Gesundheits­schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen wird als wesentlicher Erfolgsfaktor wahrgenommen und durch zielgerichtete Schwerpunktprogramme und interne Kampagnen gefördert.

Nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter:innen können erfolgreich für ein Unternehmen tätig sein. Die Energie AG fördert das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Beschäftigten hinsichtlich Arbeitsqualität und Arbeitssicherheit.

Der Energie AG-Konzern bietet Beschäftigten mit der „Arbeitspsychologischen Serviceline“ kostenlose Beratung und Hilfe bei Konflikten, Stress, Überforderung, Ängsten, Schlafstörungen oder auch persönlichen Krisen (Todesfälle, Krankheiten etc.). Ziel ist, in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch Lösungsansätze für eine eigenverantwortliche Umsetzung zu erarbeiten. Im Rahmen einer von ProMente durchgeführten Seminarreihe „Erste Hilfe für die Seele“ wurden Mitarbeiter:innen dazu ausgebildet, Mitmenschen bei Anzeichen einer psychischen Erkrankung Erste Hilfe leisten zu können.

Durch vorbeugende Maßnahmen und Information werden arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden und die Mitarbeiter:innen im Rahmen des Gesundheitsprojektes „energy@work“ zu einem bewussteren Umgang mit ihrer Gesundheit animiert. Sind bereits Erkrankungen aufgetreten, setzt das Unternehmen Maßnahmen, um die Rehabilitation zu fördern. Das betriebliche Gesundheitsmanagement der Energie AG wurde mit dem Gütesiegel „Betriebliche Gesundheitsförderung bis 2025“ ausgezeichnet (ausgenommen die Segmente Entsorgung und Tschechien).

Zahlreiche Programme tragen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen bei (beispielsweise „gesunde Viertelstunde“, Erste-Hilfe-Kurse, Workshop „Schichtfit-Basis“).

In regelmäßigen Gesundheits-Jour-fixes werden unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung, der Arbeitsmedizin und des Sicherheitsmanagements aktuelle Themen besprochen und Lösungen erarbeitet. Wöchentliche Bewegungsangebote in mehreren Arbeitsstätten fördern das Gesundheitsbewusstsein. Das Betreuungsangebot der Arbeitsmedizin umfasst ausführliche Beratungen in den Sprechstunden sowie Impfaktionen.

Arbeitssicherheit

 

 

Einheit

 

2022/2023

 

2021/2022

 

2020/2021

Arbeitsunfälle

 

Anzahl

 

70

 

69

 

70

Unfallrate

 

 

13,9

 

14,10

 

14,80

Ausfalltage pro Arbeitsunfall

 

Anzahl

 

29,8

 

19,90

 

29,20

LTIF 1)

 

 

 

8,6

 

8,3

 

9,7

Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen

 

Anzahl

 

0

 

0

 

0

Arbeitsstätten- und Baustellenbegehungen 2)

 

Anzahl

 

189

 

157

 

169

1)

Lost-Time-Injury-Frequency-Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden

2)

Arbeitsstätten- und Baustellenbegehungen exkl. Segment Tschechien

Die Energie AG sorgt dafür, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen konzernweit konsequent eingehalten und entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen werden. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden im Konzern (exkl. Segment Tschechien) als Teil der Due-Diligence-Maßnahmen 189 angekündigte und unangekündigte Begehungen von Arbeitsstätten, auswärtigen Arbeitsstellen und Baustellen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen gemeinsam mit den örtlichen Verantwortlichen und/oder mit dem Management des Energie AG-Konzerns durchgeführt (Vorjahr: 157). Büroarbeitsplätze wurden in Bezug auf ergonomische Gestaltung kontrolliert und bei Bedarf nachjustiert, um Erkrankungen des Bewegungsapparates der Mitarbeiter:innen möglichst zu vermeiden.

Insgesamt wurden 70 meldepflichtige Arbeitsunfälle (Vorjahr: 69) registriert, dies entspricht einer Unfallrate von 13,90 ‰ (Vorjahr: 14,10 ‰) (Unfälle pro 1.000 Mitarbeiter:innen)1). Der Unfall-Schweregrad lag bei 29,8 Ausfalltagen pro Arbeitsunfall (Vorjahr: 19,9). Auf eine internationale Kenngröße umgelegt, bedeutet dies eine LTIF (Lost-Time-Injury-Frequency – Unfallhäufigkeitsrate pro 1 Mio. Arbeitsstunden) von 8,6 (Vorjahr: 8,3). Es ereignete sich, so wie im Vorjahr, kein tödlicher Arbeitsunfall.

