Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Energie AG im Rahmen des extern begleiteten Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ eine Wesentlichkeitsanalyse erstmals nach den Anforderungen der CSRD bzw. den Vorgaben der ESRS durch. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wesentlich weiterentwickelt. Erstmals wurde die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen dezentral durch die Geschäfts- und Servicebereiche durchgeführt und seitens des Konzernrisikomanagements konsolidiert.
Dabei wurden nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Energie AG in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ermittelt und in Bezug auf ihre Wesentlichkeit bewertet, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung zu bestimmen.
Bei dem Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ wird ein Nachhaltigkeitsaspekt sowohl hinsichtlich der positiven und negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) als auch der finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen wie Risiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit) betrachtet.
Die Wesentlichkeitsanalyse stützte sich auf die „Longlist“ aus den aktuellen ESRS (ESRS 1 Anhang A), eine Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.
Negative und positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können auch finanzielle Folgen für die Energie AG haben (z. B. Reputationsschäden durch negative Auswirkungen). Diese Zusammenhänge wurden bei der Bestimmung von Risiken und Chancen entsprechend beachtet.
In der durch das Konzernrisikomanagement vorgegebenen, standardisierten Vorlage wurden zunächst die positiven und negativen Auswirkungen als potenziell oder tatsächlich gegeben eingestuft. Bei der Bewertung der Auswirkungen wurden der Grund, die Lokalisierung und der Zeithorizont angegeben, bevor eine quantitative Bewertung nach Ausmaß und Tragweite durchgeführt wurde. Bei negativen Auswirkungen wurde auch die Wiederherstellbarkeit und bei potenziellen Auswirkungen die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die Wesentlichkeitsanalyse sowie ihre Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2024/25 sowohl vom Vorstand als auch vom Aufsichtsrat der Energie AG behandelt. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum auf Basis des im Geschäftsjahr 2023/24 entwickelten Konzepts zur Stakeholder-Einbindung die Standpunkte interner und externer Interessenträger:innen in die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse integriert. Bei der Evaluierung der Wesentlichkeit für das Geschäftsjahr 2024/25 wurden die Stakeholder-Gruppen „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ sowie „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ berücksichtigt. Die Einbindung erfolgte für die erste Gruppe über eine systematische Auswertung bestehender Kundenanliegen und Beschwerden, die im Zuge des strukturierten Beschwerdemanagements der Energie AG erfasst wurden. Das Beschwerdemanagement umfasst die Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanfragen in den Bereichen Strom, Gas, FTTH (Fiber to the Home) und Wärme. Weiterführende Informationen dazu sind unter S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können, zu finden. Die Interessen der Stakeholder-Gruppe „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ wurden mittels Einbindung der Mitglieder der Konzernvertretung (als Stellvertreter der Interessengruppe „Mitarbeiter:innen) in der Wesentlichkeitsanalyse des Konzerns abgebildet. In einem Wesentlichkeitsanalyse-Workshop wurden dabei die Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffend „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ strukturiert bewertet und die Standpunkte der Konzernvertretung in der Folge in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Die darüber hinausgehende Einbindung der Interessenträger:innen wird im Kapitel SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen, beschrieben.
Für die Bewertung der Risiken und Chancen wurde der Zeithorizont festgelegt, bevor eine quantitative Bewertung nach Weiterverwendbarkeit von Ressourcen und/oder Verlässlichkeit in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und/oder Einfluss auf das zukünftige EBIT vorgenommen wurde. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die Nachhaltigkeitsrisiken wurden im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses von den Expert:innen anhand der einzelnen Bewertungskategorien bewertet. Anhand dieser Bewertung ergab sich eine Kennzahl, die den Grad der Wesentlichkeit des einzelnen Themas beschreibt.
Es wurde ein Schwellenwert von 0,6 festgelegt, der sich aus der quantitativen Bewertung anhand der beschriebenen Kriterien auf einer Skala von 0–1 ergab. Ist das Ergebnis der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit oder der finanziellen Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspektes größer als oder gleich dem Schwellenwert, so wurde dieser als wesentlich für die Energie AG eingestuft.
Die vorläufigen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden vom ESG-Lenkungsausschuss und dem Vorstand überprüft und validiert, woraus sich die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen des Konzerns ergaben, die den Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS in der Energie AG bilden. Die Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse liefern die einzelnen IROs. Diese werden durch die dezentralen Geschäftsbereiche bewertet und an das Konzernrisikomanagement übermittelt. Gemäß den Vorgaben für das interne Kontrollsystem werden die eingegebenen Bewertungen einerseits auf Vollständigkeit und andererseits auf einen konzerneinheitlichen Standard hin überprüft.
Das Konzernrisikomanagement war im gesamten Prozess der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse involviert. Zur Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit und der finanziellen Wesentlichkeit wurden Skalen erstellt, welche als Basis für die Bewertung durch die Geschäfts- und Servicebereiche dienten. Die bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden durch das Konzernrisikomanagement analysiert und die finanziellen Risiken und Chancen mit dem laufenden Risikomanagement abgestimmt.
IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
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BP-1 |
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen |
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen |
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BP-2 |
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen |
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GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
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GOV-2 |
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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GOV-4 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
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GOV-5 |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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SBM-1 |
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
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SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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IRO-2 |
In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
E1 – Klimawandel
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
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ESRS 2 GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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E1-1 |
Übergangsplan für den Klimaschutz |
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ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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E1-2 |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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E1-3 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
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E1-4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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E1-5 |
Energieverbrauch und Energiemix |
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E1-6 |
Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen |
Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen |
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|
E1-9 |
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen |
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
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E4-1 |
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
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E4-2 |
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
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E4-3 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
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|
E4-4 |
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
|
ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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|
E5-2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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|
E5-3 |
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-4 |
Ressourcenzuflüsse |
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen |
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|
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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S1-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
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|
S1-2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen |
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S1-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können |
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S1-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
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|
S1-5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
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S1-6 |
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens |
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S1-7 |
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens |
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S1-8 |
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog |
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S1-9 |
Diversitätskennzahlen |
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S1-11 |
Soziale Absicherung |
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S1-13 |
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
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|
S1-14 |
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
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S1-15 |
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
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|
S1-17 |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen |
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|
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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S2-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
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S2-2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
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|
S2-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können |
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|
S2-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen |
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|
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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|
S4-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
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|
S4-2 |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen |
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|
S4-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können |
|||||
|
S4-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
G1 – Unternehmensführung
| Indikator | Angabepflicht | Angabepflicht | Seite | |||
|
ESRS 2 GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
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ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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G1-1 |
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
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G1-3 |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
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|
G1-4 |
Korruptions- oder Bestechungsfälle |
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
|
SFDR- |
|
Säule-3- |
|
Benchmark- |
|
EU-Klimagesetz- |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
ESRS 2 GOV-1 21-d: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS 2 GOV-1 21-e: |
|
|
|
|
|
x |
|
|
ESRS 2 GOV-4 30: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS 2 SBM-1 40-d-i: |
|
x |
|
x |
|
x |
|
|
ESRS 2 SBM-1 40-d-ii: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS 2 SBM-1 40-d-iii: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS 2 SBM-1 40-d-iv: |
|
|
|
|
|
x |
|
|
ESRS E1-1 14: |
|
|
|
|
|
|
|
x |
ESRS E1-1 16-g: |
|
|
|
x |
|
x |
|
|
ESRS E1-4 34: |
|
x |
|
x |
|
x |
|
|
ESRS E1-5 38: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E1-5 37: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E1-5 40–43: |
|
x |
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|
|
|
|
|
ESRS E1-6 44: |
|
x |
|
x |
|
x |
|
|
ESRS E1-6 53–55: |
|
x |
|
x |
|
x |
|
|
ESRS E1-7 56: |
|
|
|
|
|
|
|
x |
ESRS E1-9 66: |
|
|
|
|
|
x |
|
|
ESRS E1-9 66-a: |
|
|
|
x |
|
|
|
|
ESRS E1-9 67-c: |
|
|
|
x |
|
|
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|
ESRS E1-9 69: |
|
|
|
|
|
x |
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|
ESRS E2-4 28: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E3-1 9: |
|
x |
|
|
|
|
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|
ESRS E3-1 13: |
|
x |
|
|
|
|
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|
ESRS E3-1 14: |
|
x |
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|
|
|
|
|
ESRS E3-4 28-c: |
|
x |
|
|
|
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|
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ESRS E3-4 29: |
|
x |
|
|
|
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|
ESRS 2 SBM-3 – E4 16-a-i: |
|
x |
|
|
|
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|
ESRS 2 SBM-3 – E4 16-b: |
|
x |
|
|
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|
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|
ESRS 2 SBM-3 – E4 16-c: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E4-2 24-b: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E4-2 24-c: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E4-2 24-d: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E5-5 37-d: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS E5-5 39: |
|
x |
|
|
|
|
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|
ESRS 2 SBM-3 – S1-14-f: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS 2 SBM-3 – S1-14-g: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-1 20: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-1 21: |
|
|
|
|
|
x |
|
|
ESRS S1-1 22: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-1 23: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-3 32-c: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-14 88-b und -c: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS S1-14 88-e: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-16 97-a: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS S1-16 97-b: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-17 103-a: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S1-17 104-a: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS 2 SBM-3 – S2 11-b: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S2-1 17: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S2-1 18: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S2-1 19: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS S2-1 19: |
|
|
|
|
|
x |
|
|
ESRS S2-4 36: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S3-1 16: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S3-1 17: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS S3-4 36: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S4-1 16: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS S4-1 17: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS S4-4 35: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS G1-1 10-b: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS G1-1 10-d: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
ESRS G1-4 24-a: |
|
x |
|
|
|
x |
|
|
ESRS G1-4 24-b: |
|
x |
|
|
|
|
|
|
Infolge der Bewertung der Wesentlichkeit wurden folgende Themen als nicht wesentlich identifiziert: E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und S3 Betroffene Gemeinschaften.
Für die Definition von Berührungspunkten und die Bewertung der Themen aus E2 Umweltverschmutzung wurden die seitens der EU-Gesetzgebung vorgegebenen Listen mit Schwellenwerten herangezogen. Die Energie AG berichtet über das Thema E2 Umweltverschmutzung nicht, da kein Wert aus der vorgegebenen Liste den Grenzwert überschreitet. Eine genaue Analyse dieser Grenzwerte wurde im Rahmen des Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ durchgeführt.
Die Energie AG berichtet zum gesamten Themenblock E3 Wasser- und Meeresressourcen nicht, da teilweise keine Berührungspunkte identifiziert wurden (sämtliche Punkte betreffend Meeresressourcen) bzw. die Punkte Wasserverbrauch und -entnahme sowie Ableitung von Wasser aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken als nicht wesentlich eingestuft wurden. Der Wasserverbrauch von Endverbraucher:innen, die von der Energie AG versorgt werden, wurde im Bereich S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, mitbewertet.
Die Energie AG hat zum gesamten Themenblock S3 Betroffene Gemeinschaften nicht zu berichten, da alle Subthemen aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht wesentlich sind. Einige Subthemen wurden durch andere „Longlist“-Themen wie E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme und S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen abgedeckt.