Geschäftsbericht 2024/25 Berichtsarchiv

Prüfbericht

Bericht über die unabhängige Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts der Energie AG Oberösterreich (die „Gesellschaft“) für das am 30.09.2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG) übereinstimmt.

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024/25 der Gesellschaft, ausgenommen den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum konsolidierten nichtfinanziellen Bericht oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung eines konsolidierten nichtfinanziellen Berichts einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und freiwillig angewendeten Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst

  • die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
  • die Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts unter Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG)
  • und die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung eines konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, zu ermöglichen.

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts verantwortlich.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Verantwortlichkeiten des Prüfers des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht gemäß den Anforderungen von § 267a UGB (NaDiVeG) frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören

  • die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben, und
  • die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gehen wir wie folgt vor:

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts relevant sind.
  • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht aufgenommen wurden.
  • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht durch.
  • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht durch.
  • Wir gleichen ausgewählte Angaben des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht ab.
  • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.

Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung

Bei der Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.

Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter Berufsrecht/Mandatsverhältnis).

Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit als ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten das Fünffache des vereinnahmten Honorars, ist jedoch höchstens mit dem Zehnfachen der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) begrenzt. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch bei mehreren Anspruchsberechtigten oder Anspruchsgrundlagen. Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Wir haften nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen konnten.

Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit dem konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka.

Wien

3. Dezember 2025

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Mag. Alfred Ripka 
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Marterbauer, Wirtschaftsprüfer (Unterschrift)