Geschäftsbericht 2024/25 Berichtsarchiv

Governance

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vorstand

Zusammensetzung und Diversität des Vorstands

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich besteht aus drei Mitgliedern. Er setzte sich im Geschäftsjahr 2024/25 zu 100 % aus männlichen Mitgliedern zusammen. Das Durchschnittsalter der Vorstandsmitglieder beträgt rund 55 Jahre, wobei das jüngste Mitglied des Vorstands 45 und das älteste Mitglied 64 Jahre alt ist. Ab Januar 2026 wird ein Vorstandsmitglied weiblich sein.

Kommerzialrat (KommR) Dr. Leonhard SCHITTER, MA

Chief Executive Officer (CEO), Vorstandsvorsitzender

geb. 16.10.1967; Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften, Masterstudium Europäische Energiewirtschaft. 2023 Eintritt in die Energie AG und Bestellung zum CEO mit Wirkung zum 01.01.2023. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2027.

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Leonhard Schitter: Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied,
Stellvertreter des Vorsitzenden

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied

Organmandate in anderen Organisationen:

Leonhard Schitter: Organmandate in anderen Organisationen

Gesellschaft

 

Funktion

Oesterreichs Energie

 

Vizepräsident

Verbund Hydro Power GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Industriellenvereinigung

 

Mitglied Bundesvorstand

Industriellenvereinigung OÖ

 

Vorstandsmitglied

Wirtschaftskammer Oberösterreich

 

Spartenvertreter im Wirtschaftsparlament, Sparte Industrie

Rat für Forschung und Technologie

 

Mitglied

Energieinstitut an der Johannes-Kepler-Universität Linz

 

1. Vizepräsident

OÖ Energiesparverband

 

Vorstandsmitglied

Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen

 

Mitglied

Kommerzialrat (KommR) Mag. Dr. Andreas KOLAR

Chief Financial Officer (CFO), Mitglied des Vorstands

geb. 05.07.1961; Studium der Betriebswirtschaftslehre, Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. 1997 Eintritt in die Energie AG; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 01.01.2012. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.12.2025.

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Andras Kolar: Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied,
Stellvertreter des Vorsitzenden

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied,
2. Stellvertreter des Vorsitzenden

Organmandate in anderen Organisationen:

Andras Kolar: Organmandate in anderen Organisationen

Gesellschaft

 

Funktion

Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen

 

Mitglied

Im Geschäftsjahr 2025/26 wird es zu einem Wechsel in der Unternehmensleitung kommen. KommR Mag. Dr. Andreas Kolar wird nach langjähriger Tätigkeit in der Energie AG zum Ende des Kalenderjahres 2025 in den Ruhestand treten. Seine Nachfolgerin in der Funktion des Finanzvorstandes, Mag.a Eva Schinkinger, wurde am 27.03.2025 vom Aufsichtsrat der Energie AG mit Wirkung zum 01.01.2026 bestellt.

Dipl.-Ing. Alexander KIRCHNER, MBA

Chief Technology Officer (CTO), Mitglied des Vorstands

geb. 08.11.1979; Diplomstudium „Industrieller Umweltschutz und Verfahrenstechnik“, Professional MBA „Controlling and Finance“. 2024 Eintritt in die Energie AG und Bestellung zum Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 01.08.2024. Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.07.2029.

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften:

Alexander Kirchner: Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften

Gesellschaft

 

Funktion

Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Netz Oberösterreich GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender

Ennskraftwerke AG

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

 

Aufsichtsratsmitglied

Salzburg Netz GmbH

 

Aufsichtsratsmitglied

Organmandate in anderen Organisationen:

Alexander Kirchner: Organmandate in anderen Organisationen

Gesellschaft

 

Funktion

CEWEP-Confederation of European Waste-to-Energy Plants

 

Vizepräsident Österreich

TÜV Österreich

 

Verwaltungsrat

Arbeitsweise und Geschäftsverteilung des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Energie AG-Konzern nach außen. Der Vorstand als letztverantwortliche Instanz für Nachhaltigkeitsthemen trifft Entscheidungen über die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns sowie über die damit verbundenen Ziele und wesentlichen Maßnahmen. Das Thema Nachhaltigkeit und somit die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wird durch die Holdingeinheit Konzernstrategie koordiniert und in Abstimmung mit den Konzernbereichen weiterentwickelt.

