Grundlagen für die Erstellung
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts
Entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union (EU) zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und ihrer Umsetzung gemäß des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG 2017) veröffentlichte der Energie AG-Konzern seit dem Geschäftsjahr 2017/18 die geforderten Informationen in einem Bericht über nichtfinanzielle Informationen. Die Richtlinie 2022/2464/EU (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ersetzte die NFI-Richtlinie. Der Energie AG-Konzern ist im Geschäftsjahr 2024/25 nicht zur Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet. Der Energie AG-Konzern veröffentlicht den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht 2024/25, welcher im weiteren Verlauf als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet wird, auf freiwilliger Basis.
„Energie AG“ bezieht sich in weiterer Folge auf den gesamten Energie AG-Konzern und somit auf die Energie AG Oberösterreich als Muttergesellschaft sowie ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.
Die Energie AG berücksichtigt in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung über das Geschäftsjahr 2024/25 freiwillig die Struktur und ausgewählte Angabepflichten der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) in den Bereichen „Environment, Social, Governance“ (ESG). Darüber hinaus wird auf ausgewählte Indikatoren der Sector-Supplements G4, Sector Disclosures „Electric Utilities“, der „Global Reporting Initiative“ (GRI) eingegangen. Diese Nachhaltigkeitserklärung erhebt nicht den Anspruch, vollständig GRI- oder ESRS-konform zu sein.
Die Nachhaltigkeitserklärung wird jährlich im Rahmen des Geschäftsberichtes veröffentlicht. Die Veröffentlichung für das Geschäftsjahr 2024/25 erfolgt am 18.12.2025. Der davor zuletzt veröffentlichte Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2023/24 erschien am 18.12.2024.
Die Energie AG adressiert mit der vorliegenden Erklärung sämtliche ihrer Stakeholder. Die Nachhaltigkeitserklärung ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
Die Erklärung über das Geschäftsjahr 2024/25 wurde einer unabhängigen und freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH unterzogen. Die Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung 2024/25 erfolgte anhand des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes. Der Aufsichtsrat berichtet am 17.12.2025 an die auf das Berichtsjahr 2024/25 folgende Hauptversammlung.
Für Fragen zu dieser Erklärung steht Karin Strobl M.A., Konzernsprecherin und Leiterin der Konzernkommunikation, karin.strobl@energieag.at, +43 5 9000-3775, zur Verfügung.
Diese Erklärung ist die konsolidierte nicht finanzielle Erklärung der Energie AG Oberösterreich gemäß § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr 01.10.2024 bis 30.09.2025.
Die für die Berichterstattung einbezogenen Unternehmen entsprechen dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung. Details zum Finanzkonsolidierungskreis siehe Anhang zum Konzernabschluss, Konsolidierungskreis. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der ESRS wurden somit alle nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) und Unternehmensgesetzbuch (UGB) vollkonsolidierten Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung einbezogen.
Unternehmen, an denen die Energie AG Anteile hält, die jedoch im Konzernabschluss nicht vollkonsolidiert werden, werden in der vorliegenden Erklärung entsprechend den ESRS-Vorgaben bei den jeweiligen Angabepflichten berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, welche unter operativer Kontrolle der Energie AG stehen. Diese werden entsprechend den ESRS-Vorgaben in die jeweiligen Angabepflichten (Treibhausgas-Emissionen lt. ESRS E1-6, Energieverbrauch und analog dazu Energieerzeugungsmengen lt. ESRS E1-5 sowie Biodiversitätsangaben lt. ESRS E4) einbezogen. Ebenso werden Unternehmen, welche aufgrund gemeinschaftlicher Tätigkeit (Joint Operation) in die Finanzkonsolidierung einbezogen werden, in der Nachhaltigkeitserklärung bei den Angabepflichten E1-5 und E1-6 anteilig berücksichtigt. Unternehmen, die aufgrund einer vorliegenden Geschäftsbeziehung Teil der Wertschöpfungskette der Energie AG sind, sowie at equity-konsolidierte Unternehmen, welche nicht der operativen Kontrolle unterliegen und nicht Teil der Wertschöpfungskette sind, finden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben u. a. bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sowie in der Treibhausgasbilanz (Scope-3) Berücksichtigung.
Die berichteten Informationen werden um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette ergänzt, siehe Kapitel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, und Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette. Strategien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nur begrenzt für die Wertschöpfungskette verfügbar.
Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, von der Offenlegung auszuschließen, wurde in dieser Nachhaltigkeitserklärung kein Gebrauch gemacht.
Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Zeithorizonte
Die Zeithorizonte für die Berichterstattung richten sich nach den Vorgaben der ESRS: „Kurzfristig“ entspricht dem Berichtszeitraum, somit einem Jahr, „mittelfristig“ umfasst ein bis fünf Jahre und „langfristig“ mehr als fünf Jahre.
