5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5.1 Rahmenbedingungen

Das Geschäftsjahr 2022/2023 war von vergleichsweise hohen Zinsen, einer hohen Inflationsrate sowie einer verhaltenen Konjunkturentwicklung geprägt. Die genannten Umstände gehen unter anderem bei der Bewertung von Rückstellungen über Abzinsungssätze sowie bei der Durchführung von Wertminderungstests über Abzinsungssätze und die Planung der künftigen Einzahlungs­überschüsse in den Konzernabschluss ein.

Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom legte für das Kalenderjahr 2023 eine Obergrenze für elektrische Energie in Höhe von EUR 140,00/MWh fest, der im Juni auf EUR 120,00/MWh reduziert wurde. Erlöse über diesen Wert wurden mit einer Abgabe in Höhe von 90 % belegt, wobei bestimmte Investitionen bei der Ermittlung der Obergrenze angerechnet werden konnten.

5.2 Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erforderte die Vornahme von Schätzungen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie Anhangangaben beeinflussen.

Insbesondere bei der Ermittlung von Rückstellungen sowie bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden Einschätzungen und Annahmen getroffen.

Schätzungen und Annahmen betreffen im Bereich der Personalrückstellungen vor allem Zinssätze, Lohn- und Gehaltstrends sowie Fluktuation.

Der zur Ermittlung der Personalrückstellungen herangezogene Gehaltstrend setzt sich aus einer prognostizierten künftigen Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie durchschnittlichen individuellen Lohn- und Gehaltssteigerungen zusammen.

Der Zinssatz zur Abzinsung der Personalrückstellungen wird von einem externen Dienstleister auf Basis von „high quality corporate bonds“ ermittelt, wobei eine Anpassung an die unternehmensinterne Duration erfolgt.

Als Zinssatz zur Abzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen wird ein risikoloser Zinssatz, ermittelt aus Staatsanleihen mit einem AAA-Rating, herangezogen.

Im Zuge der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten sowie Geschäfts- und Firmenwerten werden Schätzungen künftiger Cashflows sowie von Zinssätzen vorgenommen (siehe hiezu Pkt. 5.5.ff).

Die vorgenommenen Einschätzungen können von den sich tatsächlich ergebenden Beträgen abweichen und künftige Konzernabschlüsse beeinflussen. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen von Schätzungsänderungen verweisen wir in Bezug auf Impairment-Tests sowie versicherungsmathematische Parameter auf die Sensitivitätsanalysen.

Folgende Bilanzposten sind wesentlich von Schätzungen beeinflusst:

Buchwerte

 

30.09.2023
TEUR

 

30.09.2022
TEUR

Firmenwerte

 

89.860,6

 

89.725,5

Sachanlagen

 

2.019.276,4

 

1.990.004,0

Beteiligungen

 

370.907,5

 

327.531,7

Langfristige Rückstellungen

 

222.865,2

 

227.730,0

Kurzfristige Rückstellungen

 

39.088,8

 

79.033,5

5.3 Immaterielle Vermögenswerte

Der aus dem Erwerb von Tochterunternehmen resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immateriellen Vermögenswerten dargestellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Sonstige Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38 (Intangible Assets) unter bestimmten Voraussetzungen als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren und in der Folge über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.

Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes werden immaterielle Vermögenswerte über den Zeitraum folgender geschätzter Nutzungsdauern abgeschrieben:

 

 

Nutzungsdauer
in Jahren

Immaterielle Vermögenswerte

 

 

Strombezugsrechte

 

15 - 99

Andere Rechte

 

4 - 50

Kundenstock

 

10 - 25

Deponierungsrechte und Deponien

 

nutzungsbedingt

Ausgaben für Forschungstätigkeiten mit der Aussicht auf neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse werden als Aufwand erfasst.

5.4 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb des Vermögenswerts direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Vermögens­werte beinhalten:

  • die Materialkosten und Fertigungslöhne, einschließlich Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert
  • alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen
  • die geschätzten Kosten für den Abbruch und die Beseitigung der Gegenstände und die Wiederherstellung des Standorts
  • aktivierte Fremdkapitalkosten

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort als Aufwand erfasst.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen oder im Hinblick auf selbsterstellte Vermögenswerte ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert fertiggestellt und gebrauchsfertig ist.