Neben dem österreichischen Aktiengesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Satzung sind für den Vorstand und den Aufsichtsrat die jeweiligen Geschäftsordnungen die Grundlage ihres Handelns. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder, die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie Geschäfte, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, geregelt. Die Geschäftsordnungen der Tochtergesellschaften bauen auf der Geschäftsordnung für den Vorstand auf und enthalten inhaltsgleiche bzw. ähnliche Regelungen. Die Geschäftsverteilung des Vorstands, welche vom Aufsichtsrat genehmigt ist, legt die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands, fest.

Zugang zu Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeit des Vorstands

Die Mitglieder des Vorstands der Energie AG verfügen über Ausbildungen in Wirtschafts-, Rechts- und Umweltwissenschaften sowie über langjährige Führungserfahrung in für ESG relevanten Bereichen wie Energie-, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Projektentwicklung und Anlagenbau. Auf dieser Grundlage bringen sie ein hohes Maß an fachlicher und praxisorientierter Kompetenz in nachhaltigkeitsrelevante Entscheidungsprozesse ein.

Das Wissen wird kontinuierlich durch aktive Teilnahme an Fachgremien, regelmäßigen Austausch innerhalb der konzerninternen Nachhaltigkeitsorganisation sowie die laufende Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit aktualisiert. Dadurch ist sichergestellt, dass der Vorstand wesentliche ökologische, soziale und Governance-bezogene Risiken, Chancen und Auswirkungen systematisch erkennen, bewerten und verantwortungsvoll steuern kann.

Die Vorstandsmitglieder der Energie AG verfügen außerdem über vielfältige Erfahrungen im Zusammenhang mit den relevanten Sektoren, Produkten und geografischen Standorten des Unternehmens.

Aufsichtsrat

Zusammensetzung und Diversität des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Dieses Gremium besteht aus mindestens sechs und höchstens 20 (derzeit 14) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) sowie den im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen, derzeit sieben). Die Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter:innen) werden rollierend von der Hauptversammlung gemäß § 87 Aktiengesetz (AktG) gewählt.

Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen erfolgt gemäß § 110 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) sowie gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat (AR-VO).

Gemäß § 86 Abs 7 AktG müssen dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, wobei auf jeweils ganze Zahlen ab- bzw. aufzurunden ist. Das bedeutet für den Aufsichtsrat der Energie AG Oberösterreich derzeit eine Anzahl von insgesamt mindestens sechs Frauen, wobei aufgrund der Beschlussfassung der Kapitalvertreter:innen die beiden Aufsichtsratskurien (Kapitalvertreter:innen und Arbeitnehmervertreter:innen) diese Quote getrennt zu erfüllen haben.

Die Funktionsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das auf die Wahl bzw. Bestellung folgende vierte Geschäftsjahr beschließt, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht miteingerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Kapitalvertreter:innen

Landesrat KommR Markus ACHLEITNER, Vorsitzender, Aichkirchen
Rechtsanwalt Mag. Stefan LANG, LL.M., 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz
Generaldirektor Dr. Heinrich SCHALLER, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz (ausgeschieden am 17.12.2024)
Generaldirektor Mag. Reinhard SCHWENDTBAUER, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz (seit 17.12.2024)
Stabstellenleiterin Dr. Miriam EDER, MBA, Linz
Vorstandsvorsitzender Mag. Dr. Erich ENTSTRASSER, Innsbruck (ausgeschieden am 27.03.2025)
Direktorin Mag. Dr. Christiane FRAUSCHER, Linz
Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER, MBA, Linz
Generaldirektor Dipl.-Ing. Erich HAIDER, MBA, Linz
Generaldirektor-Stellvertreterin KommR Mag. Michaela KEPLINGER-MITTERLEHNER, Linz
Dr. Elisabeth KÖLBLINGER, Vöcklabruck
Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Michael KRAXNER (seit 27.03.2025)
Vorstandsdirektorin Mag. Kathrin Renate KÜHTREIBER-LEITNER, MBA, Linz
Klubobmann LAbg. KommR Ing. Herwig MAHR, Linz
Gertrude SCHATZDORFER-WÖLFEL, Zipf
Thomas Peter STADLBAUER, MSc MBA MPA, Linz

Der Vorsitzende des höchsten Kontrollorgans, Landesrat KommR Markus Achleitner, ist keine Führungskraft im Energie AG-Konzern.

Arbeitnehmervertreter:innen
Ing. Peter NEISSL, MBA MSc, Betriebsratsvorsitzender, Hartkirchen
Pamela NEUER, Betriebsratsvorsitzende, Leonding
Edith SCHMID, Betriebsratsvorsitzende, Perg
Ing. Bernhard STEINER, Vorsitzender der Konzernvertretung, Ottensheim
Gerhard STÖRINGER, Zentralbetriebsratsvorsitzender, Zell am Pettenfirst
Christian STROBL, Betriebsratsvorsitzender, Gampern
Andreas WALZER, Betriebsratsvorsitzender, Wels

Arbeitsweise und Geschäftsverteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, zu Sitzungen zusammen und nimmt keine operativen Aufgaben wahr.

