälle mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem Schweregrad der möglichen Verletzung gelegt wird. Um sich der gewünschten Zahl anzunähern, gilt es, die Mitarbeiter bestmöglich zu schulen und die Verantwortlichen bei Unterweisungen optimal zu unterstützen. Ebenso sind Arbeitsplätze und Tätigkeiten einer ständigen Evaluierung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen entsprechend anzupassen.

1) 1) Per Stichtag 30.09. inkl. teilkonsolidierte Unternehmen.

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