26. Baukosten­zuschüsse

Inhalt dieser Position sind hauptsächlich von Strom-, Gas- und Fernwärmekunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Sie werden über die jeweils durchschnittliche Abschreibungsdauer der betroffenen Anlagen (bis zu 40 Jahren) erfolgswirksam aufgelöst. Wertminderungen bzw. Wertaufholungen von diesen Anlagen werden aliquot bei den Baukostenzuschüssen berücksichtigt.

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