Der Rat der EU bestätigte am 9.10.23 die Erneuerbare-Energien-Richtlinie als weitere Initiative im Legislativpaket „Fit for 55“-und REPowerEU-Paket. Ziel der Richtlinie ist, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % zu steigern. Um das überaus ambitionierte Ziel – im Vergleich zu 22 % heute – zu erreichen wurde die Verankerung des überwiegenden öffentlichen Interesses und sogenannter „Beschleunigungszonen“ vorgesehen. Sektorspezifische Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte sind in der Regelung ebenso enthalten. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Angesichts nach wie vor bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit Erdgaslieferungen aus Russland in die EU und nach Österreich erfolgte am 10. Oktober im Wirtschaftsausschuss die Beschlussfassung einer GWG- und ElWOG-Novelle. Damit soll die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve des Bundes in Österreich bis 1. April 2026 verlängert werden. Darüber hinaus wird ab Oktober 2024 für geschützte Kunden wie Haushalte, soziale Einrichtungen und Fernwärmekraftwerke durch die Vorhaltung von Gasreserven bis zum 30.9.2026 die Versorgung seitens der Gasversorger zwischen 1. Oktober und 1. März für bis zu 45 Tage gewährleistet sein. Gleiche Bestimmung gilt auch zukünftig für die Stromerzeugung aus Erdgas im ElWOG. Ergänzend wurden im GWG in Analogie zur heuer beschlossenen ElWOG-Novelle Regelungen beschlossen die zu mehr Preistransparenz und Stärkung des Wettbewerbs führen.