2. Änderung von Rechnungslegungs­methoden

2.1 Erstmalig angewendete bzw. geänderte und von der EU übernommene Standards und Interpretationen

Neu anzuwendende, von der EU übernommene geänderte Standards mit Inkrafttreten 1) am 1.1.2022 oder später:

  • IFRS 3 (Amendments: Reference to the Conceptual Framework)
  • IAS 37 (Amendments: Onerous Contracts – Costs of Fulfilling a Contract)
  • IAS 16 (Amendments: Property, Plant & Equipment: Proceeds before Intended Use)
  • Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Cycle (Amendments to IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 and IAS 41)

Die geänderten Standards haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

2.2 Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen

Im Konzernabschluss 2022/2023 wurden folgende, von der EU übernommene Änderungen nicht vorzeitig angewendet:

Inkrafttreten in der EU mit 1.1.2023 oder später:

  • IFRS 17 (Insurance Contracts)
  • IFRS 17 (Amendements: Intitial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information)
  • IAS 1 (Amendments: Disclosure of Accounting Policies)
  • IAS 8 (Amendements: Definition of Accounting Estimates)
  • IAS 12 (Amendments: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction)
  • IAS 12 (Amendments: International Tax Reform – Pillar Two Model Rules)
  • IFRS 16 (Amendments: Lease Liability in a Sale and Leaseback)

Folgende Standards und Interpretationen, Änderungen und Verbesserungen von Standards treten mit 1.1.2024 oder später in Kraft, wobei eine Übernahme durch die Europäische Union derzeit noch nicht erfolgt ist:

  • IAS 1 (Amendments: Classification of Liabilities as Current or Non-current, Deferral of Effective Date)
  • IAS 1 (Amendments: Non-current Liabilities with Covenants)
  • IAS 7, IFRS 7 (Amendments: Supplier Finance Arrangements)
  • IAS 21 (Amendements: Lack of Exchangeability)

Diese Standards werden voraussichtlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet werden.

Folgender Standard ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten, wurde von der EU aber nicht übernommen:

  • IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts)

Bei folgendem Standard wurde das Inkrafttreten auf unbestimmte Zeit verschoben:

  • IFRS 10 und IAS 28 (Amendments: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture)

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

2.3 Sonstige Änderungen

In der Bilanz zum 30.9.2022 wurden unter den langfristigen Schulden unter Punkt "V. Erhaltene Anzahlungen" TEUR 1.849,0 ausgewiesen. Wegen Geringfügigkeit werden langfristige erhaltene Anzahlungen nun nicht mehr gesondert, sondern unter "VI. Übrige langfristige Schulden" ausgewiesen. Die Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst.

Zur Verbesserung der Aussagekraft der Gewinn- und Verlustrechnung und darüber hinaus um die Vergleichbarkeit von Unternehmen derselben Branche zu gewährleisten, werden Ergebnisse aus der Bewertung von Energiederivaten ohne Hedge-Accounting aus dem Portfolio Spark-Spread der Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH (GuD) und der Cogeneration-Kraftwerke Management Oberösterreich GmbH (CMOÖ) in Höhe von EUR 246,2 Mio. in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer gesonderten Position ausgewiesen. Die Änderung der Bilanzierungsmethode erfolgte gemäß IAS 8 retrospektiv durch Anpassung der Vergleichsinformation. Die Umsatzerlöse des Vorjahres in Höhe von EUR 4.002,1 Mio. wurden um EUR 8,4 Mio. auf EUR 3.993,7 Mio. reduziert und die gesonderte Position um EUR 8,4 Mio. erhöht. 

1) 1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.