Der Aufsichtsrat hat einen ständigen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten besteht aus vier Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden. Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten ist in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Der vom Aufsichtsrat eingerichtete, ständige Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a AktG besteht aus sechs Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden, sowie aus drei Arbeitnehmervertreter:innen, welche gemäß § 32a AR-VO von der Gesamtheit der Arbeitnehmervertreter:innen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit bestellt werden. Dem Prüfungsausschuss muss eine Person angehören, die über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen des Unternehmens und praktische Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen und in der Berichterstattung verfügt (Finanzexpert:in). Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses ist in § 92 Abs. 4a AktG bzw. in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Gemäß § 75 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Da die Energie AG Oberösterreich der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt, werden dabei die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes eingehalten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats trifft nach herrschender Ansicht gegenüber der Gesellschaft eine Treue- und Loyalitätspflicht, die das Wohl des Unternehmens gegenüber möglichen anderen Interessen in den Vordergrund stellt. Der Aufsichtsrat hat sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten und bei seinem Handeln stets das Unternehmensinteresse als oberste Leitschnur zu beachten.

Vor der Wahl haben die vorgeschlagenen Personen der Hauptversammlung ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Mitarbeiter:innen werden durch Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat vertreten.

Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedarf der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.

Zugang zu Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeit des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen in den für die Energie AG relevanten Nachhaltigkeitsbereichen wie beispielsweise Umweltschutz, Energieversorgung, Schaffung eines guten Arbeitsumfelds sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit.

Die Mitglieder vertiefen und entwickeln ihre Kompetenzen zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten kontinuierlich weiter. Bereits im Geschäftsjahr 2023/24 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands seitens der Energie AG die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung geboten, um ihre Kenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit weiter auszubauen.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Energie AG verfügen über Erfahrungen im Zusammenhang mit den relevanten Sektoren, Produkten und geografischen Standorten des Unternehmens.

Das fundierte Fachwissen und die laufende Information über aktuelle Entwicklungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Überwachung und das Management von Nachhaltigkeitsthemen im Energie AG-Konzern und die daraus resultierenden Auswirkungen, Risiken und Chancen. Der Gesamtaufsichtsrat oder der Aufsichtsratsvorsitzende können zu einzelnen Beschlussgegenständen Sachverständige hinzuziehen.

Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder

 

 

2024/25
Kopfzahl

 

2023/24
Kopfzahl

 

Vergleich
±%

Anzahl der Mitglieder im Management

 

3

 

3

 

0,0

Anzahl der Mitglieder in Aufsichtsgremien

 

21

 

21

 

0,0

Gesamt

 

24

 

24

 

0,0

Geschlechtervielfalt

 

 

2024/25
Kopfzahl

 

2023/24
Kopfzahl

 

Vergleich
±%

Männlich

 

16

 

16

 

0,0

Weiblich

 

8

 

8

 

0,0

Sonstige

 

0

 

0

 

Nicht angegeben

 

0

 

0

 

Gesamtzahl der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane

 

24

 

24

 

0,0

 

 

in %

 

in %

 

±%-Punkte

Männlich

 

66,7

 

66,7

 

0,0

Weiblich

 

33,3

 

33,3

 

0,0

Sonstige

 

0,0

 

0,0

 

Nicht angegeben

 

0,0

 

0,0

 

Geschlechtervielfalt1)

 

50,0

 

50,0

 

0,0

1)

Diese Kennzahl wird als Verhältnis der weiblichen zu den männlichen Mitgliedern im Vorstand und Aufsichtsrat definiert. Die Geschlechtervielfalt beträgt 50 %, da es acht weibliche und sechzehn männliche Personen gibt (8/16).

Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf die Aufsicht über das Verfahren zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Aufsichtsrat als Letztverantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Nachhaltigkeitserklärung unterzieht die Nachhaltigkeitserklärung des Geschäftsjahres 2024/25 einer unabhängigen, freiwilligen, externen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, befasst sich mit strategisch relevanten Nachhaltigkeitsaspekten sowie mit den nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen und berichtet darüber gemäß § 96 AktG an die Hauptversammlung.

Die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde im Auftrag des Aufsichtsrats durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH in Form einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) geprüft.

Der Gesamtvorstand ist für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig.

