Geschäftsbericht 2024/25 Berichtsarchiv

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen
EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

 

SFDR-
Referenz

 

Säule-3-
Referenz

 

Benchmark-
Verordnungs-
Referenz

 

EU-Klimagesetz-
Referenz

ESRS 2 GOV-1 21-d:
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

 

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ESRS 2 GOV-1 21-e:
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind

 

 

 

 

 

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ESRS 2 GOV-4 30:
Erklärung zur Sorgfaltspflicht

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-i:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-ii:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-iii:
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

 

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ESRS 2 SBM-1 40-d-iv:
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

 

 

 

 

 

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ESRS E1-1 14:
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

 

 

 

 

 

 

 

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ESRS E1-1 16-g:
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind

 

 

 

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ESRS E1-4 34:
THG-Emissionsreduktionsziele

 

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ESRS E1-5 38:
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

 

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ESRS E1-5 37:
Energieverbrauch und Energiemix

 

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ESRS E1-5 40–43:
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren

 

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ESRS E1-6 44:
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

 

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ESRS E1-6 53–55:
Intensität der THG-Bruttoemissionen

 

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ESRS E1-7 56:
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate

 

 

 

 

 

 

 

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ESRS E1-9 66:
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken

 

 

 

 

 

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ESRS E1-9 66-a:
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem undchronischem physischem Risiko
ESRS E1-9 66-c:
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden

 

 

 

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ESRS E1-9 67-c:
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen

 

 

 

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ESRS E1-9 69:
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

 

 

 

 

 

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ESRS E2-4 28:
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

 

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ESRS E3-1 9:
Wasser- und Meeresressourcen

 

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ESRS E3-1 13:
Spezielles Konzept

 

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ESRS E3-1 14:
Nachhaltige Ozeane und Meere

 

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ESRS E3-4 28-c:
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

 

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ESRS E3-4 29:
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten

 

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ESRS 2 SBM-3 – E4 16-a-i:
Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben

 

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ESRS 2 SBM-3 – E4 16-b:
Wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung

 

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ESRS 2 SBM-3 – E4 16-c:
Tätigkeiten, die sich auf bedrohte Arten auswirken

 

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ESRS E4-2 24-b:
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

 

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ESRS E4-2 24-c:
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

 

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ESRS E4-2 24-d:
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung

 

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ESRS E5-5 37-d:
Nicht recycelte Abfälle

 

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ESRS E5-5 39:
Gefährliche und radioaktive Abfälle

 

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ESRS 2 SBM-3 – S1-14-f:
Risiko von Zwangsarbeit

 

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ESRS 2 SBM-3 – S1-14-g:
Risiko von Kinderarbeit

 

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ESRS S1-1 20:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

 

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ESRS S1-1 21:
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

 

 

 

 

 

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ESRS S1-1 22:
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

 

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ESRS S1-1 23:
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen

 

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ESRS S1-3 32-c:
Bearbeitung von Beschwerden

 

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ESRS S1-14 88-b und -c:
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle

 

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ESRS S1-14 88-e:
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

 

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ESRS S1-16 97-a:
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

 

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ESRS S1-16 97-b:
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

 

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ESRS S1-17 103-a:
Fälle von Diskriminierung

 

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ESRS S1-17 104-a:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS 2 SBM-3 – S2 11-b:
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

 

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ESRS S2-1 17:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

 

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ESRS S2-1 18:
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

 

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ESRS S2-1 19:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S2-1 19:
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

 

 

 

 

 

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ESRS S2-4 36:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

 

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ESRS S3-1 16:
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte

 

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ESRS S3-1 17:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S3-4 36:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

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ESRS S4-1 16:
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

 

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ESRS S4-1 17:
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

 

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ESRS S4-4 35:
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

 

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ESRS G1-1 10-b:
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

 

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ESRS G1-1 10-d:
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

 

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ESRS G1-4 24-a:
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

 

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ESRS G1-4 24-b:
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

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Infolge der Bewertung der Wesentlichkeit wurden folgende Themen als nicht wesentlich identifiziert: E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen und S3 Betroffene Gemeinschaften.

Für die Definition von Berührungspunkten und die Bewertung der Themen aus E2 Umweltverschmutzung wurden die seitens der EU-Gesetzgebung vorgegebenen Listen mit Schwellenwerten herangezogen. Die Energie AG berichtet über das Thema E2 Umweltverschmutzung nicht, da kein Wert aus der vorgegebenen Liste den Grenzwert überschreitet. Eine genaue Analyse dieser Grenzwerte wurde im Rahmen des Projekts „ESG-Management/CSRD-Umsetzung“ durchgeführt.

Die Energie AG berichtet zum gesamten Themenblock E3 Wasser- und Meeresressourcen nicht, da teilweise keine Berührungspunkte identifiziert wurden (sämtliche Punkte betreffend Meeresressourcen) bzw. die Punkte Wasserverbrauch und -entnahme sowie Ableitung von Wasser aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken als nicht wesentlich eingestuft wurden. Der Wasserverbrauch von Endverbraucher:innen, die von der Energie AG versorgt werden, wurde im Bereich S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, mitbewertet.

Die Energie AG hat zum gesamten Themenblock S3 Betroffene Gemeinschaften nicht zu berichten, da alle Subthemen aufgrund der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht wesentlich sind. Einige Subthemen wurden durch andere „Longlist“-Themen wie E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme und S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen abgedeckt.