12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

2022/2023
TEUR

 

2021/2022
TEUR

Steuern

 

7.973,5

 

7.837,2

Fremdleistungen

 

68.624,1

 

67.826,7

Reisespesen

 

9.223,0

 

8.498,3

Versicherungsprämien

 

11.752,3

 

9.175,5

Porto und Telekommunikation

 

6.999,8

 

6.073,2

Miet- und Pachtaufwand

 

2.096,0

 

1.746,8

Abschreibung von Forderungen

 

1.559,2

 

1.381,7

Zuweisung Wertberichtigung und erwartete Verluste zu Forderungen

 

1.961,6

 

897,6

KFZ-Aufwand

 

20.089,9

 

18.783,5

Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

 

2.097,0

 

2.048,7

Reparaturen

 

33.774,0

 

27.608,4

Sonstige Aufwendungen

 

65.804,4

 

40.635,2

 

 

231.954,8

 

192.512,8

Die Steuern betreffen im Wesentlichen Grundsteuer, Standortabgabe, Elektrizitätsabgabe sowie Altlastensanierungsbeitrag. Die Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH für Prüfungsleistungen und sonstige Bestätigungsleistungen für Gesellschaften des Energie AG Oberösterreich-Konzerns betragen TEUR 597,5 (Vorjahr: TEUR 535,9). Weiters hat der Konzernabschlussprüfer sonstige Beratungsleistungen im Wert von TEUR 0,4 (Vorjahr: TEUR 88,5) für den Energie AG Konzern erbracht.

Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zuweisungen zu Rückstellungen, Transaktionskosten, Aufwendungen für Marketing sowie Honorare.

Nach Ablauf einer seitens Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH abgegebenen Preisgarantie für Stromkunden wurde im Jänner 2023 eine Preisanpassung aufgrund stark gestiegener Bezugskosten vorgenommen. Vor dem Hintergrund der unsicheren Rechtslage innerhalb der gesamten Branche durch die neuen Preisanpassungsregelungen für Strom haben sich die Energie AG und Interessensvertretungen verständigt, gegen Leistung einer Einmalzahlung auf die Einbringung von Klagen zu verzichten und so einen langjährigen Rechtsstreit zu vermeiden. Die von der per 2.1.2023 durchgeführten Preiserhöhung Strom betroffenen Kunden erhalten abhängig vom Verbrauch eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 25,00, EUR 50,00 oder EUR 100,00. Die sonstigen Aufwendungen enthalten aus diesem Sachverhalt einen Betrag in Höhe von EUR 20,5 Mio.