Im Rahmen des konzernweiten Strategie- und Organisationsprojekts „LOOP“ wurden im Geschäftsjahr 2022/23 sowohl organisatorische als auch inhaltliche Weichen gestellt, um die Umsetzung der CSRD innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Zur operativen Umsetzung wurde im Dezember 2023 das Projekt „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ initiiert und planmäßig im Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte die Integration der im Projekt etablierten Rollen und Strukturen in die Linienorganisation der Energie AG.

Neben der Implementierung des ESG-Nachhaltigkeitsmanagements in die Konzernstrategie und des ESG-Datenmanagements für S- und G-Themen in die Holdingeinheit Controlling und Risikomanagement bzw. für E-Themen in die Holdingeinheit Technisches Management sind weitere Organisationseinheiten eng eingebunden.

Um den laufenden Austausch zwischen Holding und Geschäfts- und Servicebereichen im Zusammenhang mit ESG-Themen sicherzustellen, wurde die ESG-Partner:innen-Plattform mit den – bereits in allen Konzernbereichen etablierten ESG-Partner:innen – eingerichtet.

Als beratende Gremien für den Vorstand wurden der ESG-Lenkungsausschuss und das ESG-Lab zur Entscheidungsvorbereitung auf Holdingebene konzipiert und erforderliche Schnittstellen definiert.

Die Erhebung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wird von den operativen Gesellschaften durchgeführt. Die konzernweite Konsolidierung obliegt der Holdingeinheit Controlling und Risikomanagement.

Konzernstruktur Energie AG (Organigramm)

Neben der bereits im Geschäftsjahr 2023/24 für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands angebotenen Weiterbildungsveranstaltung zu ESG-Themen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 den in die ESG-Organisation involvierten Personen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten rund um Nachhaltigkeitsthemen zur Verfügung gestellt. Auch alle Führungskräfte des Konzerns konnten im Zuge des entwickelten ESG-Schulungskonzepts ein spezifisches Weiterbildungsangebot zum Thema „Sustainable Leadership“ wahrnehmen. Darüber hinaus wurde der Belegschaft der Energie AG die Teilnahme an einem „Aktionstag Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ sowie die Weiterbildung mittels eines E-Learning-Moduls zu Grundlagen des ESG-Managements ermöglicht.

Die Governance-Struktur des Energie AG-Konzerns beruht auf Beschlüssen der Organe, Satzungen, Geschäftsordnungen sowie konzernweit geltenden Richtlinien. Konzernrichtlinien legen verbindliche Steuerungsmaßnahmen sowie einheitliche Rahmenbedingungen, Regelungen für spezifische Sachverhalte und standardisierte Strukturen oder Prozesse für den jeweils definierten Geltungsbereich fest. Die Konzernrichtlinie „Regeln für die Erstellung und Abänderung von Konzernrichtlinien“ definiert den standardisierten Prüf- und Abstimmungsprozess für alle Konzernrichtlinien der Energie AG. Entwürfe neuer oder geänderter Richtlinien werden den betroffenen Holdingleiter:innen, Geschäftsführer:innen sowie der Konzernvertretung zur Stellungnahme übermittelt. Der Stellungnahmeprozess wird durch ein begleitendes Protokoll nachvollziehbar dokumentiert. Nach Abschluss des Verfahrens werden die finalisierte Richtlinie sowie das Stellungnahmeprotokoll dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Umsetzung der strategischen Ziele im Bereich Nachhaltigkeit wird durch die enge Verknüpfung mit dem strukturierten, jährlichen Strategieprozess sichergestellt. Die Verantwortung für die Umsetzung der ESG-Strategien in den Geschäfts- und Servicebereichen obliegt dabei der jeweiligen Geschäftsführung. Zur Überwachung der Zielerreichung wurde im Geschäftsjahr 2024/25 ein Konzept für eine ESG-Steuerungslogik entwickelt, welches in den kommenden Jahren schrittweise implementiert wird.

GOV-2– Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Führungskräfte der Energie AG wurden über Nachhaltigkeitsaspekte sowie über das Verfahren und das Ergebnis zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens informiert und teilweise in den Wesentlichkeitsprozess eingebunden. Siehe auch IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Der ESG-Lenkungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2024/25 dreimal einberufen und durch das ESG-Management bzw. die verantwortlichen Fachbereiche über aktuelle ESG-Themen informiert. Das ESG-Management berichtete im Berichtszeitraum fünfmal im Rahmen von Vorstandssitzungen an den Vorstand und dieser in der Folge zweimal an den Aufsichtsrat. Im Dezember 2024 wurde der Aufsichtsrat unter anderem über Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte, Kennzahlen und Ziele informiert. Die Berichterstattung an den Vorstand und an den Aufsichtsrat über die ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Basis der aktualisierten ESRS-Wesentlichkeitsanalyse erfolgte im Juni 2025.

Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über die ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt zwei Mal jährlich. Die wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen werden im Rahmen des bereits seit Jahren etablierten, strukturierten Risikomanagement-Prozesses seitens des Risikomanagements vierteljährlich an den Aufsichtsrat berichtet, siehe Anhang zum Konzernabschluss, Chancen- und Risikomanagement. Über die Entwicklungen der im Strategie- und Organisationsprojekt „LOOP“ gesetzten Ziele wird der Aufsichtsrat durch eine quartalsweise Berichterstattung über den quantitativen Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen je Fachbereich informiert. Eine detailliertere Darstellung der Entwicklungen zu den bedeutendsten Kennzahlen wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats jährlich präsentiert.

Eine Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich der Vorstand der Energie AG im Berichtszeitraum befasst hat, ist im Kapitel SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, abgebildet.

Aktionärsstruktur

Die Energie AG Oberösterreich ist eine Aktiengesellschaft und wies im Geschäftsjahr 2024/25 folgende Aktionärsstruktur auf:

Aktionärsstruktur Energie AG (Kreisdiagramm)
Stand per 30.09.2025

GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Im Energie AG-Konzern sind Führungskräfte mit Budgetverantwortung unterhalb des Vorstands der Energie AG Oberösterreich (Vorstände/Geschäftsführer:innen, Holdingleiter:innen und Abteilungsleiter:innen) in das „Management by Objectives“-(MbO-)System einbezogen, siehe S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens, „Management by Objectives“ (MbO). Diese Führungskräfte können aufbauend auf den für das jeweilige Geschäftsjahr fixierten Zielen und den sich aus den Zielbewertungen ergebenden Zielerreichungsgraden jährliche MbO-Prämien (variable Vergütungen) lukrieren. Die konkreten Ausformulierungen der Zielvereinbarungen unterliegen der Vertraulichkeit.

Für die Vorstandsmitglieder der Energie AG Oberösterreich war im Geschäftsjahr 2024/25 weder ein nachhaltigkeitsbezogenes noch ein auf sonstige Kennzahlen ausgerichtetes, monetäres Anreizsystem etabliert. Die Vorstandsmitglieder bekommen ein Fixgehalt. Klimabezogene Kennzahlen (KPIs) wurden in die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls nicht einbezogen. Die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat erhalten eine jährliche Vergütung für ihre Tätigkeit, welche von der Hauptversammlung festgelegt wird und je nach Funktion (Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Mitglied) und Ausschusszugehörigkeit gestaffelt ist. Weiters erhalten die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat für jede Sitzung, an der sie teilnehmen, Sitzungsgeld.

Hinsichtlich der Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Anreizsystemen des Unternehmens wurden im Geschäftsjahr 2023/24 im Zuge der aktuellen Strategie erste Schritte gesetzt und im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterentwickelt. Beispielsweise wurden konkrete, aus der „LOOP“-Strategie 2035 abgeleitete Ziele den verantwortlichen Führungskräften der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand (Geschäftsführung und Holdingleitung; Abteilungsleitung) zugeordnet und als persönliche Ziele im MbO-System verankert.

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich genehmigt und aktualisiert die Bedingungen von Anreizsystemen.

GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Im Zuge des Projekts ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ wurden die einzelnen Schritte und Teilprozesse der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden diese weiterentwickelt und die wesentlichen Prozessrisiken und ESG-Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) ausgearbeitet und dokumentiert. Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sind in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln beschrieben.

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung sich die Kernelemente der Sorgfaltspflicht wiederfinden:

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

 

Abschnitte in der Nachhaltigkeitserklärung

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

 

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Einbindung betroffener Interessenträger: innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

 

GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

 

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

 

E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

 

E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Als Qualitätsanbieter sind für die Energie AG Kundennähe, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abläufe oberstes Gebot. Die Energie AG ist in Österreich vollständig und in Tschechien in zwei Gesellschaften entsprechend dem internationalen Standard für ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

In die Steuerungssysteme des Energie AG-Konzerns (exkl. Segment Tschechien) ist ein integriertes Qualitäts-, Sicherheits- und Umwelt-(QSU-)Managementsystem mit Fokus auf Nachhaltigkeit und größtmögliche Effizienz eingebunden. Als Teil der Due Diligence-Maßnahmen wird die Norm ISO 9001:2015 für Qualitätsmanagementsysteme als konzernweiter Standard angewendet, um die betrieblichen Abläufe und Prozesse effizient zu gestalten, laufend zu verbessern und transparent darzustellen.