Ziel der Sicherheitsfachkräfte in Bezug auf Unfallrate und -schwere ist naturgemäß die Zahl 0, wobei größtes Augenmerk auf mögliche Arbeitsunfälle mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem Schweregrad der möglichen Verletzung gelegt wird. Um sich der gewünschten Zahl anzunähern, werden die Mitarbeiter:innen bestmöglich geschult und die Verantwortlichen bei Unterweisungen optimal unterstützt. Ebenso werden Arbeitsplätze und Tätigkeiten ständig evaluiert und die erforderlichen Maßnahmen entsprechend angepasst.

Die Energie AG nimmt die Sicherheit der Arbeitsplätze (bezogen auf mögliche Gefahren und Risiken in und rund um die Gebäude) sehr ernst. Jährlich werden Objektsicherheits­überprüfungen sämtlicher Verwaltungs-, Werkstatt- und Lagergebäude durchgeführt. Auf Basis dieser Befundungen werden Maßnahmen gesetzt, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch vorausschauend potenzielle Gefahren zu unterbinden.

Arbeitsunfälle oder Vorfälle, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, werden gemäß ASchG vom Sicherheitsmanagement untersucht, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint. Daraus werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, wie beispielsweise eine Änderung von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, persönliche Schutzausrüstung oder verstärkte Unterweisungen.

Im gesamten Energie AG-Konzern werden regelmäßig die gesetzlich erforderlichen Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zu Maßnahmen der Gefahrenverhütung durchgeführt. Die Kurzunterweisungen wurden um mehrere Themen erweitert und stehen für die Mitarbeiter:innen online zur Verfügung.

Den österreichischen Mitarbeiter:innen steht ein breites Schulungsangebot zu Arbeitssicherheit zur Verfügung, die im Bedarfsfall auch von Mitarbeiter:innen externer Auftragnehmer im technischen und elektrotechnischen Bereich besucht werden können. Neben Ausbildungen zum Thema „Arbeiten unter Spannung“ und Verfügungserlaubnisberechtigung wurden auch Schulungsblöcke zur Schalt- und Schaltauftragsberechtigung in den Bereichen Nieder- und Hochspannung sowie zu anderen sicherheitsrelevanten Themen, wie z. B. Baustellenabsicherung und Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, abgehalten. Die Energie AG bietet im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit auch E-Learning-Module an, wie beispielsweise Brandschutz, Absturzsicherung und Arbeiten in Behältern.

Die Mitarbeiter:innen werden gemäß ASchG durch die Einbindung von Sicherheitsvertrauenspersonen oder der jeweiligen Belegschaftsvertretung in Themen der Arbeitssicherheit integriert. Die Kommunikation von sicherheitsrelevanten Themen an die Mitarbeiter:innen erfolgt über den Arbeitgeber hierarchisch gemäß der jeweiligen Organisationsstruktur unter Einbindung der Sicherheitsvertrauensperson.

Potenzielle Gefahren werden gemäß § 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von den jeweiligen Frührungskräften bzw. verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bzw. § 23 Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) mit Unterstützung der jeweiligen Sicherheitsfachkraft und den Arbeitsmediziner:innen ermittelt und beurteilt. Dies ist die Basis für die Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung). Das „Handbuch Sicherheit“ von Österreichs Energie dient zur Tätigkeitsevaluierung. Auftretende Missstände bei den laufenden Begehungen gemäß § 77a ASchG werden ebenfalls nach einer Risikomatrix gemäß ISO 45001:2018 bei den österreichischen Gesellschaften (exkl. Segment Entsorgung) bewertet. Die Mitarbeiter:innen bewerten auch ihre Tätigkeiten nach einer Risikomatrix, die das Sicherheitsmanagement in Form von Unterweisungsvorlagen zur Verfügung stellt.

Gefahren oder Risiken werden dem unmittelbaren Vorgesetzten gemeldet. Je nach Bedarf werden weitere Personen (Arbeitgeber, Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner:innen etc.) eingebunden, um diese Gefahren zu identifizieren und Risiken bestmöglich zu minimieren. Den Mitarbeiter:innen stehen ein:e Arbeitsmediziner:in gemäß § 82 ASchG für medizinische Erstberatung zur Verfügung.

Die Energie AG ist gemäß § 8 ASchG und auf Baustellen gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) zur Koordination der Gefahrenverhütung verpflichtet. Für die Energie AG tätige externe Firmen werden über von der Energie AG ausgehende Gefahren informiert (z. B. elektrische Anlagen, hydraulische Gefahren in Wasserkraftwerken, Werksverkehr etc.)

1) 1) Per Stichtag 30.09.2023 inkl. teilkonsolidierte Unternehmen.