Energie- und klimapolitisches Umfeld
Auf EU-Ebene war der Beginn des neuen EU-Kommissionskollegiums mit Arbeiten am „Clean Industrial Deal“, dem „Aktionsplan für bezahlbare Energie“ und den beiden legislativen „Omnibus-Paketen“ zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Vereinfachung von Investitionen geprägt.
Der Clean Industrial Deal – als nicht-legislative Kommunikation – soll die Überzeugung der EU hinsichtlich ihrer Dekarbonisierungsziele untermauern, klare Dekarbonisierungsanreize für Unternehmen bieten und dabei Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit in einer übergreifenden Wachstumsstrategie adressieren. Ziel ist es, eine zunehmend nachhaltige und resiliente Produktion in Europa zu fördern, insbesondere für die energieintensive Industrie und den Cleantech-Sektor. Zentrale Maßnahmen des Clean Industrial Deals umfassen dabei unter anderem eine Senkung der Energiepreise, die Förderung erneuerbarer Energien und den dafür nötigen Netzausbau, die regulatorische und finanzielle Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs sowie die Unterstützung der Industrie in der Dekarbonisierung.
Der Aktionsplan für bezahlbare Energie zielt wiederum darauf ab, Energiekosten zu senken, die Energieunion zu vertiefen, Investitionen zu fördern und auf mögliche Energiekrisen besser vorbereitet zu sein. Die Mitteilung ist nicht-legislativ, es werden jedoch teilweise legislative Maßnahmen folgen bzw. werden Überprüfungen bestehender Regulatorik damit verbunden sein.
Das erste Omnibus-Paket enthält weitreichende Vorschläge zur Reduktion der Berichterstattungspflichten aus der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der EU-Taxonomie, der EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM). Am 03.04.2025 wurde in diesem Kontext die Frist zur Umsetzung der CSRD und der CSDDD im Europäischen Parlament beschlossen. Mit dem zweiten Omnibus-Paket soll die Nutzung mehrerer europäischer Investitionsprogramme vereinfacht und optimiert werden.
Anfang März 2025 wurde der Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie vorgestellt. Die EU-Kommission will damit die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärken und die Transformation hin zu sauberer Mobilität und Digitalisierung vorantreiben. Die dabei vorgesehene Flexibilisierung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge wird voraussichtlich den Hochlauf der Elektromobilität vorübergehend schwächen. Der Aktionsplan enthält auch wichtige, positive, beschleunigende Impulse für E-Ladeinfrastruktur, Energienetze und regulatorische Regelungen für bidirektionales Laden.
Der Bericht vom 28.04.2025 betreffend Überprüfung der Gebotszonen durch den Verbund der europäischen Übertragungsnetzbetreiber brachte für Zentraleuropa kein eindeutiges Ergebnis. Eine mögliche Aufteilung der deutschen Strompreiszone, die potenzielle Auswirkungen auf Österreich haben könnte, bleibt damit offen. Die deutsche Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode zum Erhalt der bestehenden Stromgebotszone.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 06.05.2025 den Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus russischen Energieimporten bis Ende 2027. Dieser soll durch konkrete Maßnahmen und das ordentliche EU-Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Am 17.06.2025 folgte ein Gesetzesvorschlag zum schrittweisen Ausstieg aus russischen Erdgasimporten und zur besseren Überwachung von Energieabhängigkeiten. Der Entwurf sieht vor, die Einfuhr von Pipelinegas und Flüssigerdgas (LNG) russischen Ursprungs – direkt oder indirekt – bis spätestens 2027 zu beenden.
Mit der Umsetzung des „Net Zero Industry Act“ (NZIA) setzt die Kommission einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des „Green Deal Industrial Plan“. Die Ziele der neuen Rechtsakte im Energie- und Klimabereich sind, Planungssicherheit für Investitionen zu schaffen, damit Cleantech-Unternehmen in Europa wachsen können und global wettbewerbsfähig bleiben.
Die EU-Kommission hat am 26.06.2025 den Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des „Clean Industrial Deal“ angenommen. Der neue Beihilferahmen umfasst insbesondere die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien einschließlich Wasserstoff, die Förderung nicht-fossiler Flexibilitätsoptionen sowie befristete Strompreisentlastungen für energieintensive Verbraucher. Der staatliche Beihilferahmen gilt bis zum 31.12.2030.
Den Vorschlag für das EU-Klimaziel 2040 hat die Europäische Kommission am 02.07.2025 vorgelegt. Er ist Teil der Umsetzung des EU-Klimagesetzes und konkretisiert den Pfad Richtung Klimaneutralität 2050. Es soll eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90,0 % gegenüber 1990 erreicht werden. Ab 2036 können bis zu drei Prozentpunkte des Ziels durch internationale Klimaschutzprojekte in Drittstaaten abgedeckt werden. Ferner sind Flexibilitäten zwischen dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) und Nicht-ETS-Sektoren sowie Mitgliedstaaten vorgesehen und es gibt auch Anreize für permanente inländische CO2-Entnahmen. Der EU-Rat verabschiedete am 18.09.2025 eine unverbindliche Absichtserklärung, die einen Zielkorridor von 66,25 % bis 72,5 % Emissionsminderung bis 2035 vorsieht.