Für alle vom Anwendungsbereich umfassten Konzerngesellschaften und Holdingeinheiten ist mindestens ein:e QSU-Ansprechpartner:in nominiert, der/die für die operative Umsetzung des QSU-Managementsystems zuständig ist.

Um die Einhaltung von relevanten Umwelt- und Arbeitssicherheitsanforderungen zu gewährleisten, werden in den nicht zertifizierten Gesellschaften die Erfahrungswerte der Umweltmanagementnormen ISO 14001:2015 und EMAS („Eco Management and Audit Scheme“) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß ISO 45001:2018 aus den bereits zertifizierten Gesellschaften als nützliche Leitlinien unterstützend herangezogen.

Das integrierte QSU-Managementsystem sorgt durch aktives Einbeziehen von Führungskräften, Beschäftigten sowie Kund:innen für eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungen des Energie AG-Konzerns. Die regelmäßige Prüfung mittels interner Audits sowie durch unabhängige, externe, entsprechend akkreditierte Zertifizierungsorganisationen gewährleistet beste Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie optimale Abläufe für Kund:innen und Partner:innen. Das hohe Niveau des QSU-Managementsystems wurde durch ein Überwachungsaudit von 19.03.2025 bis 04.07.2025 durch die TÜV Süd Landesgesellschaft Österreich GmbH bestätigt.

Jene Teilbereiche der Energie AG, die diese extern zertifizierten Qualitäts-, Sicherheits-, Umwelt- sowie Gesundheitsmanagementsysteme installiert haben, verfügen über strukturierte Prozesse, in denen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen identifiziert und in weiterer Folge entsprechend verhindert bzw. gemildert werden.

Alle Beschäftigten in Österreich und Norditalien arbeiten in nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015 zertifizierten Gesellschaften. Darüber hinaus existierten entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Segmente noch weitere Zertifizierungen, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 28,72 % der österreichischen und italienischen Mitarbeiter:innen sind in nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 zertifizierten Gesellschaften beschäftigt. Außerdem arbeiten 27,90 % der österreichischen Beschäftigten in nach dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS und 41,31 % der konzernweit Beschäftigten in nach ISO 45001:2018 zertifizierten Bereichen. Für das Segment Umwelt (vormals Segment Entsorgung), in dem 25,81 % der österreichischen Mitarbeiter:innen tätig sind, wurden mit ISO 14001:2015 und EMAS seit 2010 bzw. 2013 zwei zusätzliche und spezifische Normen bzw. Standards etabliert. Siehe S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Das Segment Netz ist nach QS-GNB 200 (Qualitätsanforderungen für Gasnetzbetreiber) und TSM P100 (Technisches Sicherheitsmanagement im Stromnetz) der „Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach“ (ÖVGW) zertifiziert. Dabei handelt es sich um branchenspezifische Anforderungen zur Überprüfung von Gas- bzw. Stromnetzbetreibern hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereichs. Weitere Zertifizierungen der Netz Oberösterreich GmbH (Netz OÖ GmbH) erfolgten nach ISO 9001:2015 und seit dem Geschäftsjahr 2020/21 gemäß ONR 192500:2011 Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen (CSR). Die CSR-Ziele sind eng mit dem QSU-Managementsystem der Netz OÖ GmbH verbunden. Wie beim QSU-Managementsystem wird auch im CSR-Bereich mittels regelmäßiger interner sowie externer Audits die Einhaltung der Norm geprüft und die Zertifizierung aufrechterhalten bzw. erneuert. Darüber hinaus liegt eine Zertifizierung nach ISO 17025:2018 (Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien) vor. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) der Netz Oberösterreich GmbH (Netz OÖ GmbH) im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits gemäß ISO/IEC 27001 überprüft und auf die neue Norm 27001:2022 umgestellt. Die Konformität wurde ohne Auflagen bestätigt. Zusätzlich wurde die Netz OÖ erstmals erfolgreich nach ISO/IEC 27019:2017 zertifiziert. Die Netz OÖ GmbH unterliegt darüber hinaus dem NIS-Gesetz (Netz- und Informationssicherheitsgesetz) mit dem Scope „Sektor Energie für den Betrieb eines Stromverteilernetzes“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich. Dies bildet eine solide Basis für den geplanten Umbau des Energiesystems. Zudem wurde die Netz OÖ GmbH im Geschäftsjahr 2022/23 als erster österreichischer Netzbetreiber nach der ÖVGW QS-GNB 300 (Qualitätsanforderungen für Gasnetzbetreiber zur Brennwertermittlung) zertifiziert.

