Geschäftsbericht 2024/25 Berichtsarchiv

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Energie AG im Rahmen des extern begleiteten Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ eine Wesentlichkeitsanalyse erstmals nach den Anforderungen der CSRD bzw. den Vorgaben der ESRS durch. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wesentlich weiterentwickelt. Erstmals wurde die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen dezentral durch die Geschäfts- und Servicebereiche durchgeführt und seitens des Konzernrisikomanagements konsolidiert.

Dabei wurden nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Energie AG in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ermittelt und in Bezug auf ihre Wesentlichkeit bewertet, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung zu bestimmen.

Bei dem Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ wird ein Nachhaltigkeitsaspekt sowohl hinsichtlich der positiven und negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) als auch der finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen wie Risiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit) betrachtet.

Die Wesentlichkeitsanalyse stützte sich auf die „Longlist“ aus den aktuellen ESRS (ESRS 1 Anhang A), eine Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.

Negative und positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können auch finanzielle Folgen für die Energie AG haben (z. B. Reputationsschäden durch negative Auswirkungen). Diese Zusammenhänge wurden bei der Bestimmung von Risiken und Chancen entsprechend beachtet.

In der durch das Konzernrisikomanagement vorgegebenen, standardisierten Vorlage wurden zunächst die positiven und negativen Auswirkungen als potenziell oder tatsächlich gegeben eingestuft. Bei der Bewertung der Auswirkungen wurden der Grund, die Lokalisierung und der Zeithorizont angegeben, bevor eine quantitative Bewertung nach Ausmaß und Tragweite durchgeführt wurde. Bei negativen Auswirkungen wurde auch die Wiederherstellbarkeit und bei potenziellen Auswirkungen die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Die Wesentlichkeitsanalyse sowie ihre Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2024/25 sowohl vom Vorstand als auch vom Aufsichtsrat der Energie AG behandelt. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum auf Basis des im Geschäftsjahr 2023/24 entwickelten Konzepts zur Stakeholder-Einbindung die Standpunkte interner und externer Interessenträger:innen in die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse integriert. Bei der Evaluierung der Wesentlichkeit für das Geschäftsjahr 2024/25 wurden die Stakeholder-Gruppen „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ sowie „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ berücksichtigt. Die Einbindung erfolgte für die erste Gruppe über eine systematische Auswertung bestehender Kundenanliegen und Beschwerden, die im Zuge des strukturierten Beschwerdemanagements der Energie AG erfasst wurden. Das Beschwerdemanagement umfasst die Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanfragen in den Bereichen Strom, Gas, FTTH (Fiber to the Home) und Wärme. Weiterführende Informationen dazu sind unter S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können,  zu finden. Die Interessen der Stakeholder-Gruppe „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ wurden mittels Einbindung der Mitglieder der Konzernvertretung (als Stellvertreter der Interessengruppe „Mitarbeiter:innen) in der Wesentlichkeitsanalyse des Konzerns abgebildet. In einem Wesentlichkeitsanalyse-Workshop wurden dabei die Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffend „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ strukturiert bewertet und die Standpunkte der Konzernvertretung in der Folge in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.

Die darüber hinausgehende Einbindung der Interessenträger:innen wird im Kapitel SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen, beschrieben.

Für die Bewertung der Risiken und Chancen wurde der Zeithorizont festgelegt, bevor eine quantitative Bewertung nach Weiterverwendbarkeit von Ressourcen und/oder Verlässlichkeit in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und/oder Einfluss auf das zukünftige EBIT vorgenommen wurde. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Die Nachhaltigkeitsrisiken wurden im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses von den Expert:innen anhand der einzelnen Bewertungskategorien bewertet. Anhand dieser Bewertung ergab sich eine Kennzahl, die den Grad der Wesentlichkeit des einzelnen Themas beschreibt.