Am 04.08.2024 trat die europäische Verordnung über die Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor in Kraft. Damit wurden in der EU erstmals unmittelbar verbindliche Vorschriften für die Vermeidung bzw. Verringerung von Methanemissionen für Betreiber einer Gasinfrastruktur, der Ölförderung sowie des Kohlebergbaus geschaffen.
Mit Veröffentlichung der EU-Gasspeicher-Verordnung im Amtsblatt der EU wurde ab 11.09.2025 die Beibehaltung der Speicherbefüllung zu 90,0 % bis Ende 2027 verlängert. Die Erreichung des 90,0 %-Ziels durch die Mitgliedstaaten wurde flexibilisiert und kann nun zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen, anstatt wie bisher fix am 1. November. Ferner sind in schwierigen Markt- oder technischen Situationen zusätzliche Flexibilitäten möglich. Ebenso sind die Zwischenziele indikativ, um Marktverzerrungen zu verhindern.
Auf nationaler Ebene bekennt sich die österreichische Bundesregierung im Regierungsprogramm 2025-2029 grundsätzlich zu Klimaneutralität bis 2040. Es soll eine sozial ausgewogene Klimaschutzpolitik geben, die im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen und dem EU Green Deal steht, sowie eine effektive Umsetzung der entsprechenden Rechtsakte des „Fit for 55“-Pakets. Im Fokus stehen auch Maßnahmen für wettbewerbsfähige und stabile Energiepreise für Haushalte sowie Unternehmen.
Im Bereich der Gesetzgebung sind als zentrale Maßnahmen die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes zur Steigerung der Fördereffizienz und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz vorgesehen. Sehr hohe Priorität genießen auch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Erneuerbare-Gase-Gesetz und das Klimagesetz im österreichischen Regierungsprogramm. Die Umsetzung der EU-Richtlinie Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt zur Etablierung eines Wasserstoffstart- und Kernnetzes nimmt auch in Form einer Gaswirtschaftsgesetz-(GWG-)Novelle eine zentrale Rolle ein.
Am 08.07.2025 wurde ein Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) zur Begutachtung vorgelegt. Dieses Gesetzespaket umfasst jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die EU-Richtlinie 2019/44 in der Fassung der überarbeiteten EU-Richtlinie 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Da mit dem ElWG zahlreiche Aspekte des Elektrizitätsmarkts geregelt werden, wurden dazu zahlreiche Stellungnahmen abgegeben.
Am 01.10.2025 wurde eine kleine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Wirtschaftsausschuss beschlossen, die für bestehende Biogasverstromungsanlagen eine Verlängerung der Förderungen um 18 Monate vorsieht. Mit einer Beschlussfassung im Nationalrat ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Am 09.09.2025 wurde ein Begutachtungsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) eingeleitet. Im Zentrum steht eine Bündelung der Verfahrens- und Entscheidungskompetenz bei den Landeshauptleuten. Statt einer Vielzahl von Materienverfahren soll es zukünftig nach dem Prinzip des „One-Stop-Shops“ nur mehr ein Verfahren geben, womit eine Vereinfachung, Verkürzung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsverfahren einhergehen wird. Mit dem EABG wird eine langjährige Forderung der Branche nach Verfahrensbeschleunigung unterhalb der Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP-)Schwelle aufgegriffen.
Seit Juli 2025 wird innerhalb der Regierung ein Entwurf des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) für ein Klimagesetz (KliG) diskutiert. Der neue Entwurf fokussiert sich auf die Themen Klimaschutz, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel sowie Kreislaufwirtschaft und schafft damit einen Steuerungsrahmen ohne verbindliche Zielvorgaben für Klimaschutzmaßnahmen. Eine Vorlage an das Parlament war für Herbst 2025 angekündigt.
Der „Made in Europe“-Bonus ist eine Fördermaßnahme in Österreich, die seit dem 23.06.2025 im Rahmen des EAG-Investitionszuschusses für Photovoltaik-(PV-)Anlagen gilt. Ziel ist es, die europäische Produktion von PV-Komponenten zu stärken und die Abhängigkeit von asiatischen Importen zu reduzieren, indem man bei Verwendung von europäischen Erzeugnissen höhere Förderungen erlangen kann.
Mit dem Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) soll die Produktion und Einspeisung von heimischen, erneuerbaren Gasen mittels Marktprämie gefördert werden. Der Entwurf ist von der vorigen Regierung im Februar 2024 ins Parlament eingebracht worden.
Mit der Novelle des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes wurde mit 01.07.2025 eine Erweiterung der Widmungsfreistellungen für bestimmte Vorhaben, wie etwa freistehende PV-Anlagen, Umspannwerke, etc., vorgenommen.