Im Zuge des Strategie- und Organisationsprojektes „LOOP“ wurden im Geschäftsjahr 2022/23 die zuvor bis zum Jahr 2030 geltenden Erneuerbaren-Ausbau-Ziele des Konzerns einer genauen Evaluierung unterzogen bzw. die weitere Ambition bis 2035 erarbeitet. Die in der Nachhaltigkeitserklärung erläuterten Strategien umfassen somit im Wesentlichen den Zeitraum bis zum Jahr 2035. Abweichungen werden gesondert vermerkt. Details zur Nachhaltigkeitsstrategie des Energie AG-Konzerns können im Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, nachgelesen werden.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Qualitative und quantitative Informationen über die Wertschöpfungskette werden sukzessive erweitert und ergänzt. Wenn Kennzahlen geschätzte Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten, wird dies gesondert bei den betroffenen themenspezifischen quantitativen Angaben angemerkt.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Zur Sicherstellung der Genauigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden nach Möglichkeit reale Daten verwendet. In Fällen, in denen keine realen Daten verfügbar waren, wurden fundierte Schätzungen herangezogen, siehe E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix, E1-6 – Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen, und S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Die Energie AG hat bereits im Vorjahr die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt, den NFI-Bericht 2023/24 freiwillig anhand der Struktur der ESRS gegliedert und im Geschäftsjahr 2024/25 weiterentwickelt.
Aufgrund von seit der Berichterstellung für das Geschäftsjahr 2023/24 gewonnenen neuen Erkenntnissen sowie Weiterentwicklungen der Rechtsauslegung wurde im Geschäftsjahr 2024/25 eine Bereinigung des ESG-Berichtskreises und bestimmter Ziele im Kapitel E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde im Zuge der Neuaufsetzung des ESRS-Konsolidierungskreises eine wegen Geringfügigkeit nicht in die Finanzkonsolidierung einbezogene Gesellschaft ohne operative Kontrolle dem Scope-3 der Treibhausgasbilanz zugeordnet. Über eine Anlage dieser Gesellschaft besteht nach aktueller Rechtsauslegung eine finanzielle Kontrolle durch die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH. Nach neuem Erkenntnisstand werden daher die direkten Emissionen dieser Anlage nunmehr dem Scope-1 zugeordnet. Die Werte des Vorjahres wurden im vorliegenden Bericht korrigiert. Die Erklärungen zu weiteren Änderungen von Vorjahreskennzahlen sind in den Kapiteln E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix, und E1-6 – Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen, angeführt.
Die Kennzahlen in der vorliegenden Erklärung zum Geschäftsjahr 2024/25 werden, soweit möglich, entsprechend den ESRS offengelegt. Abweichungen werden gesondert angemerkt. Scope-3- und biogene Scope-2-Emissionen nach ESRS werden im Geschäftsjahr 2024/25 erstmals berichtet. Die textlichen Angaben entsprechen, soweit verfügbar, den ESRS-Anforderungen. Auf Angaben zu Themen von geringerer Relevanz wurde verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden die drei Mitglieder des Vorstands der Energie AG Oberösterreich (Muttergesellschaft) entgegen dem Vorjahr bei der Erhebung der S1-Kennzahlen zur Belegschaft des Unternehmens nicht berücksichtigt.
Bei den Kennzahlen „Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht“ und „Beschäftigte nach Vertragsart und Land“ unter S1-6 wurden in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung die Vergleichszahlen des Vorjahres angepasst, um eine konsistente Darstellung zu gewährleisten. Hintergrund ist eine Änderung der angewandten Auswertungsverfahren, die zu einer veränderten Erfassung und Bewertung relevanter Daten geführt hat.
Im Rahmen der Kennzahl S1-7 „Nicht angestellte Beschäftigte in der eigenen Belegschaft“ wurden, entsprechend der damals vorherrschenden Sichtweise, zum Stichtag 30.09.2024 noch 76 Personen bzw. 12 FTE ausgewiesen, die bereits unter der Kennzahl S1-6 erfasst waren. Zur Sicherstellung einer konsistenten und eindeutigen Berichterstattung wurde im aktuellen Bericht eine entsprechende Adaptierung der Vorjahreswerte vorgenommen.
Seit Februar 2025 wird das bisherige Segment Entsorgung unter dem Namen Segment Umwelt geführt. Diese Umbenennung unterstreicht die umfassende Positionierung des Segments im Zeichen der Kreislaufwirtschaft. Der Begriff „Umwelt“ deckt das gesamte Leistungsspektrum – von der Sammlung und Aufbereitung bis hin zu Recycling und Verwertung – ab. Im Zentrum steht die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (Umwelt Service GmbH). Der Tätigkeitsbereich des Segments Umwelt entspricht dem bisherigen Segment Entsorgung.
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Die Richtigstellungen sind in den jeweiligen Kapiteln angeführt.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Seit dem Geschäftsjahr 2021/22 ist der Energie AG-Konzern zur Offenlegung von Informationen zu ökologisch nachhaltigen Umsätzen, Investitionen (CapEx) und operativen Kosten (OpEx) laut der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) (EU-Taxonomie-VO) verpflichtet. Diese Offenlegungspflichten sind im Kapitel EU-Taxonomie, beschrieben. In der vorliegenden Erklärung werden für Umsatz, CapEx und OpEx die jeweiligen Anteile der taxonomiefähigen und der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten dargestellt.
Zusätzlich werden ausgewählte GRI-Indikatoren der Sector-Supplements G4, Sector-Disclosures „Electric Utilities“, und die relevanten Sustainable Development Goals (SDG) berichtet.
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Kapitel in der Nachhaltigkeitserklärung |
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Verweis |
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BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung |
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GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitserklärung |
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Konzernlagebericht, Internes Kontrollsystem |
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
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Die Energie AG stellt Informationen zu ihrer Unternehmensverantwortung auch auf der Konzernwebsite zur Verfügung.