Sofern für wesentliche Komponenten des Anlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern anzusetzen sind, werden diese im Sinne des Component-Approach (IAS 16.43) berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden bei den wesentlichen Sachanlagen nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen:

 

 

Nutzungsdauer
in Jahren

Bauten

 

 

Gebäude

 

50

Sonstige Baulichkeiten

 

10 - 50

Wasserbauten

 

50 - 75

Technische Anlagen und Maschinen

 

 

Kraftwerke

 

10 - 50

Stromnetz

 

15 - 40

Entsorgungsanlagen

 

6 - 20

Telekomanlagen

 

7 - 20

Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

3 - 10

5.5 Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im vierten Quartal eines jeden Geschäftsjahres bzw. bei Auftreten eines Indikators auf Wertminderung auch unterjährig wird eine Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment-Test) der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt, um einen etwaigen Wertminderungsbedarf zu ermitteln. Dabei werden die Geschäfts- oder Firmenwerte den Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den künftigen Ertragserwartungen und Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Die Firmenwerte im Geschäftsbereich Vertrieb werden entsprechend der Steuerung und Berichterstattung im Konzern der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Vertrieb“ zugeordnet. Im Segment Entsorgung werden die Gesellschaften in Österreich aufgrund der gegebenen Führungs- und Reportingstruktur länderweise zusammengefasst. Im Segment Tschechien entspricht die zahlungsmittelgenerierende Einheit „CEVAK a.s.“ der Gesellschaft.

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bzw. Nutzungswert. Der Nutzungswert wird durch Abzinsung künftiger Cashflows ermittelt, die voraussichtlich von einer zahlungsmittel­generierenden Einheit erzielt werden können. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird aus unternehmensexterner Sicht ermittelt, der Nutzungswert wird aus unternehmensinterner Sicht bestimmt.

Die zur Ermittlung des Nutzungswertes herangezogenen Cashflows basieren auf der vom Vorstand genehmigten fünfjährigen Mittelfristplanung. Die Planungsrechnungen basieren sowohl auf Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch auf externen Informationsquellen. Die Annahmen über Cashflows nach Ende der Detailplanungsperiode basieren auf Analysen der Vergangenheit sowie auf Zukunftsprognosen. Künftige Restrukturierungen und Erweiterungsinvestitionen, für die noch keine Mittelabflüsse erfolgt sind bzw. noch keine Verpflichtung besteht, werden nicht berücksichtigt. Nach dem Detailplanungszeitraum wird eine Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) angesetzt. Die Wachstumsrate wird unter Berücksichtigung von Strompreisprognosen, Prognosen über das künftige BIP-Wachstum sowie erwarteten Steigerungen von Aufwendungen festgelegt. Die Annahmen über das künftige BIP-Wachstum stammen von Veröffentlichungen der Europäischen Kommission. Für Zwecke der Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird der Nutzungswert herangezogen.

Der Diskontierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen und die spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt.

5.5.1 Planannahmen Vertrieb

Die Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Vertrieb erfolgt nach den Sparten Strom (Großkunden; Business-, Gewerbe- und Privatkunden), Gas, Wärme und Telekomvertrieb sowie Kundenprojekte und Dienstleistungen.

Aufgrund der Volatilität an den Energiemärkte wurde in den Sparten Strom und Gas eine nach Haupt- und Zweitmarke getrennt durchgeführte Planung auf Basis erzielbarer Margen vorgenommen.

Die Bezugskosten für Strom und Gas basieren – soweit verfügbar – auf Marktdaten, sofern keine Marktdaten verfügbar waren, wurden Schätzungen auf Basis von Marktstudien und Annahmen vorgenommen.

Die Inflationsrate wird als Ansatz für die Fortschreibung der externen Kosten verwendet.

5.5.2 Planannahmen Entsorgung

Die Planung im Segment Entsorgung berücksichtigt die auf Konzernebene fixierten zentralen Planungsprämissen bezüglich Wirtschaftswachstum, Inflation, Zins- und Wechselkursentwicklung im Planungszeitraum.

