Strategie
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Aufbauend auf der im Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, dargestellten Konzernstrategie verfolgt die Energie AG die Dekarbonisierung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel Net-Zero vor 2050 zu erreichen und weiterhin zuverlässige Energieversorgung und Abfallentsorgung zu garantieren. Dadurch sollen nicht nur politische Vorgaben erfüllt, sondern insbesondere die Transformation des Energiesystems aktiv vorangetrieben, Lebensräume bestmöglich geschützt, optimale Finanzierungsoptionen gesichert, unternehmerische Chancen genutzt und den Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen Rechnung getragen werden. Ein detaillierter Übergangsplan für den Klimaschutz befindet sich aktuell im Zuge des konzernweiten Dekarbonisierungsprojekts in Erarbeitung. In diesem Projekt wurde im Geschäftsjahr 2024/25 die Treibhausgasbilanz um den Scope-3 erweitert, sowie ein repräsentatives Basisjahr erhoben und festgelegt. Weiters wurden relevante Emittenten analysiert und mögliche Maßnahmen zum Vorantreiben der Dekarbonisierung untersucht.
Auf der im Projekt vorhandenen Informationsgrundlage wurden bereits vorläufige Reduktionsziele für alle drei Emissions-Scopes definiert, siehe Kapitel E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Für die Ermittlung der Dekarbonisierungsziele wurde das Geschäftsjahr 2021/22 als Basisjahr gewählt, da es unter Berücksichtigung äußerer Einflussfaktoren, z. B. Marktpreise, die für den Betrieb von fossilen GuD-Anlagen entscheidend sind, die repräsentativsten Emissionswerte der Geschäftstätigkeit widerspiegelt. In den Folgejahren führten außergewöhnliche Markt- und Rahmenbedingungen – insbesondere der Ukrainekrieg, die Energiekrise und die schwache Konjunktur – zu nicht typischen Auslastungen und Emissionen, wodurch eine Vergleichbarkeit mit dem langfristigen Durchschnitt eingeschränkt ist.
Aktuell werden die geplanten Maßnahmen geprüft und in Szenarien analysiert, um ihre Umsetzbarkeit und Wirkung zu bewerten. Die Finalisierung des vollständigen Übergangsplans ist für das Geschäftsjahr 2025/26 vorgesehen. Erste Analysen zur Dekarbonisierung der größten Emittenten in Scope-1 und Scope-3 wurden durchgeführt, insbesondere der großen zentralen Anlagen, wie z. B. der Müllverbrennungsanlage in Wels und der hierfür möglichen Dekarbonisierungsoptionen, unter anderem Carbon Capture, Usage and Storage (CCUS). Diese sollen im Geschäftsjahr 2026/27 in konkrete Maßnahmen und mittelfristige Einsparungsziele übernommen werden. Aufgrund ihrer Signifikanz bedarf es aber noch detaillierterer Analysen der jeweiligen Maßnahmen.