Es wurde ein Schwellenwert von 0,6 festgelegt, der sich aus der quantitativen Bewertung anhand der beschriebenen Kriterien auf einer Skala von 0–1 ergab. Ist das Ergebnis der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit oder der finanziellen Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspektes größer als oder gleich dem Schwellenwert, so wurde dieser als wesentlich für die Energie AG eingestuft.

Die vorläufigen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden vom ESG-Lenkungsausschuss und dem Vorstand überprüft und validiert, woraus sich die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen des Konzerns ergaben, die den Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS in der Energie AG bilden. Die Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse liefern die einzelnen IROs. Diese werden durch die dezentralen Geschäftsbereiche bewertet und an das Konzernrisikomanagement übermittelt. Gemäß den Vorgaben für das interne Kontrollsystem werden die eingegebenen Bewertungen einerseits auf Vollständigkeit und andererseits auf einen konzerneinheitlichen Standard hin überprüft.

Das Konzernrisikomanagement war im gesamten Prozess der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse involviert. Zur Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit und der finanziellen Wesentlichkeit wurden Skalen erstellt, welche als Basis für die Bewertung durch die Geschäfts- und Servicebereiche dienten. Die bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden durch das Konzernrisikomanagement analysiert und die finanziellen Risiken und Chancen mit dem laufenden Risikomanagement abgestimmt.

IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeits­erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

BP-1

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

BP-2

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

GOV-2

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

GOV-5

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-2

In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

E1 – Klimawandel

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

E1-1

Übergangsplan für den Klimaschutz

Übergangsplan für den Klimaschutz

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

E1-2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

E1-4

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1-5

Energieverbrauch und Energiemix

Energieverbrauch und Energiemix

E1-6

Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen

Treibhausgas-Bruttoemissionen der Kategorien Scope-1, -2 und -3 sowie Treibhausgas-Gesamtemissionen

E1-9

Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

E4-1

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E4-2

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E4-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E4-4

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-1

Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-2

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-3

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-4

Ressourcenzuflüsse

Ressourcenzuflüsse

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S1-1

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

S1-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug auf Auswirkungen

S1-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

S1-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

S1-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

S1-6

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens

S1-7

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

S1-9

Diversitätskennzahlen

Diversitätskennzahlen

S1-11

Soziale Absicherung

Soziale Absicherung

S1-13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

S1-14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

S1-15

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

S1-17

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

S2-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

S2-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

S2-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S4-1

Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

S4-2

Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen

Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen

S4-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können

S4-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

G1 – Unternehmensführung

Indikator Angabepflicht Angabepflicht Seite

ESRS 2 GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

G1-3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

G1-4

Korruptions- oder Bestechungsfälle

Korruptions- oder Bestechungsfälle

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen
EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

 

SFDR-
Referenz

 

Säule-3-
Referenz

 

Benchmark-
Verordnungs-
Referenz

 

EU-Klimagesetz-
Referenz

ESRS 2 GOV-1 21-d:
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

 

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ESRS 2 GOV-1 21-e:
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind

 

 

 

 

 

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ESRS 2 GOV-4 30:
Erklärung zur Sorgfaltspflicht

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-i:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-ii:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-iii:
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-iv:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

 

 

 

 

 

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ESRS E1-1 14:
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

 

 

 

 

 

 

 

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ESRS E1-1 16-g:
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind

 

 

 

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ESRS E1-4 34:
THG-Emissionsreduktionsziele

 

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ESRS E1-5 38:
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

 

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ESRS E1-5 37:
Energieverbrauch und Energiemix

 

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ESRS E1-5 40–43:
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren

 

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ESRS E1-6 44:
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

 

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ESRS E1-6 53–55:
Intensität der THG-Bruttoemissionen

 

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ESRS E1-7 56:
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate

 

 

 

 

 

 

 

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ESRS E1-9 66:
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken

 

 

 

 

 

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ESRS E1-9 66-a:
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem undchronischem physischem Risiko
ESRS E1-9 66-c:
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden

 

 

 

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ESRS E1-9 67-c:
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen

 

 

 

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ESRS E1-9 69:
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

 

 

 

 

 

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ESRS E2-4 28:
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

 

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ESRS E3-1 9:
Wasser- und Meeresressourcen

 

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ESRS E3-1 13:
Spezielles Konzept

 

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ESRS E3-1 14:
Nachhaltige Ozeane und Meere

 

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ESRS E3-4 28-c:
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

 

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ESRS E3-4 29:
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten

 

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ESRS 2 SBM-3 – E4 16-a-i:
Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS 2 SBM-3 – E4 16-b:
Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung

 

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ESRS 2 SBM-3 – E4 16-c:
Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten auswirken

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS E4-2 24-b:
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

 

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ESRS E4-2 24-c:
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

 

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ESRS E4-2 24-d:
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung

 

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ESRS E5-5 37-d:
Nicht recycelte Abfälle

 

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ESRS E5-5 39:
Gefährliche und radioaktive Abfälle

 

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ESRS 2 SBM-3 – S1-14-f:
Risiko von Zwangsarbeit

 

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ESRS 2 SBM-3 – S1-14-g:
Risiko von Kinderarbeit

 

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ESRS S1-1 20:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

 

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ESRS S1-1 21:
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

 

 

 

 

 

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ESRS S1-1 22:
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS S1-1 23:
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS S1-3 32-c:
Bearbeitung von Beschwerden

 

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ESRS S1-14 88-b und -c:
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle

 

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ESRS S1-14 88-e:
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

 

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ESRS S1-16 97-a:
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

 

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ESRS S1-16 97-b:
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS S1-17 103-a:
Fälle von Diskriminierung

 

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ESRS S1-17 104-a:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS 2 SBM-3 – S2 11-b:
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

 

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ESRS S2-1 17:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS S2-1 18:
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

 

x

 

 

 

 

 

 

ESRS S2-1 19:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S2-1 19:
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

 

 

 

 

 

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ESRS S2-4 36:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

 

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ESRS S3-1 16:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte

 

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ESRS S3-1 17:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S3-4 36:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

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ESRS S4-1 16:
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

 

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ESRS S4-1 17:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S4-4 35:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

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ESRS G1-1 10-b:
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

 

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ESRS G1-1 10-d:
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

 

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ESRS G1-4 24-a:
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

 

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ESRS G1-4 24-b:
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

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Infolge der Bewertung der Wesentlichkeit wurden folgende Themen als nicht wesentlich identifiziert: E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und S3 Betroffene Gemeinschaften.

Für die Definition von Berührungspunkten und die Bewertung der Themen aus E2 Umweltverschmutzung wurden die seitens der EU-Gesetzgebung vorgegebenen Listen mit Schwellenwerten herangezogen. Die Energie AG berichtet über das Thema E2 Umweltverschmutzung nicht, da kein Wert aus der vorgegebenen Liste den Grenzwert überschreitet. Eine genaue Analyse dieser Grenzwerte wurde im Rahmen des Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ durchgeführt.

Die Energie AG berichtet zum gesamten Themenblock E3 Wasser- und Meeresressourcen nicht, da teilweise keine Berührungspunkte identifiziert wurden (sämtliche Punkte betreffend Meeresressourcen) bzw. die Punkte Wasserverbrauch und -entnahme sowie Ableitung von Wasser aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken als nicht wesentlich eingestuft wurden. Der Wasserverbrauch von Endverbraucher:innen, die von der Energie AG versorgt werden, wurde im Bereich S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, mitbewertet.

Die Energie AG hat zum gesamten Themenblock S3 Betroffene Gemeinschaften nicht zu berichten, da alle Subthemen aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht wesentlich sind. Einige Subthemen wurden durch andere „Longlist“-Themen wie E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme und S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen abgedeckt.