Die Umsatzplanung basiert auf einer Detailplanung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen je Standort. Im Bereich der Verbrennungsanlagen und der wesentlichen Großkunden kamen hier auch Einzelkundenplanungen Bezug nehmend auf vertragliche Rahmenparameter zum Einsatz. Für Alt- und Wertstoffe wurde eine zum Planungszeitpunkt realistisch erscheinende Preisentwicklung für den Planungszeitraum angesetzt. Bei den anderen Produkten und Leistungen wurde ein zu erwartender Geschäftsverlauf projiziert, die Umsätze von Strom und Fernwärme wurden auf Basis von Verträgen bzw. Zukunftsprognosen ermittelt.

Basierend auf den zu erwartenden Marktentwicklungen wurden für die wesentlichen Entsorgungsanlagen die Verwertungs- bzw. Durchsatzmengen geplant. Wesentlich sind hier ein erwarteter Durchsatz von 305.000 Tonnen für die MVA Wels und 295.000 Tonnen für die RVL in Lenzing.

Die wesentlichen Aufwandspositionen wie Personalaufwand, Fuhrparkkosten, Instandhaltung und Abgaben wurden in Einklang mit der Umsatz- und Anlagenplanung geplant.

5.5.3 Planannahmen Segment Tschechien

Die Planung für das Segment Tschechien berücksichtigt zentral vorgegebene, länderspezifische Planungsparameter, wie die Entwicklung der Inflationsrate, des Wirtschaftswachstums, der Zinsen sowie der Wechselkurse.

Die Umsatzplanung im Trink- und Abwasserbereich sowie im Wärmesektor in Tschechien, ist auf ein Mengen-Preisgerüst gestützt, welches im Bereich der Absatzplanung auf historische Verbrauchsdaten und einem unter Heranziehung der Planungsparameter abgeleitetem Trend basiert. Die geplanten Trink- und Abwassergebühren und auch die Wärmepreise sind unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragsdaten, einer Einschätzung der künftigen Entwicklung der Aufwendungen und unter Beachtung etwaig geltender, regulatorischer Rahmenbedingungen von jeder Planungseinheit festgelegt worden.

Für die Planung wesentlicher Aufwandspositionen sind im Segment Tschechien länderspezifische Planungsparameter unter Verwendung externer Analysteneinschätzungen ermittelt worden. Davon umfasst sind insbesondere Preisentwicklungen von Rohwasser, Chemikalien, Treibstoffen sowie Strom- und Gaspreisen.

Eine wesentliche Planungsprämisse betrifft die Aufrechterhaltung der bestehenden Trink- und Abwasserverträge mit den Gemeinden und Verbänden im Planungszeitraum.

5.6 Werthaltigkeit von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Nach IAS 36 (Impairment of Assets) sind immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen einem Impairment-Test (Prüfung auf Werthaltigkeit) zu unterziehen, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert bzw. eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wertgemindert sein könnte oder eine Wertaufholung erforderlich sein könnte. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

Der Nutzungswert wird durch Abzinsung künftiger Cashflows ermittelt, die voraussichtlich von einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden können. Die zur Ermittlung des Nutzungswertes herangezogenen Cashflows basieren auf der vom Vorstand genehmigten fünfjährigen Mittelfristplanung. Für den danach folgenden Zeitraum wird eine ewige Rente oder eine Berechnung bis zum voraussichtlichen Ende der Nutzungsdauer der Anlage berücksichtigt. Die Planungsrechnungen basieren sowohl auf Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch auf externen Informationsquellen. Künftige Restrukturierungen und Erweiterungsinvestitionen werden nicht berücksichtigt. Der Diskontierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen und die spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird aus unternehmensexterner Sicht ermittelt, der Nutzungswert wird aus unternehmensinterner Sicht bestimmt.

5.7 Beteiligungen

Der Beteiligungsansatz der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen wird entsprechend dem gehaltenen Kapitalanteil um die Eigenkapitalveränderungen und Wertminderungen- bzw. Wertaufholungen erhöht bzw. vermindert. Die Eigenkapitalveränderungen werden erfolgswirksam bzw. im sonstigen Ergebnis erfasst.

5.8 Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (gleitendes Durchschnittspreisverfahren) oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Wertminderungen aus reduzierter Verwertbarkeit wird durch Abwertung Rechnung getragen.

