Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Kapitalvertreter:innen

Landesrat KommR Markus ACHLEITNER, Vorsitzender, Aichkirchen
Rechtsanwalt Mag. Stefan LANG LL.M., 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz
Generaldirektor Dr. Heinrich SCHALLER, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, Linz
Stabstellenleiterin Dr. Miriam EDER MBA, Linz
Vorstandsvorsitzender Mag. Dr. Erich ENTSTRASSER, Innsbruck
Direktorin Mag. Dr. Christiane FRAUSCHER, Linz
Vorstandsdirektor Mag. Florian HAGENAUER MBA, Linz
Generaldirektor Dipl.-Ing. Erich HAIDER MBA, Linz
Generaldirektor-Stellvertreterin KommR Mag. Michaela KEPLINGER-MITTERLEHNER, Linz
Dr. Elisabeth KÖLBLINGER, Vöcklabruck
Vorstandsdirektorin Mag. Kathrin Renate KÜHTREIBER-LEITNER MBA, Linz
Klubobmann LAbg. Ing. Herwig MAHR, Linz
Gertrude SCHATZDORFER-WÖLFEL, Zipf
Thomas Peter STADLBAUER MSc MBA MPA, Linz

Der Vorsitzende des höchsten Kontrollorgans, Landesrat KommR Markus Achleitner, ist keine Führungskraft im Energie AG-Konzern.

Arbeitnehmervertreter:innen

Mag. Dr. Regina KRENN, Betriebsratsvorsitzende, Steyr (ausgeschieden am 31.12.2022)
Ing. Peter NEISSL MBA MSc, Betriebsratsvorsitzender, Hartkirchen
Edith SCHATZDORFER, Betriebsratsvorsitzende, Pasching
Edith SCHMID, Betriebsratsvorsitzende, Perg (seit 01.01.2023)
Ing. Bernhard STEINER, Vorsitzender der Konzernvertretung, Ottensheim
Gerhard STÖRINGER, Zentralbetriebsratsvorsitzender, Zell am Pettenfirst
Christian STROBL, Betriebsratsvorsitzender, Gampern
Andreas WALZER, Betriebsratsvorsitzender, Wels

Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, zu Sitzungen zusammen.

Der Aufsichtsrat nimmt keine operativen Aufgaben wahr. Er berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs und höchstens zwanzig (derzeit vierzehn) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) sowie den im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen, derzeit sieben). Die Mitglieder des Aufsichtsrats (Kapitalvertreter:innen) werden rollierend von der Hauptversammlung gemäß § 87 AktG gewählt. Vor der Wahl haben die vorgeschlagenen Personen der Hauptversammlung ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das auf die Wahl bzw. Bestellung folgende vierte Geschäftsjahr beschließt, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht miteingerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen erfolgt gemäß § 110 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) sowie gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (AR-VO).

Gemäß § 86 Abs 7 des österreichischen Aktiengesetzes (AktG) müssen dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, wobei auf jeweils ganze Zahlen ab- bzw. aufzurunden ist. Das heißt, dem Aufsichtsrat der Energie AG Oberösterreich müssen insgesamt mindestens sechs Frauen angehören, wobei die Kurie der Kapitalvertreter:innen jährlich für sämtliche Wahlen und Entsendungen im kommenden Geschäftsjahr einer Gesamtbetrachtung widerspricht, sodass die beiden Aufsichtsratskurien (Kapitalvertreter:innen und Arbeitnehmervertreter:innen) diese Quote getrennt zu erfüllen haben.

Der Aufsichtsrat hat derzeit einen ständigen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten besteht aus vier Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden. Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für Vorstandsange­legenheiten die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten ist in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat auch einen ständigen Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a AktG eingerichtet. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Kapitalvertreter:innen, welche durch den Gesamtaufsichtsrat mit Beschluss bestellt werden, sowie aus drei Arbeitnehmervertreter:innen, welche gemäß § 32a AR-VO von der Gesamtheit der Arbeitnehmervertreter:innen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit bestellt werden. Dem Prüfungsausschuss muss eine Person angehören, die über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen des Unternehmens und praktische Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen und in der Berichterstattung verfügt (Finanzexpert:in). Der Gesamtaufsichtsrat bestimmt bei Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses ist in § 92 Abs. 4a AktG bzw. in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt.

Gemäß § 75 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Da die Energie AG Oberösterreich der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt, werden dabei die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes eingehalten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats trifft nach herrschender Ansicht gegenüber der Gesellschaft eine Treue- und Loyalitätspflicht, die das Wohl des Unternehmens gegenüber möglichen anderen Interessen in den Vordergrund stellt. Der Aufsichtsrat hat sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten und bei seinem Handeln stets das Unternehmsinteresse als oberste Leitschnur zu beachten.

Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedarf der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.