Das Segment Umwelt ist im Bereich Qualität (ISO 9001:2015), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISO 45001:2018), Umwelt (ISO 14001:2015) sowie als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) basierend auf der Regelung zu Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) zertifiziert. Bereits seit 2013 hat die Umwelt Service GmbH als erstes österreichweit tätiges Entsorgungsunternehmen für alle Standorte die EMAS-Zertifizierung (Verordnung [EG] Nr. 1221/2009) in der geltenden Fassung umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Umwelt Service GmbH nach EU-VO-Nr.333/2011 (Abfallende-Verordnung Schrott für die Standorte Ötztal und Timelkam), SURE („Sustainable Resources Verification Scheme“), RAL-Gütezeichen (für die Rückproduktion von Kühlgeräten in Timelkam) sowie nach ISO 14024:2018 (Ressourcenpotenzial für die Rückproduktionsanlage von Kühlgeräten in Timelkam) zertifiziert. Die WDL-WasserdienstleistungsGmbH (WDL GmbH) unterliegt ebenfalls dem NIS-Gesetz mit dem Scope „Bereiche Wassergewinnung und leitungsgebundene Wasserverteilung“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich.

Die tschechischen Gesellschaften befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des Konzern-QSU-Managementsystems der Energie AG. Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften im Segment Tschechien sind die zwei tschechischen Gesellschaften ČEVAK a.s. und VaK Beroun a.s. nach den internationalen Normen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 zertifiziert. Damit arbeiten knapp über zwei Drittel der tschechischen Beschäftigten in nach Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagementsystem-Normen zertifizierten Gesellschaften.

Der Geschäftsbereich Erzeugung ist im Bereich Qualität (ISO 9001:2015) zertifiziert. Darüber hinaus ist der Kraftwerksstandort Timelkam im Bereich Umwelt (ISO 14001:2015) zertifiziert und erfüllt die jährliche Umwelterklärung die Anforderungen der EMAS-Verordnung. Dass im Geschäftsbereich Erzeugung nachhaltige Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt wird, wird durch eine SURE-Zertifizierung („Sustainable Resources Verification Scheme“) sichergestellt. Die Erzeugung unterliegt außerdem dem NIS-Gesetz mit dem Scope „Betrieb der Gas- und Dampfturbinenanlage am Standort Timelkam/Betriebsführung der Gas- und Dampfturbinenanlage Timelkam“ und erfüllt die damit verbundenen Anforderungen nachweislich. Darüber hinaus betreibt die Erzeugung für ihren Verantwortungsbereich ein Managementsystem nach ISO 27001:2022, welches ständig weiterentwickelt, jedoch nicht extern zertifiziert wird.

Die Netz OÖ GmbH sowie die Abteilungen IT und Digitalisierung und Telco (ehemalige Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH (Telekom GmbH)) der Energie AG Oberösterreich Services und Digital Solutions GmbH (Services und Digital Solutions GmbH) sind zusätzlich nach der Informationstechnologie-Sicherheitstechniknorm ISO 27001:2013 bzw. 27001:2022 zertifiziert.

Zertifizierungen der Energie AG 2024/2025 (Grafik)
1) Die tschechischen Gesellschaften ČEVAK a.s. und VaK Beroun a.s. sind nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 45001:2018 zertifiziert.
2) Exkl. Energie AG Oberösterreich Trading GmbH (Trading GmbH) und Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH (Vertrieb GmbH).
3) Kraftwerksstandort Timelkam.
4) Umwelt Service GmbH.
5) inkl. WDL GmbH.
6) WDL GmbH und Energie AG Südtirol Umwelt Service GmbH (Südtirol Umwelt Service GmbH).
7) Abteilung IT und Digitalisierung sowie Abteilung Telco der Services und Digital Solutions GmbH.

ISO 27001:2013, ISO 27019:2017, TSM P100, ÖVGW QS-GNB 200, ÖVGW QS-GNB 300, ISO 17025:2018, RAL-Gütezeichen, ISO 14024:2018 und SURE werden gesondert und nicht im Rahmen der QSU-Matrixzertifizierung auditiert bzw. zertifiziert.