5.9 Emissionszertifikate

Die gemäß Emissionszertifikategesetz gratis zugeteilten CO2-Emissionszertifikate werden bei der Zuteilung mit dem Marktwert bewertet und unter den kurzfristigen Forderungen sowie den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Schwankungen des Marktwertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Zuge des Verbrauches der Emissionszertifikate werden entsprechende Rückstellungen gebildet, die Verbindlichkeit aus der Zuteilung wird erfolgswirksam reduziert. Bei Abgabe der Emissionszertifikate an die Registerstelle wird die Rückstellung mit dem Aktivposten saldiert.

Zugekaufte Zertifikate werden unter den kurzfristigen Forderungen ausgewiesen. Schwankungen des Marktwertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Zuge des Verbrauches der Emissionszertifikate werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Bei Abgabe der Emissionszertifikate an die Registerstelle wird die Rückstellung mit dem Aktivposten saldiert.

5.10 Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen

Der Posten Festgeldanlagen beinhaltet hoch liquide Festgelder mit einer originären Laufzeit von länger als drei Monaten bis zu einem Jahr. Festgeldanlagen mit einer Laufzeit über einem Jahr werden in den „Sonstigen Finanzanlagen“ ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter der Kategorie „Financial Assets at Amortized Cost (AC)“. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten Veranlagungen in Geldmarktfonds, eingestuft in die Kategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)“.

5.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhaltet Kassenbestände, Guthaben bei Finanzinstitutionen mit einer originären Laufzeit von bis zu drei Monaten soweit sie keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen sowie Veranlagungen in kurzfristigen Anleihen, die unmittelbar in einen festgelegten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter der Kategorie „Financial Assets at Amortized Cost (AC)“.

5.12 Finanzinstrumente

Käufe und Verkäufe von originären Finanzinstrumenten werden zum Erfüllungstag angesetzt. Käufe und Verkäufe von derivativen Finanzinstrumenten werden am Handelstag angesetzt. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt im Zugangszeitpunkt grundsätzlich zum Fair Value unter Berücksichtigung der Transaktionskosten (ausgenommen Finanzinstrumente der Kategorie FVPL). Die Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

5.12.1 Originäre Finanzinstrumente

Im Energie AG Konzern werden die Kategorien „Financial Assets at Amortized Cost (AC)“, „Financial Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI)“, „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)“, „Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC)“, verwendet.

Der Kategorie „Financial Assets at Amortized Cost (AC)“ werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value unter Einbeziehung von Transaktionskosten, die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten (AC), deren Ausfallsrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat sowie bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes eingestellt. Hat sich das Ausfallsrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes gebildet. Ist die Laufzeit niedriger als 12 Monate, erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung auf Basis der niedrigeren Laufzeit.

In die Kategorie „Financial Assets at Amortized Cost (AC)“ fallen im wesentlichen gegebene Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen, Sonstige finanzielle Forderungen, Festgeldanlagen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Für bestimmte Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten, die ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden wären, wurde unwiderruflich die Wahl getroffen, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen („Financial Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI)“). In diese Kategorie fallen im wesentlichen Sonstige Beteiligungen sowie Wertpapiere (Aktien). Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt, soweit verfügbar, durch Börsenkurse, andernfalls durch Bewertung anhand von intern bzw. extern verfügbarer Bewertungsparameter.

Bestimmte Wertpapiere (Anteile an Investmentfonds) sowie Geldmarktfonds im Bilanzposten „Festgeldanlagen und kurzfristige Veranlagungen“ werden der Kategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)“ zugordnet. Der beizulegende Zeitwert wird aus aktuellen Marktnotierungen abgeleitet.

Finanzverbindlichkeiten, sofern sie nicht aus Leasingverhältnissen stammen, Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden der Kategorie „Financial Liabilities at Cost (FLAC)“ zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value unter Einbeziehung von Transaktionskosten. Ein Agio, Disagio sowie sonstige Begebungskosten werden über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis ausgewiesen.

5.12.2 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Im Konzern werden derivative Finanzinstrumente insbesondere zur Absicherung von Zinsänderungs-, Strompreis-, Gaspreis- und CO2-Preisrisiken eingesetzt.

Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an das Hedge Accounting umfassen insbesondere die Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Sicherungsstrategie sowie die regelmäßige Effektivitätsmessung. Nach IFRS 9 ist die Sicherungsbeziehung effektiv, wenn eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft besteht, die Auswirkung des Ausfallrisikos keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderung hat, die sich aus der wirtschaftlichen Beziehung ergibt und die Sicherungsquote aus dem Volumen des tatsächlich gesicherten Grundgeschäfts und dem Volumen des Sicherungsgeschäfts, das zur Absicherung tatsächlich eingesetzt wird, entspricht. Bei der Beurteilung der Effektivität werden sämtliche Bestandteile der Marktwertänderung von Derivaten berücksichtigt.

Wird ein derivatives Finanzinstrument nach IFRS 9 als Sicherungsgeschäft in einem Cash Flow Hedge eingesetzt, wird der effektive Teil der Fair Value Veränderung des Sicherungsinstruments im Eigenkapital als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Periode vorgenommen, in der die Cashflows des Grundgeschäfts erfolgswirksam werden. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird das Sicherungsergebnis erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Der ineffektive Anteil der Marktwertänderung eines Sicherungsinstrumentes, für das ein Cash Flow Hedge gebildet wurde, wird im erforderlichen Umfang erfolgswirksam erfasst.

Im Rahmen von Fair Value Hedge Accounting wird neben der Marktwertänderung des Derivats auch die gegenläufige Marktwertänderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst.

Derivate ohne Hedge-Beziehung werden in den Kategorien „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)“ bzw. „Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (FVPL)“ erfasst. Marktwertveränderungen von Derivaten ohne Hedge-Beziehung werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Verträge, die für die Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente zum Fair Value gemäß IFRS 9, sondern als schwebende Geschäfte gemäß den Regelungen des IAS 37 behandelt.

5.13 Rückstellungen IAS 19

Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Stufenpension/Vorruhestand und Jubiläumsgelder werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gemäß IAS 19 (Employee Benefits) berechnet. Erwartete Steigerungen von Löhnen, Gehältern und Pensionen werden berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden bei Pensions- und Abfertigungsrückstellungen im sonstigen Ergebnis, bei Rückstellungen für Jubiläumsgeld sowie Stufenpension/Vorruhestand erfolgswirksam erfasst. Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis dargestellt.

5.14 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden mit dem Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Abgezinste Kosten für Verpflichtungen aus dem Abbruch bzw. der Beseitigung von Vermögenswerten des Anlagevermögens sowie der Wiederherstellung von Standorten werden geschätzt, im Zugangszeitpunkt der Anlage aktiviert und als Rückstellung erfasst.

5.15 Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Abweichungen zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den Wertansätzen in den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften gebildet. Darüber hinaus werden zukünftige Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen berücksichtigt. Soweit mit einer Verrechnung nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann, werden Wertberichtigungen vorgenommen.

5.16 Baukostenzuschüsse

Inhalt dieser Position sind hauptsächlich von Strom-, Gas- und Fernwärmekunden vereinnahmte Entgelte für die Herstsellung von Anschlüssen. Passivierte Baukostenzuschüsse werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der korrespondierenden Anlagegüter umsatzwirksam aufgelöst.

5.17 Investitionszuschüsse

Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Anschaffung von Vermögenswerten werden als Investitionszuschüsse passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer in den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgelöst.

5.18 Haftungen

Haftungen sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen – die auf vergangenen Ereignissen beruhen, bei denen ein Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist. Es bestehen keine wesentlichen Haftungen.

5.19 Fremdwährungsumrechnung

Die Währungsumrechnung wird nach dem Konzept der funktionalen Währung vorgenommen. Bei allen konsolidierten Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Dementsprechend werden Posten der Bilanz mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag, Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung des anteiligen Eigenkapitals werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf Fremdanteile entfallende Differenzen aus der Währungsumrechnung werden im Posten nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital ausgewiesen. Als Kurs für die tschechische Krone wurde zum 30.9.2023 24,42490 (Vorjahr: 24,56725), als Kurs für den ungarischen Forint 389,76000 (Vorjahr: 421,84750) und für den US-Dollar 1,05744 (Vorjahr: 0,97984) herangezogen.

