Achtung der Menschenrechte

Die Energie AG verpflichtet sich zur uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte in allen Unternehmensbereichen und darüber hinaus in ihrem Einflussbereich. Dabei bezieht sich die Energie AG in ihrem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln auf international anerkannte Grundsätze und Handlungsweisen wie die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Zu seiner Verantwortung zählt der Energie AG-Konzern neben der Wahrung der Menschenrechte auch die Einhaltung der Gesetze und Standards in den Bereichen Umwelt, Compliance und Arbeitsbedingungen. Bei der Einhaltung des Rechts auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit bezieht sich der Energie AG-Konzern auf die in der Europäischen Union (EU) als absolutes Grundrecht anerkannte Menschenwürde und somit auch das Privatrecht. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Meinungsfreiheit referenziert einerseits auf die Charta der Grundrechte der EU (Art 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit) und auf die Europäische Menschrechtskonvention (Art 10 Freiheit der Meinungsäußerung).

Das Wohl aller Menschen im Versorgungsgebiet ist dem Energie AG-Konzern wichtig. Das Unternehmen handelt so, dass im Wirkungsbereich der sicheren und zuverlässigen Versorgung die Grundlagen für dieses Wohlergehen, wirtschaftliches Handeln und Lebensqualität geschaffen werden können.

Die Energie AG erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen und an die geltenden Gesetze und Standards in Bezug auf Menschenrechte halten. Risiken in der vorgelagerten Lieferkette können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten des Energie AG-Konzerns auch außerhalb des direkten Wirkungsbereichs zu fördern, wird in der Beschaffung mit gebührender Sorgfalt vorgegangen. Seit Frühjahr 2022 anerkennen die Bieter bzw. Auftragnehmer der Energie AG (exkl. Segment Tschechien) mit Akzeptanz der allgemeinen Bestellbedingungen auch den „Verhaltenskodex für unsere Auftragnehmer“. In diesem sind unter anderem die Grundsätze zur Menschenwürde festgelegt.

Die Gleichbehandlung wurde als Menschenrechtsthema im direkten Einflussbereich identifiziert, wobei hier kein wesentliches Risiko besteht. Die Anlaufstellen für eine eventuelle Diskriminierung sind wahlweise der Compliance-Beauftragte, der Betriebsrat oder die jeweiligen Vorgesetzten. Im Geschäftsjahr 2022/2023 sind, so wie in den Vorjahren, weder Vorfälle der Diskriminierung über das Hinweisgebersystem gemeldet worden, noch gerichtliche Verfahren anhängig.

Weiterführende Informationen zu Diversität in der Energie AG sind im Kapitel siehe Arbeitnehmer:innen, Verantwortungsvoller Arbeitgeber zu finden.

Die Energie AG toleriert kein diskriminierendes Verhalten und keine ungleiche Behandlung, weder aufgrund von nationaler, sozialer oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Meinung, Alter, Geschlecht noch anderer Merkmale. Die Vielfalt stellt für den Konzern als international tätiges Unternehmen ein wertvolles Potenzial dar. Die Energie AG achtet die Individualität des Einzelnen und verpflichtet sich zu einem toleranten und respektvollen Umgang sowie einer offenen Kommunikation. Dies fördert auch ein Klima der Wertschätzung und des Respekts untereinander und gilt sowohl für alle Mitarbeiter:innen im Unternehmen als auch für alle externen Stakeholder. Verhaltensweisen, die auf einen fairen und vertrauensvollen Umgang miteinander abzielen, werden unterstützt. Konkret wird beispielsweise der Kulturkompass der Energie AG Initiativen fördern, die die Kooperationsbereitschaft und ein partnerschaftliches Zusammenarbeiten stärken.

Eine bewusste oder gezielte Falschinformation wird strikt abgelehnt. Gerade im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Verantwortung ist dem Unternehmen der offene und konstruktive Dialog mit den europäischen, staatlichen, regionalen und kommunalen Verantwortungsträger:innen, Interessensvertretungen, Non-Governmental Organisations (NGOs: privat(rechtlich) organisierte bzw. Nicht-Regierungsorganisationen) und der direkt von den Energie AG-Vorhaben berührten Bevölkerung wichtig.

Die Energie AG agiert stets im Sinne ihres Leitgedankens „Wir denken an morgen“ und ihres neuen Purpose „Wir erschaffen eine fossilfreie Zukunft für unsere Kinder“ und wird auch im Geschäftsjahr 2023/2024 ihr Nachhaltigkeitsengagement anhand von ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten weiterentwickeln.

Linz, am 04. Dezember 2023

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich

Dr. Leonhard Schitter, CEO (Unterschrift)

Dr. Leonhard Schitter MA
CEO

Dr. Andreas Kolar, Mitglied des Vorstands (Unterschrift)

Dr. Andreas Kolar
CFO

Dipl.-Ing. Stefan Stallinger MBA, Mitglied des Vorstands (Unterschrift)

Dipl.-Ing. Stefan Stallinger MBA
COO