Das Governance-Risk-Compliance-(GRC-)-Management-Tool ist nach der Implementierung im Geschäftsjahr 2019/20 im geplanten Umfang in Verwendung. Die Prozesse der Konzerngesellschaften (mit Ausnahme des Segments Tschechien) sind inkl. Erfolgsfaktoren in diesem GRC-Management-Tool abgebildet. Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 werden sowohl die internen als auch externen Audits mit der dazugehörigen Maßnahmenverfolgung über dieses Werkzeug bearbeitet.

GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aufgrund der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für das unternehmerische Handeln wurden ESG-Aspekte in die Risikosteuerung integriert. Mittels des konzernweiten Risikomanagementsystems werden potenzielle Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und gesteuert.

Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde die gemäß ESRS geforderte doppelte Wesentlichkeitsanalyse von den Geschäfts- und Servicebereichen in Zusammenarbeit mit dem Konzernrisikomanagement durchgeführt. Die Bewertung der einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte dezentral durch die jeweiligen Geschäfts- und Servicebereiche. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Analyse zentral im Rahmen von Workshops durchgeführt wurde, stellt dies einen weiteren Entwicklungsschritt in Richtung Integration in die Linienorganisation dar.

Die identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken wurden mit einem konzernweit einheitlichen Bewertungsschema bewertet. Eine Nettodarstellung dieser Auswirkungen, Chancen und Risiken wurde erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung bzw. Minimierung der negativen Auswirkungen wurden eingeleitet.

Der Wesentlichkeitsanalyseprozess nach dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ gemäß den neuen ESRS-Vorgaben wird im Kapitel IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, detailliert erläutert. Weitere Informationen zum konzernweiten Risikomanagement sowie zu den Chancen und Risiken der Energie AG finden sich im Konzernlagebericht, Risiko- und Chancenlage, und im Anhang zum Konzernabschluss, Chancen- und Risikomanagement.

Die Nachhaltigkeitserklärung wird im Rahmen eines Stellungnahmeprozesses auf Holdingebene begutachtet, bevor sie dem Vorstand zur Unterfertigung vorgelegt wird.

Bzgl. des verwendeten Ansatzes zur Risikobewertung einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken siehe Kapitel Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen folgende Risiken: Einerseits könnte die Berichterstattung unvollständig sein, wenn nicht alle wesentlichen Themen korrekt identifiziert wurden und im Umkehrschluss besteht auch das mögliche Risiko, dass Themen berichtet werden, die nicht wesentlich sind. Andererseits besteht das Risiko, dass fehlerhafte Daten einfließen, wodurch Berichtsinhalte nicht sachgerecht bzw. nicht korrekt dargestellt werden könnten.

Für die Erstellung der ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde im Berichtszeitraum ein zentraler Kernprozess inklusive der dazugehörigen Risiken und Kontrollen im internen Kontrollsystem (IKS) der Energie AG verankert und dokumentiert. Auf Basis dieses Hauptprozesses wurden Teilprozesse abgeleitet und im IKS der Energie AG implementiert.

Zur Minimierung der identifizierten Prozessrisiken wurden im IKS ESG-Kontrollen implementiert. Alle dokumentierten Kontrollen entsprechen den konzerninternen Vorgaben eines standardisierten IKS (Vier-Augen-Prinzip, Vertretungsregelung, Kontrollnachweis).

Das Management der Energie AG trägt die Verantwortung für die Verankerung einer verlässlichen und regelkonformen Nachhaltigkeitsberichterstattung im IKS der Energie AG. Die Verantwortlichkeiten für die Erhebung, Aufbereitung und Validierung der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen sind konzernweit über eine integrierte ESG-Partner:innen-Plattform geregelt. Diese Plattform gewährleistet die strukturierte Einbindung aller involvierten Fachbereiche und ist sowohl im IKS als auch im dafür vorgesehenen System der Energie AG organisatorisch und systemseitig abgebildet. Durch diese Struktur wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Risikobewertung sowie die dazugehörigen internen Kontrollmaßnahmen wirksam in die maßgeblichen internen Funktionen und Prozesse integriert sind.

Eine regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse, und die damit verbundene Risikobewertung und ihre internen Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Leitungs- und Aufsichtsorgane wurde in den einschlägigen Funktionen und Prozessen integriert.

Im Zuge der zyklischen IKS-Audits durch die Holdingeinheit Konzernrevision werden auch die ESG-Kontrollen hinsichtlich deren Kontrolldesign und Effektivität geprüft und ab dem Geschäftsjahr 2025/2026 mitauditiert. Die Konzernrevision berichtet im Zuge der zweimal jährlich stattfindenden Prüfungsausschusssitzungen über die Ergebnisse ihrer Prüftätigkeit und über den Zustand und die Wirksamkeit des IKS im Konzern.