5.20 Erlöse aus Kundenverträgen

Die Erfassung von Erlösen erfolgt, wenn ein Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erhält. Die Umsatzerlöse entsprechen dem in der Segmentberichterstattung dargestellten Umsatz. Signifikante Rücknahme-, Erstattungsverpflichtungen, Garantien bzw. Ermessensentscheidungen bestehen nicht.

Umsatzerlöse im Segment Energie und im Segment Netz

Mit Strom- und Gaskunden bzw. Stromnetz- und Gasnetzkunden liegen schriftliche Verträge vor.

Der Konzern hat daraus insbesondere Leistungsverpflichtungen zur Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas sowie aus dem Betrieb des Strom- und Gasnetzes.

Die Leistungsverpflichtungen werden zeitraumbezogen erfüllt. Liegen bei Strom- und Gaskunden bzw. Stromnetz und Gasnetzkunden monatlich gemessene Mengen vor, erfolgt eine monatliche Abrechnung. Der Zahlungseingang erfolgt im Regelfall innerhalb eines Monats ab Rechnungslegung. Liegen keine monatlich gemessenen Mengen vor, werden in der Regel monatliche Teilzahlungen geleistet.

Die Bestimmung des Transaktionspreises erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge bzw. der in der Periode der Netznutzung geltenden Netztarife. Bei Mehrkomponentenverträgen erfolgt die Aufteilung der Gegenleistung auf die Leistungsverpflichtungen auf Basis der vertraglich festgelegten Preise für die einzelnen Leistungsverpflichtungen. Dies betrifft im Wesentlichen Energielieferungen, Ausgleichsenergie sowie sonstige Dienstleistungen.

Umsatzerlöse werden in der Periode erfasst, in der die elektrische Energie oder das Erdgas geliefert werden bzw. in der die Netznutzung erfolgt.

Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus dem Eigenhandel von Strom. Die Nettoumsatzerlöse – nach Abzug der Bezugskosten für den Stromeigenhandel – beinhalten die erzielte Marge. Die Bezugskosten für den Stromeigenhandel betreffen Strommengen, die ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkaufes auf Großhandelsebene unter Erzielung einer entsprechenden Marge erworben wurden.

Umsatzerlöse im Segment Entsorgung

Die Erlöse aus der Sammlung von Abfällen betreffen die Abholung und Übernahme von Müll. Die Leistungsverpflichtungen werden überwiegend zeitpunktbezogen erfüllt. Die Bestimmung des Transaktionspreises erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Verträge. Mehrkomponentenverträge beinhalten im Regelfall eine Aufteilung der Gegenleistung auf die Leistungsverpflichtungen.

Die Verwertung von Abfällen beinhaltet die thermische Entsorgung von Abfällen. Mit den Abnehmern der erzeugten Wärme bzw. elektrischen Energie bestehen schriftliche Verträge. Die Leistungsverpflichtung – die Lieferung der Wärme und der elektrischen Energie – wird zeitraumbezogen erfüllt. Der Transaktionspreis ist vertraglich geregelt.

Darüber hinaus werden Erlöse aus dem Verkauf von Wertstoffen (Kunststoffe, Metalle, Holz) generiert. Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt zum Zeitpunkt der Übertragung auf den Kunden.

Umsatzerlöse werden in der Periode erfasst, in der die Abholung bzw. Übernahme der Abfälle erfolgt, in der die erzeugte Wärme oder elektrische Energie geliefert oder die Wertstoffe geliefert werden. Im Segment Entsorgung beträgt das Zahlungsziel überwiegend bis zu einem Monat ab Rechnungslegung.

Umsatzerlöse im Segment Tschechien

Die Umsatzerlöse im Segment Tschechien resultieren vor allem aus der Lieferung von Wasser, Übernahme von Abwasser sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasser/Abwasser und die Lieferung von Wärme in Tschechien. Die Leistungsverpflichtungen werden überwiegend zeitraumbezogen erfüllt. Der Transaktionspreis ist vertraglich geregelt.

Umsatzerlöse werden in der Periode erfasst, in der das Wasser geliefert, das Abwasser übernommen, dem Kunden der Nutzen aus den Dienstleistungen zufließt bzw. die Wärme geliefert wird.